Bei Investmentfonds sorgt eine besondere Konstruktion dafür, dass die Anlagegelder vor Ausfällen der Investmentgesellschaft geschützt sind. Sie stellen nämlich Sondervermögen dar.
Vor Insolvenz geschützt
Das Sondervermögen aus Fonds gehört grundsätzlich nicht zum Vermögen der Gesellschaft, die Fonds anbietet und managt, sondern bildet eine davon getrennte Vermögensmasse.
Sie haben Fragen zu dem Thema? Sprechen Sie uns an!
Sollte das Investmentunternehmen insolvent werden, bleibt das Sondervermögen konsequenterweise bei der Auseinandersetzung mit den Gläubigern außen vor. Sie haben keinen Zugriff auf die Gelder. Daher sind Fondsteilhaber auch von einer Insolvenz der Investmentgesellschaft nicht betroffen. Wenn eine Investmentgesellschaft mehrere Fonds auflegt, wird für jeden ein eigenes Sondervermögen gebildet.
Verwaltung über Depotbank
Um das Fondsvermögen nicht nur rechtlich, sondern auch tatsächlich vor missbräuchlichem Zugriff durch das Fondsunternehmen zu schützen, ist die gesonderte Verwahrung und Verwaltung des Vermögens bei einer Depotbank vorgeschrieben. Die Depotbank kümmert sich um die ordnungsgemäße Abrechnung der Fondsanteile beim Erwerb oder der Rückgabe, sie prüft außerdem die korrekte Abwicklung aller Wertpapiertransaktionen im Zusammenhang mit dem Investmentfonds.
Auch eine eventuelle Zahlungsunfähigkeit der Depotbank würde das Sondervermögen nicht gefährden. Denn ebenso wenig, wie es sich um Eigentum der Investmentgesellschaft handelt, gehört es zum Vermögen der Depotbank. Sie wird nur als Verwalter tätig.
Insolvenzschutz nur bei offenen Fonds
Die Sondervermögens-Konstruktion gilt allerdings nur für sogenannte offene Investmentfonds. Publikumsfonds, die in Wertpapiere investieren wie Aktien- oder Rentenfonds, sind typischerweise offene Fonds. Bei ihnen ist der Zugang und Austritt zeitlich nicht beschränkt, daher sind sie ‚offen‘.
Hiervon zu unterscheiden sind geschlossene Fonds. Hier sieht die Situation grundsätzlich anders aus: Der Anleger wird bei geschlossenen Fonds de facto zum Mitgesellschafter eines Unternehmens, das sich bei einem bestimmten Projekt engagiert. Er trägt als solcher alle unternehmerischen Risiken. Das schließt auch die Übernahme von Verlusten und die Haftung – zumindest bis zur Höhe der Einlage – ein. Geschlossene Investmentfonds werden zum Beispiel gerne bei Immobilienprojekten oder Vorhaben im Bereich erneuerbarer Energien aufgelegt.
Statt nur einer Meinung ein qualifiziertes Urteil?
Jetzt unverbindlich anfragen!
Welche Strategien sich für hohe Ansprüche empfehlen: Mehr über Ihre Möglichkeiten erfahren!
Frank
Frommholz
frank@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 040 32005413
Frerk
Frommholz
frerk@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 04337 919984