Die Kündigung wegen Eigenbedarf ist ein häufiger Streitgrund zwischen Eigentümern und Mietern. Der BGH hat in dieser Sache bereits oft zugunsten der Vermieter entschieden, auch der letzte Richterspruch stärkt die Rechte der Eigentümer.

Wissenswertes zur Kündigung wegen Eigenbedarf

Prinzipiell kann der Vermieter einer Immobilie die Kündigung wegen Eigenbedarf aussprechen, wenn er den Wohnraum seinen Familienmitgliedern oder Verwandten zur Verfügung stellen will. Unter Familienangehörigen sind sowohl die eigenen Eltern als auch Kinder und Enkel sowie Nichten und Neffen zu verstehen.

Wenn ein Eigentümer ein Kündigungsschreiben aus Eigenbedarfsgründen verschickt, muss er darin ausführen, für welche Personen er die Wohnung aus welchem Grund benötigt.

Sie haben Fragen zu dem Thema? Sprechen Sie uns an!

Der Mieter hat das Recht, der Kündigung wegen Eigenbedarf zu widersprechen, wenn er im Bezug auf den Auszug besondere erschwerende Härten geltend machen kann.

Eine Eigenbedarfskündigung ist für mindestens drei Jahre ausgeschlossen, wenn das Mietobjekt bei laufender Vermietung in Eigentum umgewandelt wird. Bei im Nachhinein festgestellten vorgetäuschtem Eigenbedarf ist die Kündigung als unzulässig anzusehen, der Mieter kann daraus resultierenden Schaden vom ehemaligen Vermieter einklagen.

Der BGH legt genau fest, wann eine Kündigung wegen Eigenbedarf zulässig ist.

Darüber hinaus zeigen BGH-Urteile aus jüngster Vergangenheit auch, an wen die gekündigten Wohnobjekte weitervermietet werden dürfen. Ein BGH-Urteil vom Juli 2003 erweitert den Kreis beispielsweise auf Geschwister des Eigentümers. Ein weiterer Richterspruch bezieht Stiefkinder, Neffen und Nichten ein (BGH-Urteil vom Januar 2010).

Der BGH stärkt die Eigentümerrechte

Zuletzt hoben die Bundesrichter ein Urteil des Landgerichts Mannheim auf, in dem es um eine Kündigung wegen Eigenbedarf ging. Die Mannheimer Richter gaben einem Mieter recht, denn der Eigentümer hätte bereits zwei Jahre vorher entstehenden Eigenbedarf vorhersehen müssen.

Im vorliegenden Fall ging es um eine Zweizimmerwohnung, die seit zwei Jahren vermietet, plötzlich von der 20-jährigen Tochter des Eigentümers beansprucht wurde. Dem Urteil des Landgerichts konnte sich der BGH nicht anschließen, Eigenbedarf sei angesichts der Spontanität der heutigen Jugend nicht prognostizierbar. Vielmehr kann gerade bei Kindern der Eigenbedarf jederzeit eintreten und muss nicht zwangsläufig im Mietvertrag vermerkt sein.

Inflation hängt vom Ölpreis ab – Mandantenbrief 06/16

Liebe Leser, der jüngste Anstieg des Ölpreises auf 50 Dollar je Barrel könnte ein Vorbote anziehender Inflationsraten und Zinsen sein. Dadurch würde auch die EZB endlich dazu veranlasst werden, ihre dirigistische Geldpolitik einzustellen.

Kurssturz muss kein Crashvorbote sein – Mandantenbrief 04/18

Die vergangene Börsenwoche brachte herbe Kursverluste. Der S&P 500 verlor rund sechs Prozent. Beim DAX ging es nicht ganz so drastisch nach unten, aber auch hier gab der Index um 3,3 Prozent nach. Der Kurssturz ist nicht der einzige im noch relativ jungen Jahr. Kommt jetzt bald der „richtige“ Crash?

Rente mit 63 – Mandantenbrief 9/14

Liebe leser, nicht nur die Einführung der Rente mit 63 in einer Zeit, in der die Lebenserwartung immer länger wird – nun auch noch die Bonifikation einer längeren Lebensarbeitszeit in einer unvorstellbaren Größenordnung. Die deutsche Politik tendiert immer weiter in Richtung eines verkrusteten Sozialstaates.

Ratespiele der Experten – Mandantenbrief 01/16

Liebe Leser, in diesen Tagen beginnt die große Saison der Prognostiker. Das Problem ist dabei jedes Jahr gleich: Die Expertise der Profis entpuppt sich als ein schlichtes Ratespiel – das meistens nicht aufgeht und für Verwirrung sorgt.

Exit der Benachteiligten – Mandantenbrief 07/16

Liebe Leser, erstaunliches hat sich – wie Sie alle wissen – getan. So richtig damit gerechnet hatte eigentlich keiner mehr, am wenigsten die Börsen. Und dennoch ist es amtlich: Großbritannien verlässt die EU – entgegen so ziemlich aller rationalen Argumente.

Value unter Druck | Mandantenbrief 11/19

Value oder Growth – welche Strategie performt besser? Das ist ein alter Streit zwischen Aktien-Investoren. Schaut man auf die letzte Dekade, hatten Growth-Investoren die Nase vorn. In Zeiten allgemein steigender Aktienkurse tun sich Value-Investoren schwerer. Das ist aber noch kein Beweis für die Über- bzw. Unterlegenheit einer Strategie.

Alles ist möglich, auch das Gegenteil | Mandantenbrief 14/2020

Die Franzosen kauften in der Corona-Krise Wein, die US-Amerikaner kauften Gewehre und die Deutschen kauften Klopapier. Hierdurch wird auch verdeutlicht, dass im Jahr 2020 nichts wirklich seriös vorhersehbar war.

Nachhaltigkeit im Fokus – Mandantenbrief 08/2021

Vor einigen Jahren bildeten nachhaltige Geldanlagen noch eine kleine Nische in einem riesigen Anlagespektrum – nicht selten belächelt oder wegen vermeintlich unterdurchschnittlicher Performance in Frage gestellt.

Bausparvertrag ist kein Sparvertrag – Mandantenbrief 03/17

Liebe Leser, die Finanzberatung Frommholz war schon immer sehr kritisch dem Bausparwesen gegenüber eingestellt und hat dementsprechend auch noch nie einen Bausparvertrag verkauft. Bausparverträge sind zu teuer, zu unflexibel und aufgrund der Niedrigzinsphase nicht mehr zeitgemäß.

Die Macht der Daten | Mandantenbrief 02/2019

„Big Brother is watching you“ – dieser Slogan aus George Orwell’s dystopischem Roman „1984“ ist kennzeichnend für einen totalitären Staat, der seine Bürger dank umfassender Herrschaft über Medien, Informationen und Daten in allen Lebenslagen überwacht. Was beim Erscheinen des Romans 1949 noch als düstere Zukunftsvision wirkte, könnte schon bald Wirklichkeit werden.

Statt nur einer Meinung ein qualifiziertes Urteil?
Jetzt unverbindlich anfragen!

Welche Strategien sich für hohe Ansprüche empfehlen: Mehr über Ihre Möglichkeiten erfahren!

frank_frommolz
Frank
Frommholz

frank@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 040 32005413

frerk_quadrat

Frerk
Frommholz

frerk@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 04337 919984

13 + 10 =