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Bausparvertrag ist kein Sparvertrag – Mandantenbrief 03/17

Die Finanzberatung Frommholz war schon immer sehr kritisch dem Bausparwesen gegenüber eingestellt und hat dementsprechend auch noch nie einen Bausparvertrag verkauft. Das wird auch so bleiben. Bausparverträge sind zu teuer, zu unflexibel und aufgrund der Niedrigzinsphase nicht mehr zeitgemäß. Der positive Aspekt einer systematischen Ansparung von Eigenmitteln kann heutzutage sehr viel kostengünstiger über Fonds oder ETFs erfolgen.

Ein Bausparvertrag in Kürze

Das Bausparen ist eine Möglichkeit zur Finanzierung von Immobilien. Dabei verpflichtet sich der Bausparer gegenüber der Bausparkasse, in einer bestimmten Zeit (meist 7 bis 10 Jahre) einen festgelegten Betrag monatlich anzusparen. Üblicherweise erfolgt dann die Zuteilung des Vertrages (meist bei 40 – 50 Prozent der Bausparsumme). Das angesparte Guthaben steht zur Verfügung und über den Restbetrag wird dann ein Bauspardarlehen zu den bei Vertragsabschluss festgelegten Konditionen abgeschlossen.

Rückblick in die Welt höherer Zinsen

Ein Bausparvertrag wird bestimmt von zwei schon bei Vertragsabschluss feststehenden Zinsangaben: Den Zins für die Ansparphase und den Zins für die spätere Darlehensphase. Das Verkaufsargument aller Bausparerfolge: Schon heute zu wissen, welcher Kreditzins später auf den Immobilienkäufer zukommt.  Dafür  mussten oft mickrige Ansparzinsen akzeptiert werden. Bei einem vor Jahren geltenden Zinsniveau von beispielsweise 6% war 4% Sparzins wenig marktgerecht. Die Aussicht auf bereits bei Vertragsabschluss feststehende Darlehenszinsen in 7 bis 10 Jahren hat die sicherheitsfanatischen Deutschen aber millionenfach in einen Bausparvertrag gelockt.

Niedrigzinsniveau verändert die Lage

In den letzten Jahren wurden der ursprünglich als Mickerzins kritisierte Guthabenzins durch den sinkenden Marktzins immer attraktiver.

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Die extrem langjährig ausgerichtete Kalkulation der Bausparkasse erlaubte zudem mit einem Mal sehr attraktive Ansparzinsen. Bausparverträge wurden als hervorragende Anlageform verkauft, das Darlehen war seinerzeit zweitrangig. Die Bausparkassen konnten sich eben nicht vorstellen, dass die Zinsen immer weiter fallen würden. Diese katastrophale Fehleinschätzung müssen sie heute teuer bezahlen. Um eine weitere Verschärfung der Existenzkrise zu vermeiden, wurden noch mit attraktiven Zinssätzen versehene Bausparverträge in den letzten Monaten massenhaft gekündigt. Nun hat das BGH entschieden.

Angemessenes BGH-Urteil

Das Urteil: Solange Ihr Bausparvertrag noch nicht zuteilungsreif ist, kann nicht gekündigt werden. Erst 10 Jahre nach erfolgter Zuteilung lässt das BGH nun eine Kündigung zu. Die andere Seite der Medaille: Da das BGH bei langlaufenden Kredit-Zinsfestschreibungen dem Verbraucher auch eine außerordentliche Kündigung nach 10 Jahren gestattet, entspricht das nun gefällte Urteil unserem Rechtsempfinden. Natürlich sind Verbraucher enttäuscht, denen vom Bausparberater mit der Aussicht auf langjährige Spitzenguthabenzinsen ein Bausparvertrag verkauft wurde. Daraus sollte jeder Verbraucher entnehmen, dass Pervertierungen von Produkten kurze Beine haben. Ein Bausparvertrag ist kein Sparvertrag!

Bausparkassen gehen in die Insolvenz

Die so enttäuschten Bausparkunden werden niemals wieder einen Bausparvertrag abschließen. Die noch einige Jahre bestehenden Niedrigzinsen werden ihren Teil dazu beitragen und eingeschworene Bauspargegner wie die Frommhölzer werden in der Anzahl steigen. Den Bausparkassen stehen düstere Zeiten ins Haus.

Schwarze Börsenwoche – Mandantenbrief 06/20

Was wir jetzt haben, sind zwei Epidemien. Wir haben eine Epidemie des Coronavirus, aber wir haben auch eine Epidemie der Angst, die nicht mit der wissenschaftlichen Realität Schritt hält.

Depotübertragung von AAB zu ebase – Mandantenbrief 03/2021

Nun ist es sicher: Die AAB wird an die ebase verkauft und alle Konten müssen umziehen. Die ebase verfolgt ein der AAB ganz ähnliches Geschäftsmodell und ist auf Finanzberater und deren Mandanten spezialisiert.

Zweite Meinung – Mandantenbrief 10/14

Verbraucher wünschen eine Zweitmeinung: Die meisten Patienten wollen eine zweite ärztliche Meinung einholen, zeigt eine Studie der Asklepios Kliniken Hamburg. Aber viele wissen überhaupt nicht, dass es das Recht auf eine Zweitmeinung bereits gibt. In der Finanzberatung ist das noch vollkommen unüblich.

Übertriebene Aktienkurse? | Mandantenbrief 10/2020

Die Aktienkurse steigen, als hätte es den Shutdown nicht gegeben. Dabei wird die Wirtschaftserholung lang und mühsam werden.

Prognosetreu oder prognosefrei? – Mandantenbrief 12/14

Liebe Leser, zum Jahreswechsel trumpfen traditionell alle (vermeintlichen) Fachleute mit gewichtigen Prognosen für das neue Jahr auf. Da werden mit großer Geste Indexstände und Kurse verkündet, die die Presse dankbar aufnimmt. Erfahrungsgemäß liegen viel Experten schief.

Korrektur der Korrektur | Mandantenbrief 04/19

Viele seriöse Beobachter und Finanzberater rieben sich Ende 2018 jeden Tag wieder die Augen. Die Stärke der Korrektur der Börsenentwicklung war weder prognostizierbar noch wirklich begründbar. Noch wenige Wochen vorher hatten vergleichbare Meldungen keinen Einfluss, und nun dieser Einbruch. Täglich stellte sich die gleiche Frage: Verkaufen oder nachkaufen.

Fondsbindung bedeutet Eigenverantwortung – Mandantenbrief 11/17

Die Auslagerung der Verantwortung für die Rendite vom Versicherer zum Kunden bezüglich der Renten- oder Kapitalhöhe ist den allermeisten Verbrauchern nicht bewusst, Darin liegt ein vielfach unerkanntes Risiko der eigenen Altersvorsorge.

Trump spekuliert mit Worten – Mandantenbrief 12/18

Es vergeht kaum eine Woche, in der US-Präsident Donald Trump nicht mit Sprüchen und „alternativen Fakten“ von sich reden macht. Oft haben seine Äußerungen etwas Groteskes, Großmäuliges und Widersprüchliches an sich. Was eben noch in Grund und Boden verdammt wurde, kann schon am nächsten Tag „great“ sein – und umgekehrt. Vieles ist offenkundig falsch oder gelogen.

Negativzinsen als Realität – Mandantenbrief 03/16

Lieber Leser, wer sein Geld bei der Bank deponiert, bekommt dafür Zinsen. Und wer sich welches leiht, muss Zinsen zahlen. Diese Grundregel galt im Wirtschaftsleben seit jeher – bis jetzt. Nun kehren sich die Vorzeichen um: Guthabenzinsen werden negativ und Kreditzinsen mitunter positiv.

Außergewöhnliche Abwärtsgeschwindigkeit | Mandantenbrief 08/2020

Viele Fachleute schwanken in der Beurteilung der Börsensituation zwischen „erfolgreicher Bodenbildung“ und „übertriebener Börsenerholung“. Wir auch.

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