Durch die private Finanzplanung erhalten Verbraucher nicht nur eine Übersicht über ihre Finanzmittel, sie bestimmen damit auch, in welcher Form diese angespart, erwirtschaftet und ausgegeben werden sollen. Die Finanzplanung für Privatpersonen erfolgt mit System und lehnt sich in ihren Analysemethoden an die betriebliche Variante an.

Die private Finanzplanung – die ersten Schritte

In ihrem Mittelpunkt steht der Verbraucher, auf den der Finanzplan abgestimmt wird.

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Damit die private Finanzplanung schnell zu spürbaren Erfolgen führt, müssen zunächst alle erforderlichen Daten zu den Vermögenswerten, Verbindlichkeiten sowie laufenden Einnahmen und Ausgaben festgehalten werden. Vor diesem Hintergrund muss die persönliche Situation, vor allem im Hinblick auf die individuellen Wünsche und Ziele sowie der Risikobereitschaft, erörtert werden.

Die private Finanzplanung erweist sich oft als sehr komplexes System, welches viele Verbraucher ohne fremde Hilfe überfordert. Durch einen unabhängigen Berater auf Honorarbasis kann die private Finanzplanung nicht nur vereinfacht werden, sondern sie wird neutral gestaltet und ist von effizienten Lösungsansätzen begleitet.

Die private Finanzplanung hilft beim Vermögensaufbau

Der Finanzberater kann nicht nur die Kerndaten erfassen, er sieht auch, wo eventueller Handlungsbedarf entsteht und kann aufgrund seines Fachwissens geeignete Lösungen entwickeln. Er verkauft dabei keine Finanzprodukte, sondern weist auf individuelle Möglichkeiten zum erfolgreichen Vermögensaufbau hin.

Wichtig für Verbraucher ist, dass bei der „Honorarberatung“ zur privaten Finanzplanung keine Provisionsaussichten für Interessenskonflikte sorgen können. Ein „Honorarberater“ wird für die private Finanzplanung an sich bezahlt. Sollten zu deren Optimierung bestimmte Finanzprodukte erforderlich sein, kann der Verbraucher diese in Form von provisionsbereinigten Nettoangeboten oder Nettopolicen erwerben.

Empfehlenswert ist, die Finanzplanung in regelmäßigen Abständen an die veränderten Lebenssituationen anzupassen. Das gilt insbesondere bei Ereignissen wie Eheschließung, Trennung, Geburt eines Nachfolgers oder bei Erbschaften. Ihr „Honorarberater“ weiß, wann und ob solche einschneidenden Veränderungen eine Korrektur der privaten Finanzplanung erforderlich machen.

Die private Finanzplanung ist ein zuverlässiges Hilfsmittel zum Vermögensaufbau. Der kompetente Berater überhäuft seine Kunden dabei nicht nur mit Daten, sondern entwickelt plausible, einfach umsetzbare Strategien.

Unser Weg: Begrifflichkeit

Seit vielen Jahren haben sich im Sprachgebrauch und bei uns in der Firma die Begriffe „Honorarberatung“ und „Honorarberater“ etabliert. Durch das zum 1.8.2014 in Kraft getretene Honorarberatergesetz werden nun die Begriffe „Honorar-Anlagenberater“ (Zulassung nach §32 KWG, Aufsicht BaFin) und „Honorar-Finanzanlagenberater“ (Zulassung nach §34h GewO, Aufsicht IHK) geschützt. Wir haben uns für den Honorar-Finanzanlagenberater (gemäß DIHK: gewerbliche Honorarberatung) entschieden.

Korrektur der Korrektur | Mandantenbrief 04/19

Viele seriöse Beobachter und Finanzberater rieben sich Ende 2018 jeden Tag wieder die Augen. Die Stärke der Korrektur der Börsenentwicklung war weder prognostizierbar noch wirklich begründbar. Noch wenige Wochen vorher hatten vergleichbare Meldungen keinen Einfluss, und nun dieser Einbruch. Täglich stellte sich die gleiche Frage: Verkaufen oder nachkaufen.

Kapitalmärkte bemerkenswert widerstandsfähig – Mandantenbrief 10/18

Obwohl wir bekanntlich langfristig denken und handeln, stellt sich immer mal wieder die Frage, ob frisches Geld an den Märkten gerade jetzt angelegt werden soll. Oder lieber warten? Oder gar Gewinne mitnehmen? Zur Meinungsbildung nachfolgend unsere Marktbewertung der letzten Monate und unsere gegenwärtige Markteinschätzung.

Negativzinsen als Realität – Mandantenbrief 03/16

Lieber Leser, wer sein Geld bei der Bank deponiert, bekommt dafür Zinsen. Und wer sich welches leiht, muss Zinsen zahlen. Diese Grundregel galt im Wirtschaftsleben seit jeher – bis jetzt. Nun kehren sich die Vorzeichen um: Guthabenzinsen werden negativ und Kreditzinsen mitunter positiv.

Arme Griechen – Mandantenbrief 07/15

Liebe Leser, erstaunlich, was da am Montag passiert ist. Nicht, dass die griechischen „Volksvertreter“ den Verhandlungspartnern auf der Nase herumgetanzt sind, noch nicht einmal das überraschende Ausrufen einer Volksabstimmung ……

Situationsbewertung – Mandantenbrief 04/20

Die Schwemme der negativen und beunruhigenden Nachrichten reißt nicht ab und somit sind auch die Börsen weiter von der Erwartungshaltung erfasst. Zum aktuellen Stand ist kein wirkliches Abschwächen der Abwärtsbewegung zu erkennen.

Kurssturz muss kein Crashvorbote sein – Mandantenbrief 04/18

Die vergangene Börsenwoche brachte herbe Kursverluste. Der S&P 500 verlor rund sechs Prozent. Beim DAX ging es nicht ganz so drastisch nach unten, aber auch hier gab der Index um 3,3 Prozent nach. Der Kurssturz ist nicht der einzige im noch relativ jungen Jahr. Kommt jetzt bald der „richtige“ Crash?

Ein Bitcoin unterm Weihnachtsbaum? Mandantenbrief 01/18

Sollte man noch auf den Zug aufspringen oder steht der Crash bevor? Nur der Anteil, mit dem man in eine Spielhalle oder ein Spielkasino gehen würde, sollte zum Einsatz kommen. Ansonsten Finger weg!

US-Wahl: Egal wer gewinnt – Mandantenbrief 11/16

Am 8. November 2016 werden die US-Amerikaner wählen. Genießen Sie die neuesten Prophezeiungen als wunderbare Unterhaltung – keinesfalls aber als Basis für Anlageentscheidungen.

3. Quartal: Börsen stabil trotz turbulentem Umfeld | Mandantenbrief 10/19

Mit geopolitischen Risiken wie dem Handelsstreit zwischen den USA und China sowie der ungelösten Brexit-Frage haben sich die Börsen im dritten Quartal beschäftigen müssen. Dennoch schlossen die Märkte am Ende des Quartals neutral bzw. mit leichten Gewinnen.

Familie Frommholz in Feststimmung | Mandantenbrief 12/19

Wir haben es diesmal, erstmals nach vielen Jahren nicht geschafft, einen Mandantenbrief mit inhaltlich wertvollen Informationen zu erstellen. Wir haben uns mit vielen Seminaren auf die Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung konzentriert, sind aber noch nicht vollständig durch mit unseren Recherchen.

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