Mit der Pendlerpauschale erkennt der Fiskus die Kosten an, die einem Arbeitnehmer beim Weg von und zur Arbeitsstätte entstehen.

Solche Pauschalen gibt es im Steuerrecht vieler europäischer Länder, mit überraschenden Ausgestaltungen im Einzelfall. Ein Beispiel dafür ist eine aktuelle Regelung in Frankreich.

Pilotprojekt der französischen Regierung

Hier wird jetzt versuchsweise die Pendlerpauschale fürs Fahrrad eingeführt.

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In einem Pilotprojekt fördert der französische Staat Firmen, die Arbeitnehmern, die mit dem Fahrrad zur Arbeit kommen, eine kilometerabhängige Pauschale zahlen. Das Projekt ist zunächst auf ein halbes Jahr angelegt. Zwanzig Firmen mit zusammen 10.000 Arbeitnehmern nehmen daran teil. Fahrradfahrer erhalten dabei für jeden Kilometer ihres Arbeitswegs 25 Cent. Sollte sich das Vorhaben als Erfolg erweisen, ist an eine deutliche Ausweitung gedacht.

Fahrradscheue Franzosen

Der zuständige Verkehrsminister begründete das Modell mit der Notwendigkeit, den Autoverkehr zu verringern und umweltfreundliche Mobilität zu fördern. Bisher wird der Weg zur Arbeit in Frankreich nur bei Nutzung des Autos oder öffentlicher Verkehrsmittel subventioniert. Lediglich 2,4 Prozent der Franzosen nutzen denn auch das Fahrrad, um zum Arbeitsplatz zu gelangen. In Belgien sind es immerhin 8 Prozent, in den Niederlanden sogar 25 Prozent. Allerdings fallen die geographischen Bedingungen hier auch deutlich anders aus.

Deutsche Regelung: Pendlerpauschale

In Deutschland gibt es ein solches Fahrradmodell nicht. Die bestehende Pendlerpauschale im Rahmen der Einkommensteuererklärung ist unabhängig von der Wahl des jeweiligen Verkehrsmittels. Mit der Pauschale werden generell die Kosten des Wegs zum Arbeitsplatz berücksichtigt. Jeder Arbeitnehmer kann dabei 30 Cent pro Entfernungskilometer ansetzen. Der sich ergebende Betrag vermindert als Werbungskosten das zu versteuernde Einkommen. Die Steuerersparnis liegt daher nicht bei 30 Cent pro Kilometer, sondern hängt vom individuellen Steuersatz ab.

Fahrradpauschale wäre vorteilhaft

Im Vergleich dazu nimmt sich das französische Modellprojekt recht großzügig aus. Ein Betrag von 25 Cent pro Kilometer bei Fahrradnutzung wäre auch hierzulande ein Vorteil gegenüber der bestehenden Regelung.

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