Das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) wird zur Herausforderung für die Anbieter, denen die Umsetzung der geforderten Veränderungen bis zum Jahresende kaum möglich sein wird. Dieser Umstand bringt das Neugeschäft der Branche zunehmend in Gefahr.

Lebensversicherungsreformgesetz: Enormer Zeitdruck

Das LVRG wurde im Juli von den Regierungsinstanzen verabschiedet und soll von den Lebensversicherern bis zum ersten Januar 2015 realisiert werden.

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Das Reformpaket tangiert nahezu alle wichtigen Bereiche, sollte die Zeit nicht ausreichen, drohen massive Einbußen im Neugeschäft.

Einige Insider sehen das Neugeschäft der Anbieter durch das LVRG in jedem Fall betroffen, von ihnen wird die Einführung einer neuen Tarifgeneration erwartet. Der Grund: Die im LVRG festgeschriebene Reduzierung des ­Höchstzillmersatzes auf 25 Promille (vorher 40) lässt eine Neukalkulation geboten erscheinen. Gleiches gilt auch für die Absenkung des Höchstrechnungszinses von derzeit 1,75 auf 1,25 Prozent zum Jahresbeginn 2015. Das Lebensversicherungsreformgesetz zwingt zur Eile, denn es stehen Einbußen beim Neugeschäft an, die sich jedoch derzeit nicht im vollen Umfang beziffern lassen.

Das LVRG fordert die Umstellung der Vertriebssoftware

Speziell die Angebotssoftware muss bei den Versicherern bis spätestens einen Monat vor Weihnachten umgestellt sein. Die Experten bezweifeln, dass die Mehrheit der Versicherungsanbieter alle geforderten Änderungen fristgemäß umsetzen kann. Die Vielzahl der im Lebensversicherungsreformgesetz verankerten Neuerungen wird viele Versicherungsgeber zeitlich überfordern. Nur wenn die Angebotssoftware bis Ende November aktualisiert ist, kann das Neugeschäft planmäßig und unbeschadet abgewickelt werden.

LVRG: Transparenz bei Lebensversicherungen

Im neuen Lebensversicherungsreformgesetz ist festgelegt, dass ab Inkrafttreten die Kosten bei einem Versicherungsvertrag für den Versicherungsnehmer offengelegt werden muss. Und zwar noch bevor sich der Kunde zum Abschluss der Versicherung entschließt.

Des Weiteren werden der Finanzaufsicht BaFin neue und erweiterte Befugnisse zuteil. Sie kann damit beispielsweise bei den Versicherern aus eigenem Ermessen heraus Sanierungsmaßnahmen anordnen.

Damit nicht genug, das LVRG reduziert auch den Spielraum der Versicherungsgeber im Bezug auf Ausschüttungen an die Aktionäre.

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