Aktionäre der Dax-Konzerne Telekom und E.on können sich ihre Dividende optional in Form von neuen Aktien ausschütten lassen.

Die Vorgehensweise wird als freundliche Geste gegenüber den Anteilseignern verkauft, doch profitieren in erster Linie die Emittenten.

Der Hintergrund zur Dividende in Aktien

­Bei der Telekom ­können Aktien-Eigner sich seit einem Jahr für den Eintausch ihrer Dividende gegen neue Anteilsscheine entscheiden.

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Die Aktion trifft bei den Aktionären auf großen Zuspruch, nahezu fünfzig Prozent von ihnen verzichteten dieses Jahr auf die Barausschüttung und bevorzugten stattdessen weitere Anteile. Mehr als 84 Millionen Anteilsscheine wurden bisher von der Telekom in dieser Weise verbreitet.

Angesichts sinkender Zinsen favorisieren Anleger zunehmend Sachwerte wie Immobilien oder Aktien-Anteile an Unternehmen. Die Konzerne nutzen den Trend und ermöglichen neben Cash-Ausschüttungen den günstigen Erwerb neuer Aktien. Die Emittenten schonen mit dieser Option ihre liquiden Geldmittel und stärken ihre Finanzbasis gegebenenfalls durch Kapitalerhöhungen.

Auch in anderen Ländern verbreitet

Die Vorgehensweise wird in verschiedenen europäischen Nationen seit längerer Zeit mit Erfolg praktiziert. Der Ölkonzern Shell bietet seinen Anteilseignern die Option Dividende gegen Aktien jedes Jahr an. Des Weiteren ist in den Niederlanden und in Spanien das Modell Stock-Dividende bei Anteilseignern ausgesprochen beliebt.

Deutsche Telekom und E.on als heimische Pioniere der Stock-Dividende

In der Bundesrepublik bieten derzeit nur die beiden Konzerne den teilweisen Eintausch der Bardividende gegen Aktien an. E.on schüttete zuletzt 0,60 Euro pro Aktie aus, bei der die Aktionäre 0,43 Euro in weitere Anteilscheine investieren konnten. Die verbleibenden 0,17 Euro wurden bar ausgeschüttet und dienen zur Abgeltung eventuell anfallender Steuern.

Keine Steuervorteile durch das Modell Dividende gegen Aktien

Die Anleger bevorzugen das Modell, obwohl sich daraus keine steuerlichen Erleichterungen ergeben. Sie müssen aufgrund einer vom Bundesfinanzministerium verabschiedeten Regelung den finanziellen Wert ihrer Aktienkäufe so versteuern, als wenn sie ihn bar erhalten hätten. Sparen können sie lediglich die beim Erwerb sonst anfallenden Ordergebühren. Weil sie die steuerpflichtigen Beträge zu ihren Jahressteuererklärungen selbst ermitteln müssen, bleibt ihnen nur mehr Arbeit.

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