Die Hauptkirche St. Michaelis ist das Wahrzeichen der Hansestadt Hamburg. Sowohl die Einheimischen als auch die Besucher bezeichnen das bedeutendste Barockbauwerk Deutschlands liebevoll als ihren Michel.

Sie genießen die aufregende Aussicht vom 132 Meter hohen Kirchturm auf die pulsierende Metropole des Nordens.

Wissenswertes zum Hamburger Michel

Erbaut wurde St. Michaelis in den Jahren zwischen 1751 bis 1762. Durch den großen Brand des Jahres 1906 wurde das Wahrzeichen bis auf die Grundmauern zerstört.

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In den folgenden sechs Jahren kam es zu einem originalgetreuen Wiederaufbau. Die Hanseaten konnten sich an ihrem Michel bis zum Zweiten Weltkrieg erfreuen, bevor er erneut Opfer der Zerstörung wurde. Der zweite Wiederaufbau zog sich bis zum Jahr 1952 hin.

St. ­Michaelis – eine Attraktion für Touristen

Wenn Urlauber einen Blick auf die Hansestadt werfen wollen, können sie die in 82 m Höhe gelegene Aussichtsplattform per Fahrstuhl erreichen, oder aber 453 Stufen zu Fuß gehen. Ihre Mühe wird mit einem eindrucksvollen Panorama von Hamburgs Innenstadt inklusive des Hafens und St. Pauli belohnt. Zur richtigen Tageszeit wird der einmalige Ausblick durch die Klänge des Turmblasens untermalt, welches an Werktagen zweimal und Sonntags einmal stattfindet.

Besichtigungszeiten für den Michel

– Der Turm ist von Mai bis Oktober zwischen 9.00 und 19.30 geöffnet.
– Von November bis April sind Besichtigungen von 10.00 bis 17.30 möglich.

Für alle Besucher, die Hamburg von oben und bei Nacht erleben möchten, empfiehlt sich der Besuch nach den normalen Öffnungszeiten. Ab 19.30 ist der Turm auf Nachtschwärmer eingestellt. Sie können in stimmungsvoller Atmosphäre zeitlich unbegrenzt den Blick auf die Hansestadt bei Nacht genießen und sich dabei über die einzelnen Sehenswürdigkeiten informieren.

Besondere Highlights am Michel sind das mit Kupferplatten versehene Dach über der Aussichtsplattform sowie die deutschlandweit größte Turmuhr direkt unterhalb. Sehenswert ist auch die Krypta unter dem Wahrzeichen. Sie kann nach Beendigung der umfangreichen Restaurierungsarbeiten seit der Jahrtausendwende wieder besichtigt werden.

Griechenland + Deflation = Crash? – Mandantenbrief 02/15

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Bearbeitungsgebühren zurückfordern – Mandantenbrief 11/14

Lieber Leser, der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Bearbeitungsgebühren bei nach 12/2004 aufgenommenen Bankdarlehen unzulässig sind. Höchstrichterlich entschieden ist dies endgültig für Verbraucherkredite. Analog gilt dies wohl auch für Baufinanzierungskredite.

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