In diesem Jahr wird es eine Neuerung im Bereich der Finanzberatung geben. Zum 1.8.2014 wird die gesetzlich geschützte Bezeichnung ‚Honoraranlageberater‘ eingeführt.

Bereits im vergangenen Jahr hatte der Gesetzgeber hierfür Grundlagen geschaffen. Damit erhält die „Honorarberatung“ in Deutschland neue Impulse.

Fehlsteuerung durch provisionsorientierte Beratung

Verbraucherschützer kritisieren bereits seit Langem die fehlende Unabhängigkeit in der Finanzberatung.

Sie haben Fragen zu dem Thema? Sprechen Sie uns an!

Ein wesentliches Problem dabei ist die überwiegend provisionsbasierte Vergütung der Berater. Sie bietet Anreize, diejenigen Produkte bevorzugt zu empfehlen, die die höchsten Provisionen bringen. Der tatsächliche Bedarf der Kunden droht dabei ins Hintertreffen zu geraten.

Honoraranlageberater: nur die Qualität zählt

Bei der „Honorarberatung“ erfolgt die Vergütung dagegen ausschließlich für die Beratungsleistung. Der Berater hat hier daher kein Eigeninteresse an bestimmten Finanzprodukten. Damit werden die Voraussetzungen für eine unabhängige Beratung deutlich verbessert. Gleichzeitig sollte der Wettbewerb dafür sorgen, dass vor allem diejenigen „Honorarberater“ am erfolgreichsten sind, die die höchste Beratungsqualität bieten.

Beschränkter Anwendungsbereich

Honorarbasierte Beratung gibt es bisher schon im Versicherungsbereich. Hier existiert die Berufsbezeichnung ‚Versicherungsberater‘. Der neue Honoraranlageberater erweitert das Beratungsspektrum um Finanzanlagen. Bis auf weiteres ausgeschlossen bleiben dagegen Bausparberatung und Kreditberatung. Möglicherweise werden diese Bereiche künftig noch abgedeckt.

Einige Grundanforderungen

Der Honoraranlageberater darf grundsätzlich keine Provisionen annehmen. Werden doch Provisionen gezahlt, muss er sie unverzüglich an seine Kunden auskehren. Für Honorar-Anlagenberater gilt eine besondere Registrierungspflicht. Wer in diesem Feld tätig sein will, muss ausreichende Marktkenntnisse nachweisen. Finanzdienstleister dürfen sowohl „Honorarberatung“ als auch Beratung auf Provisionsbasis anbieten. Wenn sie dies tun, müssen beide Bereiche aber strikt personell-organisatorisch voneinander getrennt sein. Provisions- und „Honorarberatung“ durch ein und dieselbe Person ist nicht zulässig.

Keine schnelle Akzeptanz

Ob sich der Honoraranlageberater durchsetzen wird, bleibt abzuwarten. Marktbeobachter vermuten Akzeptanzprobleme wegen der Kostenpflicht der Honorarberatung im Gegensatz zur vermeintlich kostenlosen provisionsorientierten Beratung. Kritisiert wird auch die Beschränkung auf Anlageprodukte. Wahrscheinlich ist langer Atem nötig, ehe sich die neue Berufsbezeichnung durchsetzt.

Seit vielen Jahren haben sich im Sprachgebrauch und bei uns in der Firma die Begriffe „Honorarberatung“ und „Honorarberater“ etabliert. Durch das zum 1.8.2014 in Kraft getretene Honorarberatergesetz werden nun die Begriffe „Honorar-Anlagenberater“ (Zulassung nach §32 KWG, Aufsicht BaFin) und „Honorar-Finanzanlagenberater“ (Zulassung nach §34h GewO, Aufsicht IHK) geschützt. Wir haben uns für den Honorar-Finanzanlagenberater (gemäß DIHK: gewerbliche Honorarberatung) entschieden.

Neue Aktionärskultur | Mandantenbrief 05/19

Hauptversammlungen sind bei Aktiengesellschaften äußerst wichtige Ereignisse. Um Ihnen einen tieferen Einblick in solche Prozesse zu geben, möchten wir uns mit diesem Mandantenbrief auf ein aktuelles Beispiel konzentrieren, dass zugleich auch Veränderungen deutlich macht.

Crash-Propheten haben bestenfalls kurzfristig Recht – Mandantenbrief 03/18

Wenn Ihr Webshop wächst und die Bestellungen zunehmen, wird auch Ihr Warenumschlag höher. Je umfangreicher dabei Ihre Produktpallette ist, desto unübersichtlicher wird der Warenumschlag. Deshalb sollten Sie sich rechtzeitig damit befassen, wie Sie Ihre Warenwirtschaft strukturieren.

Märkte sind erstaunlich robust – Mandantenbrief 07/18

Manchmal ist es ganz hilfreich, einen Schritt zurückzutreten und ganz unvoreingenommen die aktuelle Situation zu betrachten. Das möchten wir mit diesem Mandantenbrief versuchen:
Trotz des von den USA vom Zaun gebrochenen Zollstreits zeigen sich die Börsen erstaunlich widerstandsfähig. Aufgrund der stabilen Entwicklung der Realwirtschaft kam es an den Märkten lediglich phasenweise zu Irritationen. Insgesamt scheinen sich diese nach wie vor auf dem Wachstumspfad zu befinden.

Vielleicht wird Trump doch nicht so schlimm – Zwischenruf 11/16

Gerade als junger Mensch hat mich die USA sehr fasziniert. Freiheit, Toleranz und die Möglichkeit, aus eigenem Antrieb sehr erfolgreich zu sein, hatte höchste Attraktivität.

Lebensversicherer gefährden Altersvorsorge – Mandantenbrief 10/17

Bei den anhaltenden Niedrigzinsen wird es für Lebensversicherer fast unmöglich, noch Erträge zu erwirtschaften, die die garantierte Mindestverzinsung sicherstellen – von Überschüssen ganz zu schweigen.

Trotz Terror – Aktien kaufen – Mandantenbrief 08/16

IS-Terror in Frankreich, Staatsterror in der Türkei, Amokläufe in Deutschland. Ein amerikanischer Präsidentschaftskandidat, der Hass auf Minderheiten zum Programm erhebt. Europa bricht auseinander. Und nun Aktien kaufen – wie unvorsichtig ist das denn?

Volatil aufwärtsgerichtet – Mandantenbrief 07/20

Noch vor einigen Wochen war es undenkbar, dass wir jeden Tag den neuesten Veröffentlichungen des Robert-Koch-Institutes oder anderen Virologen voller Spannung lauschen.

Kapitalmärkte bemerkenswert widerstandsfähig – Mandantenbrief 10/18

Obwohl wir bekanntlich langfristig denken und handeln, stellt sich immer mal wieder die Frage, ob frisches Geld an den Märkten gerade jetzt angelegt werden soll. Oder lieber warten? Oder gar Gewinne mitnehmen? Zur Meinungsbildung nachfolgend unsere Marktbewertung der letzten Monate und unsere gegenwärtige Markteinschätzung.

Diversifizierung schafft Sicherheit – Mandantenbrief 10/15

Liebe Leser, wer hätte das gedacht? Der solide Autobauer Volkswagen betrügt systematisch Behörden und die eigenen Kunden. Im Ausland ist VW der Inbegriff des verlässlichen Deutschlands. Die kurzfristigen Auswirkungen auf den eigenen Kurs und die Börsen waren enorm.

Nachhaltigkeit im Fokus – Mandantenbrief 08/2021

Vor einigen Jahren bildeten nachhaltige Geldanlagen noch eine kleine Nische in einem riesigen Anlagespektrum – nicht selten belächelt oder wegen vermeintlich unterdurchschnittlicher Performance in Frage gestellt.

Statt nur einer Meinung ein qualifiziertes Urteil?
Jetzt unverbindlich anfragen!

Welche Strategien sich für hohe Ansprüche empfehlen: Mehr über Ihre Möglichkeiten erfahren!

frank_frommolz
Frank
Frommholz

frank@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 040 32005413

frerk_quadrat

Frerk
Frommholz

frerk@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 04337 919984

11 + 11 =