Die umstrittene Performance Fee wird noch in diesem Jahr der Vergangenheit angehören; die beiden letzten deutschen Fondsanbieter gaben jetzt ihren Widerstand auf.

Damit haben sich alle vier führenden deutschen Anbieter vom alten Erfolgsgebühr-Modell verabschiedet und befolgen die seit 2013 bestehenden strengeren Regeln.

Die Hartnäckigkeit der BaFin führte zum Ende der Erfolgsgebühr

Bereits im Sommer 2013 versuchte die oberste Finanzaufsicht, der oft kritisierten Erfolgsgebühr durch eine Verordnung Einhalt zu gebieten.

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Die Vorschrift besagt, dass Fondsanbieter die Gewinne der letzten fünf Jahre zuerst gegen eventuelle Verluste aufrechnen müssen, bevor sie von ihren Kunden eine Performance Fee kassieren können. Ausgenommen sind nur ausländische Fonds mit für Deutschland gültigen Zulassungen.

Während sich die Anbieter Deka und Allianz der Bafin-Verordnung beugten, verlegten DWS und Union Investment kurzerhand ihren Firmensitz ins benachbarte Luxemburg und beriefen sich auf die dortigen Gesetze. Was konkret den Sinneswandel bei den beiden Fonds-Anbietern ausgelöst hat, kann an dieser Stelle nur als Vermutung dargestellt werden, weil genaue Angaben dazu noch fehlen.

Presse-Analysten interpretieren das lange Hinauszögern der Erfolgsgebühr-Entscheidung von DWS und Union Investment mit den enormen Beträgen, welche in den Luxemburgfonds verwaltet werden. Diese belaufen sich bei der DWS auf nahezu vier Milliarden und bei Union Investment auf gut zwölf Milliarden Euro.

Deutsche Politiker halten die Performance Fee Lösung für europaweit anwendbar

Wie ein Sprecher der CDU anlässlich der aktuellen Absagen von DWS und Union Investment an die Erfolgsgebühr bemerkte, ist die Große Koalition an einer Harmonisierung der Fonds in ganz Europa interessiert. Da nach Einschätzung der Regierung das deutsche Modell auch im ganzen Euro-Raum mehrheitsfähig ist, sollen die Verhandlungen in Brüssel zeitnah in die gewünschte Richtung gebracht werden

Die Performance Fee stand bei den Anlegern seit Langem in heftiger Kritik, weil sie aus ihrer Sicht nicht gerechtfertigt war. Sie verteuerte die Geldanlage durch eine weitere Gebühr neben dem Ausgabenaufschlag und wurde eher als Strafe für den gewünschten Erfolg empfunden.

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