Ihre Vermögensbetreuung
Risiken erkennen. Rechtzeitig gegensteuern.

Die individuell abgestimmte Absicherung des Vermögens.

Was ich habe, möchte ich auch bewahren – so denken wohl die meisten Menschen, wenn sie an Vermögen denken. Was jedoch selten bedacht wird: Um Vermögen zu bewahren, muss man es auch aus der Hand geben können. Warum ist das so?

Wir alle beschäftigen uns nicht gern mit Älterwerden und Endlichkeit. Besonders, wenn es um jemanden geht, der uns besonders nahesteht – unsere eigene Person. Dennoch sollte man sich diese Tatsachen vor Augen führen. Nur so kann man vorab die beste Lösung für die Menschen finden, deren Wohl einem am Herzen liegt, vor allem natürlich für die eigene Familie.

Ob eingeschränkter Aktionsradius, Verlust der Geschäftsfähigkeit oder Todesfall, tritt der Ernstfall ein, sollte rechtlich und finanziell alles geklärt sein. Ansonsten entstehen zusätzliche Kosten, z.B. zur Durchsetzung von Ansprüchen. Und es droht, was mindestens genauso schwerwiegend ist, familiärer Unfrieden. Sei es wegen Erbschaftsfragen, sei es wegen Nachfolgeregelungen.

Am Anfang steht immer ein ruhiges, klärendes Gespräch mit den Angehörigen. Anschließend können Sie das Gespräch in einem professionellen Rahmen und zugleich in einer Ihnen zugewandten Weise mit uns fortsetzen. Wir wissen um den sehr persönlichen Charakter jeder Vermögensbetreuung. Und gehen auf Grund unseres Selbstverständnisses als wirtschaftliche Lebensberater entsprechend engagiert vor. Von der Darstellung der möglichen Risikoszenarien bis hin zur Entwicklung individuell passender Lösungen.

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Was Vermögensbetreuung für uns bedeutet − in der Übersicht

  • Realistische Einschätzung: Abwägung und Darstellung der möglichen Risikoszenarien, von Krankheit bis Todesfall
  • Praktische Umsetzung: Erörterung und Begleitung der individuell gebotenen Maßnahmen bis zu deren Abschluss
  • Zeitnahe Änderungen: jederzeit Anpassung der Maßnahmen bei neuen rechtlichen oder finanziellen Voraussetzungen

Lebenspraktisch und lösungsstark
unsere Vermögensbetreuung

Was wir für den Erhalt Ihres Vermögens machen − in der Übersicht

  • Grundlegende Maßnahmen: Beratende Betreuung bei der Realisierung von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • Bearbeitung spezieller Themen: Identifikation und Umsetzung möglicher zusätzlicher Fragen, von Erbschaft bis Nachfolgeregelung
  • Bündelung der Expertise: bei besonders komplexen Problemlagen Kooperation mit bewährten Fachkräften, z.B. Rechtsanwälten
Unsere Vermögensbetreuung ist natürlich so individuell, wie die Familie, um die es jeweils geht. Es gibt jedoch eine Hand voll Fragen, die immer auftauchen. Fragen, die von zentraler Bedeutung sind.

Angenommen, jemandem ist es, bedingt durch körperliche oder seelische Einschränkungen, nicht mehr möglich, Entscheidungen zu treffen. Wer hat jetzt das Sagen? Einen Automatismus, mit dem die Verantwortung auf einen Angehörigen übertragen wird, gibt es jedenfalls nicht. Weder bei finanziellen noch bei schwierigen medizinische Fragen.

Vielmehr gilt: Ehepartner oder Kinder sind nur gesetzliche Vertreter, wenn sie dazu benannt wurden. Und dazu dienen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Mit der Vorsorgevollmacht legen Sie fest, wer in wichtigen Angelegenheiten, wozu auch finanzielle Fragen zählen, anstatt Ihnen handeln soll. Eine Entscheidung also, die wohlüberlegt sein will. Mit der Patientenverfügung hingegen bestimmt man, was in medizinischen Extremsituationen mit einem geschehen soll, z.B. hinsichtlich lebensverlängernder Maßnahmen.

Belastbare Lösungen sind natürlich auch bei dem oftmals konfliktreichen Thema Erbschaften gefordert. Ebenso bedeutend, speziell für Unternehmer sind Nachfolgeregelungen, die zudem umfassende Informationen zu wichtigen Firmeninterna wie Passwörter, Zugänge, und Terminen enthalten sollten. Beides mal geht es darum, durch überlegtes Handeln für den Erhalt von Vermögen zu sorgen. Zum Wohl der ganzen Familie.

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Fehlende Nachfolgeregelung −
ein vernachlässigtes Risiko?

Vom Schutz bei Schäden durch Feuer oder Hochwasser bis hin zu Vorkehrungen gegenüber vorsätzlich ausgeführten kriminellen Handlungen, z.B. Hackerangriffen: Unternehmer haben sich gegen eine ganze Reihe von Risiken abzusichern.

Während keines dieser Risiken wirklich Realität werden muss, haben fehlende Interims- und Nachfolgeregelungen in so gut wie allen Fällen ernsthafte Konsequenzen. Denn Unternehmer sind natürlich weder von der Sterblichkeit ausgenommen noch immun gegen längere Ausfälle, bedingt durch Unfälle oder Krankheiten.

Umso verwunderlicher ist es, dass nicht alle Unternehmer Interims- und Nachfolgeregelungen mit dem gleichen Interesse verfolgen wie die Absicherung gegen alle möglichen Schäden.

Besonders kleinere und mittlere Unternehmen können hierbei schnell in eine existentielle Schieflage geraten. Zum einem, weil die Unternehmen oft ganz auf den Inhaber ausgerichtet sind. Zum anderen, weil das reibungslose Funktionieren der Firma oft die grundlegende finanzielle Sicherheit für die ganze Familie darstellt.

Ein verantwortungsvolles Risikomanagement umfasst probate Lösungen für den vorübergehenden sowie für den kompletten Ausfall des Unternehmers bzw. Inhabers. Notfallpläne, die eine klare Gewichtung von nötigen Maßnahmen und eine Neuaufteilung der Kompetenzen regeln, sollten ebenso vorliegen wie grundlegende Informationen zum Unternehmen, z.B. Passwörter, Zugänge und Termine.