Die „Honorarberatung“ ist zunehmend eine Alternative zum traditionellen Modell der Beratung auf Provisionsbasis. Doch gehören zu einer echten Systemveränderung politische Entscheidungen mit konkretem und konsequentem Charakter. Unsere britischen und niederländischen Nachbarn sind in dieser Beziehung schon ein Stück weiter.

Die „Honorarberater“ sollten entschlossener in Szene gesetzt werden

Die Bundesregierung hat zwar grundsätzlich die Einführung der „Honorarberatung“ befürwortet, sie hat es jedoch den Märkten überlassen, welche Variante letztendlich zum Tragen kommt.

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Um der unabhängigen Finanzberatung auf Honorarbasis eine echte Chance zu geben, muss auch das Umfeld entsprechend gestaltet werden. Ganz wichtig sind für die „Honorarberater“ flächendeckende Nettotarife, das Verbot von Mischmodellen sowie die steuerliche Gleichstellung der beiden Konkurrenzmodelle.

Seit vielen Jahren haben sich im Sprachgebrauch und bei uns in der Firma die Begriffe „Honorarberatung“ und „Honorarberater“ etabliert. Durch das zum 1.8.2014 in Kraft getretene Honorarberatergesetz werden nun die Begriffe „Honorar-Anlagenberater“ (Zulassung nach §32 KWG, Aufsicht BaFin) und „Honorar-Finanzanlagenberater“ (Zulassung nach §34h GewO, Aufsicht IHK) geschützt. Wir haben uns für die Honorar-Finanzanlagenberater (gemäß DIHK: gewerbliche Honorarberatung) entschieden.

Um den durch das Provisionsmodell verursachten Interessenskonflikten Einhalt zu gebieten, sollten langfristig die „Honorarberater“ und somit die Trennung von Produkt und Beratung gefördert werden. Dazu gehören seitens der Entscheidungsträger Mut und Entschlossenheit, denn Teile der Branche sind aufgrund ihrer Vorteile bei dem alten Modell nicht zu Veränderungen bereit. Empfehlenswert könnte ein konsequentes Provisionsverbot nach britischem oder niederländischem Vorbild sein.

Die „Honorarberatung“ wird auch ungeachtet eines Provisionsverbots an Bedeutung gewinnen

Die alternative Beratungsform ist in der öffentlichen Diskussion nicht mehr zu ignorieren, sie wird sich auch ohne ein Provisionsverbot weiterentwickeln, allerdings deutlich langsamer.

Für breite Akzeptanz unter den Verbrauchern wäre vorbehaltlose Verbraucheraufklärung ein wichtiges unverzichtbares Instrument. Ihnen wurde durch das alte Modell und dessen Intransparenz beigebracht, dass Beratung frei von Kosten sei. Sie müssen zum Umdenken veranlasst werden, und dabei erfahren, dass Beratung immer Kosten mit sich bringt. Bei einem „Honorarberater“ werden diese transparent dargestellt und fallen oft deutlich günstiger als im Provisionsmodell aus.

Die Geschichte der Beratung auf Honorarbasis in Großbritannien hat gezeigt, dass halbherzige Regulierungen auch über längere Zeit nicht die gewünschten Erfolge bringen. Erst durch das generelle Provisionsverbot im Januar 2013 wurde der Weg zu mehr Verbraucherfreundlichkeit geebnet. Deutschland kann als Teil der Europäischen Gemeinschaft keine wirklich eigenen Wege bei den „Honorarberatern“ gehen.

Finanzkunde oder Erdkunde? – Mandantenbrief 12/15

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Prognosetreu oder prognosefrei? – Mandantenbrief 12/14

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Der Wechsel von der AAB zu EBASE steht nun leider ins Haus. Eine lästige Umstellung, die Sie und wir nicht gewollt haben, die aber letztlich leider nicht zu verhindern war.

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Liebe Leser, erstaunlich, was da am Montag passiert ist. Nicht, dass die griechischen „Volksvertreter“ den Verhandlungspartnern auf der Nase herumgetanzt sind, noch nicht einmal das überraschende Ausrufen einer Volksabstimmung ……

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Die für uns erhebliche Nachricht der letzten Monate war die vorgesehene Ernennung von IWF-Chefin Christine Lagarde zur EZB-Präsidentin. Damit dürfte die EZB-Politik mit immensen Liquiditätsaufblähungen und einer Nullzinspolitik fortgesetzt werden. Die primär kurzfristig denkenden Börsen feierten mit Kursgewinnen (Lagarde-Effekt).

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Mit geopolitischen Risiken wie dem Handelsstreit zwischen den USA und China sowie der ungelösten Brexit-Frage haben sich die Börsen im dritten Quartal beschäftigen müssen. Dennoch schlossen die Märkte am Ende des Quartals neutral bzw. mit leichten Gewinnen.

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Die Vorsorgevollmacht – Mandantenbrief 01/20

Wie in unserem letzten Mandantenbrief angekündigt, geht es uns diesmal um die Vorsorgevollmacht. Wir haben viel erforscht und Seminare besucht. Es gibt einige Anbieter, die den Prozess der verschiedenen Vorsorgeverfügungen begleiten. Letztlich hat uns keiner dieser Dienstleister wirklich vollständig überzeugt. Aber zunächst zum sachlichen Hintergrund: Wofür wird eine Vorsorgevollmacht benötigt und warum ist diese in einem besonderen Maße notwendig?

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