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Honorar- oder Nettotarife
In der „Honorarberatung“ werden Nettotarife benötigt, weil in diese keine Provisionen oder Courtagen einfließen.Diese Honorartarife bringen nach neuesten Erkenntnissen Schwierigkeiten in rechtlicher Hinsicht mit sich.
Honorar- oder Nettotarife
Nettotarife oder Honorartarife sind spätestens seit der rechtlichen Bestätigung des Berufsbildes „Honorarberater“ unverzichtbar. Die Versicherungsgeber müssen daher Tarife anbieten, die keine Provisionen enthalten. Der Begriff Nettotarife beschreibt also nichts anderes als Tarife, bei denen die Vermittlungsgebühr fehlt. Wenn die Vermittlung durch einen „Honorarberater“ zustande kommt, heißen diese Tarife auch Honorartarife.
Diese Tarife sind die Basis, auf der Versicherungsnehmer und unabhängige Finanzberater auf rechtlicher Grundlage ein Vermittlungshonorar vereinbaren können. Die Neuregelungen führten zu kontroversen Diskussionen zwischen Befürwortern und Kritikern der Honorartarife. So können Nettotarife nicht einfach abschlusskostenfreie Tarife genannt werden, weil einem Versicherer auch Honorartarife Kosten verursachen. Diese internen Kosten sind in jedem Fall in Nettotarifen enthalten.
Rechtliche Hindernisse
Wenn Versicherer Honorar- oder Nettotarife anbieten, begeben sie sich in rechtlicher Hinsicht auf unsicheres Gebiet. Diese Meinung wird von Gegnern der Honorartarife vertreten, die derzeit offensichtlich die Gesetze nach passenden Paragrafen durchsuchen.
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Bisher wurden Versicherungen meist von Handelsvertretern vertrieben, die nach dem Gesetz Anspruch auf die Vergütung ihrer Leistungen haben. Die Pflicht der Vergütung lag bisher beim Versicherer, Nettotarife verlagern die Zahlung zukünftig auf die Kunden.
Doch ist die Umstellung auf Honorar- oder Nettotarife nicht so schwierig, wie Kritiker gerne verkünden. Erstens sind bislang beide Vertriebswege vom Gesetzgeber erlaubt. Und zweitens müssen sich Handelsvertreter selbst entscheiden, auf welcher Basis sie in Zukunft arbeiten wollen. Es steht jedem frei, nach der nötigen Qualifikation den Weg des „Honorarberaters“ einzuschlagen. Wer lieber Provision kassiert, nimmt eben keine Nettotarife in Anspruch.
Wenn die neuen Tarife rechtliche Unsicherheiten mit sich bringen sollten, so ist der Gesetzgeber für die Wiederherstellung der Rechtssicherheit zuständig. Solange Handelsvertreter auf Provisionsbasis tätig sind, müssen sie auf die entsprechenden Verträge bestehen und Honorartarife eher meiden.
Seit vielen Jahren haben sich im Sprachgebrauch und bei uns in der Firma die Begriffe „Honorarberatung“ und „Honorarberater“ etabliert. Durch das zum 1.8.2014 in Kraft getretene Honorarberatergesetz werden nun die Begriffe „Honorar-Anlagenberater“ (Zulassung nach §32 KWG, Aufsicht BaFin) und „Honorar-Finanzanlagenberater“ (Zulassung nach §34h GewO, Aufsicht IHK) geschützt. Wir haben uns für den Honorar-Finanzanlagenberater (gemäß DIHK: gewerbliche Honorarberatung) entschieden.
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