Die „Honorarberatung“ ist in Deutschland durch das zum 1.8. 2014 in Kraft tretende Honorar-Anlageberatungsgesetz gestützt, durch welches auch das eigenständige Berufsbild der neuen Beratungsform definiert wird.

Ein Blick über die Grenzen zeigt sehr unterschiedliche Vergütungsstrukturen .

Auch andere europäische Staaten gehen den Weg der „Honorarberatung“

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Sie schlagen dabei jedoch unterschiedliche Pfade ein; ein radikales Provisionsverbot gibt es bisher nur in wenigen Ländern:

1.) Großbritannien hat sich seit Anfang 2013 ganz vom alten Provisionsmodell verabschiedet. Die Finanzaufsicht verbietet Provisionszahlungen der Produkteigner an den Vertrieb. Die „Honorarberatung“ ist seitdem Standard.

2.) In den Niederlanden ist das Provisionsverbot seit Januar 2013 gesetzlich geregelt, bereits seit 2009 wurde von den Versicherern für fondsgebundene Policen keine Vermittlungsgebühr mehr bezahlt.

3.) In Dänemark sind seit 2004 Nettoprämiensysteme bei den Versicherern verbreitet, seit 2008 wird die Beratung ausschließlich von Kunden bezahlt. Die Dänen verfügen daher schon über fünf Jahre praktische Erfahrung mit der „Honorarberatung“.

4.) In Norwegen und Schweden ist die „Honorarberatung“ noch freiwillig geübte Praxis, die Versicherer schränken jedoch auf Verbandsempfehlung die Provisionszahlungen zunehmend ein.

5.) In Finnland fing der Umstellungsprozess bereits 2005 an, seit 2008 können sich Makler nur noch direkt von ihren Kunden vergüten lassen.

6.) In Litauen soll seit 2007 ein Gesetz die Courtragenzahlungen von Versicherern an Makler verbieten, doch gab es in dem Land vor dem EU-Beitritt viele andere Dinge zu erledigen. Die „Honorarberatung“ wird aber zeitnah gesetzlich geregelt.

7.) Auch in der Schweiz wartet seit 2009 ein Gesetzesentwurf darauf, die „Honorarberatung“ zu regeln. Die Berater sind durch den Entwurf verpflichtet, alle von den Versicherern erhaltenen Provisionen offen zu legen und an die Kunden herauszugeben.

Deutschland ist der einzige europäische Staat, der bislang sowohl der honorarbasierten Beratung als auch dem Provisionsmodell eine Chance einräumt. Die Verbraucher können selbst entscheiden, auf welche Art sie beraten werden wollen. Die verbraucherfreundlichen Vorteile der Beratung auf Honorarbasis werden sich aufgrund der Transparenz auch bei uns durchsetzen.

Der Weg der Finanzberatung Frommholz OHG

Seit vielen Jahren haben sich im Sprachgebrauch und bei uns in der Firma die Begriffe „Honorarberatung“ und „Honorarberater“ etabliert. Durch das zum 1.8.2014 in Kraft getretene Honorarberatergesetz werden nun die Begriffe „Honorar-Anlageberater“ (Zulassung nach §32 KWG, Aufsicht BaFin) und „Honorar-Finanzanlagenberater“ (Zulassung nach §34h GewO, Aufsicht IHK) geschützt. Wir haben uns für den Honorar-Finanzanlagenberater (gemäß DIHK: gewerbliche Honorarberatung) entschieden.

Nachhaltigkeit in der Geldanlage – Mandantenbrief 04/16

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Flüchtlingskrise und die Börse – Mandantenbrief 11/15

Lieber Leser, jahrelang sorgten sich die Kapitalmärkte um das im europäischen Zusammenhang so winzig kleine Griechenland. Krisensitzungen, die ganze Nation bewegende Bundestagsabstimmungen und „Brennpunkte“ ohne Ende haben die letzten Jahre bestimmt. Und nun?

Wiederholt sich Geschichte? – Mandantenbrief 07/2021

Auch wenn sie zuletzt stockte: Der von der Corona-Pandemie ausgelöste starke Kursanstieg, erinnert stark an die Zeit der Dotcom-Blase im Jahr 2000.

Subjektive Wahrnehmung von Veränderungen – Mandantenbrief 05/18

Die Trump-Methode der schroffen, spontanen Zurückweisung von langjährigen Länderpartnerschaften und gültigen internationalen Vereinbarungen verunsichert immer wieder aufs Neue.

Wirkliche Erholung? – Mandantenbrief 09/2020

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Arme Griechen – Mandantenbrief 07/15

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3. Quartal: Börsen stabil trotz turbulentem Umfeld | Mandantenbrief 10/19

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Die Krux mit der Logik | Mandantenbrief 12/2020

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Finanzkunde oder Erdkunde? – Mandantenbrief 12/15

Liebe Leser, vor dreieinhalb Jahren haben wir einigen Kollegen einen Zusammenschluss initiiert, der im Laufe der Zeit durch kompetente Berater ergänzt wurde. Kritisch betrachtete unsere Gruppe die Diskussionen, ob nun Provision- oder Honorarberatung optimal für die Mandanten sei.

Kurssturz muss kein Crashvorbote sein – Mandantenbrief 04/18

Die vergangene Börsenwoche brachte herbe Kursverluste. Der S&P 500 verlor rund sechs Prozent. Beim DAX ging es nicht ganz so drastisch nach unten, aber auch hier gab der Index um 3,3 Prozent nach. Der Kurssturz ist nicht der einzige im noch relativ jungen Jahr. Kommt jetzt bald der „richtige“ Crash?

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