Steuern – wer zahlt was?

Steuern gehören zu unserem Alltag dazu. Sowohl Privatpersonen als auch Firmen entrichten in gesetzlich vorgeschriebenen Abständen ihre festgelegten Beiträge. Während es Arbeitnehmer jedoch recht einfach haben, gestaltet sich das Thema für Unternehmen deutlich schwieriger. Da ist beispielsweise die gewählte Rechtsform, die mit darüber entscheidet, welche Steuern Sie als Firma abführen müssen. Besonders für Gründer und Jungunternehmer stellt das Thema zunächst eine Mammutaufgabe dar. In diesem Beitrag beantworten wir Ihnen daher die Frage, welche Steuern für Sie eine Rolle spielen.

Körperschaftsteuer

Im Gegensatz zur Einkommensteuer ist die Körperschaftsteuer für die meisten Menschen nicht von Belang. Sie ist ausschließlich für juristische Personen relevant. Das sind unter anderem:

  • Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA)
  • Vereine
  • (Erwerbs-, Wirtschafts-) Genossenschaften
  • Stiftungen
  • Anstalten
  • Verkehrsbetriebe
  • Stadtwerke
  • etc.

Wichtig ist die Körperschaftsteuer für Sie als Gründer daher nur, wenn Sie sich für eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) entscheiden. Für die Berechnung wird das zu versteuernde Einkommen mit einem Steuersatz von 15 Prozent herangezogen. Mehr Informationen über die Steuerpflicht, Rechtsprechung und Einkommensermittlung erhalten Sie in diesem ausführlichen Lexikon-Artikel.

Einkommensteuer

Alle natürlichen Personen müssen die Einkommensteuer sowohl auf nichtselbstständige als auch auf selbstständige Arbeit entrichten. Folgende Einkünfte sind ebenfalls einkommenssteuerpflichtig:

  • Land- und Forstwirtschaft
  • Gewerbebetrieb
  • Kapitalvermögen
  • Vermietung und Verpachtung
  • Sonstige Einkünfte

Die Höhe der Einkommensteuer ist abhängig von der Höhe Ihrer erwirtschafteten Einkünfte. Verdienen Sie allerdings weniger als 8.600 Euro im Jahr, sind Sie davon befreit. Mehr Informationen zu diesem Thema hat das Bundesministerium der Finanzen auf ihrer Homepage zusammengestellt.

Umsatzsteuer

Im Prinzip ist jedes Unternehmen in Deutschland dazu verpflichtet, Umsatzsteuer an das Finanzamt zu bezahlen. Ausgenommen sind lediglich Firmen, welche die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Alle Waren- und Leistungsgruppen werden mit der Umsatzsteuer versehen. Der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent betrifft u.a.:

  • Lebensmittel
  • Bücher
  • Übernachtungen
  •  

Alles andere wird mit 19 Prozent besteuert. Wichtig ist: Sie zahlen die Umsatzsteuer bei allen Verkäufen. Durch die Vorsteuer erhalten Sie die Umsatzsteuer Ihrer Einkäufe aber wieder zurück. Dies kann für Gründer am Anfang sehr verwirrend sein. Wir empfehlen Ihnen daher diesen Beitrag aus dem Gabler Wirtschaftslexikon.

Gewerbesteuer

Sobald Sie ein Gewerbe betreiben, müssen Sie Gewerbesteuer an Ihre Gemeinde bezahlen. Der Ertrag ist abhängig von Ihrem Gewinn. Relevant für die Besteuerung sind die Steuermesszahl (3,5 Prozent) und der kommunale Hebesatz. Beide Kennzahlen werden von den Gemeinden individuell bestimmt, weshalb die Gewerbesteuer je nach Region unterschiedlich hoch ausfallen kann. Vorgeschrieben ist ein Hebesatz von mindestens 200 Prozent. Gerade in Großstädten liegt er jedoch deutlich höher (bis zu 490 Prozent). Es gibt allerdings einen Freibetrag von 24.500 Euro. Liegen Sie mit Ihren Gewinnen darunter, sind Sie von der Steuer befreit. Achtung: Diese Ausnahme gilt jedoch nicht für Kapitalgesellschaften. Sie wollen mehr darüber erfahren? Dann lesen Sie hier weiter.

Kapitalertragsteuer

Diese ist nur für Kapitalgesellschaften interessant. Die Kapitalertragsteuer wird fällig, wenn:

  • Sie Dividenden haben.
  • Sie Ausschüttungen an Ihre Gesellschafter tätigen.
  • Zinserträge oder Gewinne aus Wertpapiergeschäften verzeichnen.

Die Kapitalertragsteuer beträgt 25 Prozent und werden bei Zinszahlungen automatisch fällig. Bitte vergessen Sie nicht, dass Sie diesen Vorgang in Ihren Abrechnungen auszeichnen müssen. Wie Sie Ihr Kapital versteuern müssen, hat Financescout24 für Sie zusammengefasst.