Ausgabenaufschlag bei Investmentfonds

Der Ausgabeaufschlag ist ein Ärgernis für Fondsanleger, mindert er doch die Fondsrendite und damit den Anlageerfolg. Er macht sich besonders negativ bei kurzen Haltedauern bemerkbar. Nachfolgend einige Infos, was es mit dem Ausgabeaufschlag bei Investmentfonds auf sich hat und was Sie tun können, um ihn niedrig zu halten oder sogar zu vermeiden.

Manchmal gibt es auch Investmentfonds ohne Ausgabeaufschlag. Sie können sich dazu näher informieren auf www.fondsvermittlung.de. Grundsätzlich findet man Ausgabeaufschläge nur bei Fonds, bei denen Anteilserwerb und -rückgaben direkt mit dem Fondsanbieter stattfinden. Anders sieht es bei ETFs – börsengehandelten Fonds – aus.

Wie Ausgabeaufschläge funktionieren und wirken

Das Funktionsprinzip des Ausgabeaufschlags ist einfach. Beim Anteilserwerb muss der Anleger zusätzlich zum Anteilswert einen Aufschlag bezahlen, den er bei der Anteilsrückgabe nicht zurückerhält. Ausgabeaufschläge werden üblicherweise prozentual ausgedrückt. Klingt einfach, kann aber trickreich sein. Es gibt nämlich zwei Verfahren: die Bruttomethode und die Nettomethode. Bei der – bei deutschen Fonds gängigen – Nettomethode bezieht sich die Prozentangabe auf den eigentlichen Anteilswert (Inventarwert), bei der Bruttomethode auf den Anteilspreis inkl. Ausgabeaufschlag. Das macht einen Unterschied. Hierzu ein einfaches Beispiel:

Angenommen sei ein Ausgabeaufschlag von 5 Prozent auf einen Anteil mit 100 Euro Inventarwert. Bei der Nettomethode würde sich ein Aufschlag von 5 Euro ergeben (5 % von 100 Euro). Der Anleger müsste also beim Erwerb 105 Euro zahlen. Bei der Bruttomethode würde der Aufschlag 5 % von 100 Euro zzgl. des Aufschlags betragen: konkret 5,26 Euro (5 % vom Anteilspreis: (100 Euro + 5,26 Euro)). Bei der Bruttomethode zahlt der Anleger (bei gleichem Prozentwert) etwas mehr.

Auch der renditeschmälernde Effekt lässt sich anhand des Beispiels verdeutlichen. Angenommen, der Fonds würde eine (Brutto-)Rendite von 5 Prozent p.a. erwirtschaften. Das bedeutet für den Anleger nach einem Jahr einen Ertrag von 5 Euro. Würde er seinen Anteil dann zurückgeben, erhielte er 100 Euro zurück (statt der ursprünglich gezahlten 105 Euro beim Nettoverfahren). Sein Anlageerfolg wäre per saldo Null.

Wie hoch ist der Ausgabeaufschlag?

Ausgabeaufschläge dienen Fondsgesellschaften primär dazu, Vertriebskosten zu decken.  Bei Geldmarktfonds werden oft Aufschläge bis ein Prozent berechnet, bei Rentenfonds zwei bis vier Prozent, bei Aktienfonds drei bis sechs Prozent und bei Immobilienfonds um die fünf Prozent. Wird der Ausgabeaufschlag reduziert oder entfällt er ganz, nennt man das Fondsdiscount. Es gibt immer wieder solche Rabattaktionen. Ganz ohne Aufgabeaufschlag kommen ETFs aus, weil die Anteile über die Börse zum jeweiligen Börsenkurs gehandelt werden. Allerdings müssen Depotkosten und Transaktionsgebühren gegengerechnet werden.

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