Die Finanzagentur der Bundesrepublik Deutschland rät, bei der Vermögensanlage den als sicher klassifizierten Anlageformen größere Bedeutung einzuräumen.

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Wer bereits über ein größeres Vermögen verfügt, sollte primär an der Sicherung und dem Erhalt interessiert sein.

Jede Vermögensanlage hat andere Verwendungsziele

In der Regel geht es jedoch nur um zwei unterschiedliche Optionen:

1.) Zunächst soll das Vermögen sicher langfristig angelegt werden und mindestens um die jährliche Inflationsrate wachsen. Ab einem vorher festgelegten Zeitpunkt nutzt der Anleger sein Kapital zur völligen oder teilweisen Bestreitung seiner Lebenshaltungskosten.

2.) Der Anleger will sein Vermögen über Jahrzehnte sicher wachsen lassen, um es nach seinem Tod in vollem Umfang auf seine Erben zu übertragen.

Ob sich der Anleger noch in der Phase des Vermögensaufbaus befindet, oder ob er bereits ein ansehnliches Vermögen besitzt, kann sich bei der Geldanlage entscheidend auf die Risikobereitschaft auswirken. Die noch im Aufbau befindlichen Anleger werden sich eher risikobereit zeigen als die bereits Besitzenden. In jedem Fall ist eine private Finanzplanung hilfreich.

Bei der Vermögensanlage sollten sichere Anlageformen favorisiert werden

Wer kein Vermögen mehr aufbauen muss, sondern lediglich eine kostengünstige und langfristig sichere Vermögensanlage sucht, für den eignen sich Bundeswertpapiere als Portfoliobeimischung ganz besonders. Sie zeichnen sich durch exzellente Ausfallsicherheit aus und sind in vielen Laufzeiten erwerbbar.

Unterschiedlich alte Anleger haben bei ihrer Vermögensanlage verschiedene Vorstellungen. So wird beispielsweise ein berufstätiger Mensch in den Vierzigern andere Anforderungen haben als ein angehender Rentner. Während der noch im Berufsleben stehende Anleger sich auf höher verzinste Bundesanleihen mit Laufzeiten von zehn Jahren oder fünf Jahre laufende Bundesobligationen konzentrieren kann, haben angehende Rentner einen völlig anderen und viel kürzeren Anlagehorizont.

Insbesondere bei älteren Leuten kann sich jederzeit unvorhersehbarer Finanzbedarf einstellen. Daher empfiehlt sich für die Senioren die teilweise Vermögensanlage in Bundesschatzanweisungen mit zweijähriger Laufzeit. Damit ist ein Teil des Vermögens immer zeitnah verfügbar. Der verbleibende Teil könnte aufgrund der attraktiveren Verzinsung in Bundesobligationen mit fünfjähriger Laufzeit angelegt werden.

Klugheit besiegt eben nicht den Markt – Mandantenbrief 04/17

Liebe Leser, genau ein derartiger Mandantenbrief, wie der, der Ihnen nun vorliegt, hat mir eine interessante Erfahrung beschert, an der ich Sie gerne teilnehmen lassen möchte. Daher kommt die April-Ausgabe auch leicht verspätet. Bitte um Nachsicht.

Wiederholt sich Geschichte? – Mandantenbrief 07/2021

Auch wenn sie zuletzt stockte: Der von der Corona-Pandemie ausgelöste starke Kursanstieg, erinnert stark an die Zeit der Dotcom-Blase im Jahr 2000.

Nachhaltigkeit im Fokus – Mandantenbrief 08/2021

Vor einigen Jahren bildeten nachhaltige Geldanlagen noch eine kleine Nische in einem riesigen Anlagespektrum – nicht selten belächelt oder wegen vermeintlich unterdurchschnittlicher Performance in Frage gestellt.

Value unter Druck | Mandantenbrief 11/19

Value oder Growth – welche Strategie performt besser? Das ist ein alter Streit zwischen Aktien-Investoren. Schaut man auf die letzte Dekade, hatten Growth-Investoren die Nase vorn. In Zeiten allgemein steigender Aktienkurse tun sich Value-Investoren schwerer. Das ist aber noch kein Beweis für die Über- bzw. Unterlegenheit einer Strategie.

Am Mute hängt der Erfolg – Mandantenbrief 06/2017

Liebe Leser, schon Theodor Fontane hat im vorletzten Jahrhundert für sich formuliert: „Am Mute hängt der Erfolg.“ Der Mut, neue Lebenswege auch zur Unzeit zu erwägen, zu diskutieren und gegebenenfalls umzusetzen, kann ganz neue Chancen eröffnen. Wir haben dies in den letzten Wochen erlebt und möchten Sie gerne daran teilhaben lassen.

Bearbeitungsgebühren zurückfordern – Mandantenbrief 11/14

Lieber Leser, der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Bearbeitungsgebühren bei nach 12/2004 aufgenommenen Bankdarlehen unzulässig sind. Höchstrichterlich entschieden ist dies endgültig für Verbraucherkredite. Analog gilt dies wohl auch für Baufinanzierungskredite.

Die Vorsorgevollmacht – Mandantenbrief 01/20

Wie in unserem letzten Mandantenbrief angekündigt, geht es uns diesmal um die Vorsorgevollmacht. Wir haben viel erforscht und Seminare besucht. Es gibt einige Anbieter, die den Prozess der verschiedenen Vorsorgeverfügungen begleiten. Letztlich hat uns keiner dieser Dienstleister wirklich vollständig überzeugt. Aber zunächst zum sachlichen Hintergrund: Wofür wird eine Vorsorgevollmacht benötigt und warum ist diese in einem besonderen Maße notwendig?

Megatrend Bildung | Mandantenbrief 03/19

Als Ihr verantwortungsbewusster, wirtschaftlicher Betreuer fühlt man sich häufig verpflichtet, Entwicklungen zu erklären, Börsenbewegungen zu bewerten und kurzfristige Entscheidungshilfen zu geben. Da wir bekanntermaßen langfristig denken und handeln, ist das sicherlich nicht im Monatsrhythmus notwendig. Vielmehr sollten wir uns von Zeit zu Zeit um die wirklich relevanten Megathemen kümmern: Bildung, Digitalisierung, Demographie, Transparenz usw.

Flüchtlingskrise und die Börse – Mandantenbrief 11/15

Lieber Leser, jahrelang sorgten sich die Kapitalmärkte um das im europäischen Zusammenhang so winzig kleine Griechenland. Krisensitzungen, die ganze Nation bewegende Bundestagsabstimmungen und „Brennpunkte“ ohne Ende haben die letzten Jahre bestimmt. Und nun?

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