©iStock.com/M_MUC1968

Die neue Erbschaftssteuer

Die Bundesregierung hat sich auf eine Reform der Erbschaftssteuer verständigt, welche nach Absegnung durch Bundestag und Bundesrat bereits in diesem Juli in Kraft treten könnte. Der folgende Beitrag fasst die wichtigsten Punkte zusammen.

Bedürfnisprüfung erfüllt Bundesverfassungsgerichtsvorgaben

Daher wird die Reform der Erbschaftssteuer von allen Regierungsparteien als ausgewogene Lösung empfunden, welche zu einer gerechten Vermögensverteilung in Deutschland beiträgt. Größere Unsicherheiten lassen sich bei fristgerechter Umsetzung der Reform vermeiden, wie sie sich auf die Nachfolgeplanung auswirkt, ist allerdings noch unklar. Die Reform wird einer wesentlichen Forderung des Bundesverfassungsgerichts gerecht: Große Firmenvermögen werden zukünftig nicht mehr so stark wie bisher verschont.

Wenn Erben derzeit ein Unternehmen fünf oder sieben Jahre weiterführen, werden sie unabhängig vom Unternehmenswert zu 85 oder 100 Prozent von Erbschaftssteuerzahlungen befreit. Dies ändert die Reform nun für Vermögen von mehr als 26 Millionen Euro, hier muss der Verschonungsbedarf unter Einbeziehung des Privatvermögens geprüft werden.

Alternativ kann ein Verschonungsabschlagsmodell gewählt werden, wobei sich der zu gewährende Abschlag nach dem jeweiligen Betriebsvermögen bemisst.

Familienunternehmen von der Reform begünstigt

Allerdings fällt eine Verschonung großer Vermögen bei der Erbschaftssteuer zukünftig weg. Keine Verschonung gibt es nach der Reform:

  • Ab einem Unternehmenswert von 90 Millionen Euro bei einer Mindestlohnsumme von 700 Prozent und Optionsverschonung mit Haltefrist von sieben Jahren.
  • Oder ab 89.75 Millionen Euro bei 400-prozentiger Mindestlohnsumme und Regelverschonung mit fünf Jahren Haltefrist.

Familienunternehmen werden von der Reform besonders bevorzugt, der Unternehmenswert kann bis zu 30 Prozent niedriger taxiert werden, wenn die Anteile innerhalb der Familie bleiben.

Erbschaftssteuer soll kein Investitionshindernis sein

Die Reform gewährt mehr Rechtssicherheit, weil die Regelung zum Verwaltungsvermögen beibehalten wird, sie erlaubt darüber hinaus die Hinzurechnung von geldwerten Forderungen zum begünstigten Vermögen.

Sie haben Fragen zu dem Thema? Sprechen Sie uns an!

Erben, die entsprechend des Erblasserwunschs, innerhalb von zwei Jahren zusätzliche Mittel in das Unternehmen fließen lassen, werden steuerlich begünstigt. Damit wird verhindert, dass die Erbschaftssteuer Arbeitsplätze kostet und sich negativ auf die Investitionsbereitschaft auswirkt. Unter Umständen kann die Erbschaftssteuerschuld zehn Jahre lang zinsfrei gestundet werden. Kleinbetriebe sind von der Steuer weitgehend ausgenommen.

Aktueller Börsenrückgang – Mandantenbrief 03/20

Mit zuletzt im Dezember 2018 beobachteter Heftigkeit müssen wir nun an den Aktienmärkten einen Rückschlag hinnehmen. Neu ist dabei, dass es sich um eine konkrete Störung handelt.

Kurssturz muss kein Crashvorbote sein – Mandantenbrief 04/18

Die vergangene Börsenwoche brachte herbe Kursverluste. Der S&P 500 verlor rund sechs Prozent. Beim DAX ging es nicht ganz so drastisch nach unten, aber auch hier gab der Index um 3,3 Prozent nach. Der Kurssturz ist nicht der einzige im noch relativ jungen Jahr. Kommt jetzt bald der „richtige“ Crash?

Inflation hängt vom Ölpreis ab – Mandantenbrief 06/16

Liebe Leser, der jüngste Anstieg des Ölpreises auf 50 Dollar je Barrel könnte ein Vorbote anziehender Inflationsraten und Zinsen sein. Dadurch würde auch die EZB endlich dazu veranlasst werden, ihre dirigistische Geldpolitik einzustellen.

Nun auch noch China – Mandantenbrief 09/15

Liebe Leser, hatten wir nicht in den letzten Monaten genug Probleme? Griechenland, Verschuldung, Flüchtlingsproblematik usw. Nun vernichtet der Börseneinbruch in China virtuell erhebliche Aktienwerte. Und wie geht das weiter? Noch schnell verkaufen?

Fondsbindung bedeutet Eigenverantwortung – Mandantenbrief 11/17

Die Auslagerung der Verantwortung für die Rendite vom Versicherer zum Kunden bezüglich der Renten- oder Kapitalhöhe ist den allermeisten Verbrauchern nicht bewusst, Darin liegt ein vielfach unerkanntes Risiko der eigenen Altersvorsorge.

Griechenland + Deflation = Crash? – Mandantenbrief 02/15

Liebe Leser, am 15. Januar hatte die Schweizer Nationalbank die feste Währungskursgrenze zum Euro aufgegeben. Zeichen eines erwarteten Eurorückganges. Dann noch die überraschende Griechenlandwahl und über allem schwebt die Flut billigen Geldes aus Befürchtungen vor einer Deflation.

Nachhaltigkeit in der Geldanlage – Mandantenbrief 04/16

Lieber Leser, Nachhaltigkeit – ethische Geschäftspraktiken und aktiver Ressourcenschutz – ist zu einem wichtigen gesellschaftlichen Wert geworden. Eine Studie der Bertelsmann Stiftung belegt, dass auch das Volumen nachhaltiger Geldanlagen beträchtlich zugenommen hat.

Depotübertragung von AAB zu ebase – Mandantenbrief 03/2021

Nun ist es sicher: Die AAB wird an die ebase verkauft und alle Konten müssen umziehen. Die ebase verfolgt ein der AAB ganz ähnliches Geschäftsmodell und ist auf Finanzberater und deren Mandanten spezialisiert.

Immobilien und ein persönlicher Meilenstein – Mandantenbrief 05/2017

Liebe Leser, die Meldungen über den Immobilienboom und die dauernd steigenden Preise führen bei den Eigentümern regelmäßig zu Glücksgefühlen, ist das eigene Vermögen virtuell doch schon wieder gestiegen. Wer aber nicht in den Metropolen oder deren Speckgürtel lebt, für den gelten veränderte Bedingungen. Und wer nicht laufend investiert, dessen Eigenheim verliert sogar an Wert.

Lachs so teuer wie ein Fass Nordseeöl – Mandantenbrief 02/16

Liebe Leser, Erdöl wurde jahrzehntelang als schwarzes Gold bezeichnet. Es war vergleichsweise selten, besaß vermeintlich endliche Reserven und war für die globale Wirtschaft extrem wichtig. Der geradezu groteske Preisverfall führte nun aber dazu, dass ein Lachs teurer ist als ein Barrel Nordseeöl.

Statt nur einer Meinung ein qualifiziertes Urteil?
Jetzt unverbindlich anfragen!

Welche Strategien sich für hohe Ansprüche empfehlen: Mehr über Ihre Möglichkeiten erfahren!

frank_frommolz
Frank
Frommholz

frank@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 040 32005413

frerk_quadrat

Frerk
Frommholz

frerk@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 04337 919984

4 + 7 =