Die private Haftpflichtversicherung sollte in keinem Haushalt fehlen. Allerdings decken viele Verträge Schäden an geliehenen Gegenständen nicht ab.
Versicherungsnehmer sollten daher vor dem Erwerb einer Police dem Versicherungsumfang erhöhte Aufmerksamkeit widmen.
Viele Verbraucher verzichten auf die private Haftpflichtversicherung
Diese Vorgehensweise ist angesichts der niedrigen Beiträge, welche bei circa 60 bis 80 Euro pro Jahr liegen, einigermaßen unverständlich.
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Denn jeder von der Versicherung abgedeckte Schaden kann den Preis der Police um ein Mehrfaches übertreffen. Die private Haftpflichtversicherung wird von vielen Unternehmen angeboten, doch sind die Konditionen sehr unterschiedlich.
Wichtigstes Kriterium ist beim Abschluss die Deckungssumme, bis zu diesem Betrag reguliert der Versicherer bei einem Schaden die Kosten. Versicherungsnehmer sind gut beraten, die Deckungssumme bei mindestens fünf Millionen Euro festzuschreiben. Das mag vielleicht hoch erscheinen, doch bezahlt die private Haftpflicht auch bei Schäden, die zu Krankenhausaufenthalten und Verdienstausfällen führen. In solchen Fällen sind fünf Millionen Euro keine astronomisch hohe Summe. Des Weiteren müssen Verbraucher besonders auf Details in den Tarifen achten, diese sollten im Einklang mit ihren Lebensgewohnheiten stehen.
Keine Regulierungspflicht bei geliehenen Dingen
Bis auf wenige Ausnahmen zahlen die Anbieter der privaten Haftpflicht nicht, wenn es sich bei einem Schaden um geliehene Gegenstände handelt. Wer sich also gerne den Laptop vom Nachbarn ausleiht, kann, obwohl er versichert ist, eine böse Überraschung im Schadensfall erleben. Denn die private Haftpflichtversicherung ist für solche Situationen nicht zuständig, der Schadensverursacher muss den Ersatz aus eigenen Mitteln bestreiten.
Verbraucher können sich vor ungewollten Ausgaben schützen, wenn sie ihre private Haftpflichtversicherung bei solchen Anbietern abschließen, die auch geliehene Gegenstände mitversichern. Einige Versicherungen haben den Schutz der privaten Haftpflicht mittlerweile auf geliehene Sachen ausgeweitet, die Beiträge stiegen dadurch nur unwesentlich. Ein Wermutstropfen bleibt jedoch: Die Zahlungen sind in solchen Fällen auf 10.000 Euro begrenzt. Doch reicht die Summe allemal für geliehene Dinge aus.
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