Spätestens seit der Finanzkrise 2008 wird die Finanzbranche zunehmend kritisch gesehen. Banken und andere Finanzdienstleister sind mit einem massiven Vertrauensverlust konfrontiert. Neue Vorschriften und aufsichtsrechtliche Regelungen sollen daher für mehr Qualität, Unabhängigkeit und Transparenz in der Finanzberatung sorgen.

Mehr Information und Dokumentation

Die getroffenen Maßnahmen sind vielfältig: seit dem 1. November 2012 registriert die BaFin systematisch Verbraucherbeschwerden über Kreditinstitute und verhängt gegebenenfalls Sanktionen.

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Die Informations- und Protokollierungspflichten in der Finanzberatung werden kontinuierlich ausgebaut. Finanzprodukte sollen dadurch besser verständlich und beurteilbar sein, gleichzeitig soll die Position von Verbrauchern gestärkt werden – zum Beispiel durch den einfacheren Nachweis von Fehlberatung.

Transparenz fraglich

Ob diese Maßnahmen wirklich greifen oder Aktionismus darstellen, ist umstritten. Nicht wenige sehen in den zusätzlichen Informationen und Dokumentationen eher eine Überforderung der Verbraucher als eine tatsächliche Verbesserung der Transparenz. Der Vergleich zu den Beipackzetteln bei Medikamenten, die ebenfalls informieren sollen, aber oft ignoriert werden, liegt nahe.

Kein umfassender Schutz

Auf jeden Fall konnten strengere Aufsicht und zusätzliche Vorschriften auch nach der Finanzkrise spektakuläre Insolvenzen und kriminelle Machenschaften in der Finanzbranche nicht wirksam eindämmen. Nach wie vor entzieht sich der sogenannte graue Kapitalmarkt (Beteiligungen) weitgehend der Kontrolle. Und in der Finanzberatung der Banken steht oft die formale Erfüllung der Anforderungen im Vordergrund, weniger die inhaltliche Umsetzung.

Provisionen als Problem

Manche Experten sehen den Weg über immer mehr Informationen und Dokumentationen als nicht geeignet an, um die Finanzberatung zu verbessern. Das Grundproblem sei vielmehr die Provisionsorientierung in der Finanzberatung. Sie schaffe materielle Anreize für Falschberatung. Auch eine Offenlegung der Provisionen bedeutet keine prinzipielle Abhilfe.

„Honorarberatung“ als Alternative

Die „Honorarberatung“ als Alternative konnte sich bisher in Deutschland nicht breiter durchsetzen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen hierfür verbessern sich nur schrittweise. So wird in diesem Jahr erstmals die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung des Honorar-Anlageberaters eingeführt. Bis zur flächendeckenden Umsetzung ist es aber noch ein weiter Weg.

Seit vielen Jahren haben sich im Sprachgebrauch und bei uns in der Firma die Begriffe „Honorarberatung“ und „Honorarberater“ etabliert. Durch das zum 1.8.2014 in Kraft getretene Honorarberatergesetz werden nun die Begriffe „Honorar-Anlagenberater“ (Zulassung nach §32 KWG, Aufsicht BaFin) und „Honorar-Finanzanlagenberater“ (Zulassung nach §34h GewO, Aufsicht IHK) geschützt. Wir haben uns für den Honorar-Finanzanlagenberater (gemäß DIHK: gewerbliche Honorarberatung) entschieden.

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