Wer beim Abschluss einer Lebensversicherung auf die richtige Konstellation achtet, kann Erbschaftssteuer oder Schenkungsabgaben vermeiden oder verringern. Angesicht dieser Erkenntnis sollten alle Verträge mit klassischer Orientierung auf ihre Zweckmäßigkeit überprüft werden.

Hier kann die Lebensversicherung zu Erbschaftssteuer führen

In vielen Haushalten ist der Mann der Alleinverdiener, er schließt für sich eine Lebensversicherung ab und setzt seine nicht berufstätige Frau als Bezugsberechtigte ein.

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Die Sachlage ist denkbar ungeeignet und führt beim frühzeitigen Tod des alleinigen Geldverdieners zwangsläufig zu finanziellen Problemen bei der Witwe.

Sie verfügt nicht über eigenes Einkommen, hat aber die Lebenshaltung und andere Kosten der verbleibenden Familie zu tragen. Die Lebensversicherung hilft ihr nur in begrenztem Umfang, weil sie in dieser Situation mit Erbschaftssteuer belastet ist. Abgaben werden sicher in den Fällen verlangt, in denen die gesetzlichen Freibeträge durch den Nachlass bereits ausgeschöpft wurden. Die aufgrund der fälligen Erbschaftssteuer deutlich unter den Erwartungen liegende verfügbare Summe aus der Lebensversicherung kann ungewollte Lücken in den künftigen Finanzplan aufreißen.

Das sinnvollere Modell

Aus steuerlichen Aspekten ist eine andere Konstellation zu empfehlen. Wenn die Begünstigte wie im obigen Fall die Ehefrau sein soll, dann muss sie zur Vermeidung der Erbschaftssteuer die Versicherung auf das Leben ihres Ehegatten selbst abschließen. Verstirbt der Alleinverdiener in dieser Situation, erhält die zurückbleibende Gattin die vertragliche Leistung für den Todesfall aus ihrer eigenen Lebensversicherung. Sie kann über die ganze Summe verfügen, da in diesem Fall weder Erbschaftssteuer noch Schenkungsabgaben erhoben werden.

Allerdings hat die Politik auch aus dieser Gesetzgebung die praktische Einfachheit entfernt. Denn die Ehefrau muss nachweisen, dass die Prämien aus eigenen Mitteln bezahlt wurden. Gelingt ihr dieses nicht, wird das Finanzamt Schenkungssteuer auf die Beiträge erheben.

Potenzielle Interessenten für die Lebensversicherung sollten sich vor Abschluss des Vertrags kompetent beraten lassen. Denn nicht jede Gestaltung bringt nur Vorteile zutage. Darüber sollte die Finanzplanung nur auf die Nutzung steuerlicher Effizienz aufgebaut sein. Es gibt wahrlich wichtigere Argumente.

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