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Bearbeitungsgebühren zurückfordern – Mandantenbrief 11/14

Lieber Leser, der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Bearbeitungsgebühren bei nach 12/2004 aufgenommenen Bankdarlehen unzulässig sind. Höchstrichterlich entschieden ist dies endgültig für Verbraucherkredite. Analog gilt dies wohl auch für Baufinanzierungskredite. Die Ansprüche müssen dem betreffenden Kreditinstitut gegenüber aber schriftlich geltend gemacht werden.

Es grenzt an eine Unverschämtheit, wenn die Banken nun regelmäßig auf entsprechende Schreiben ihrer Kunden antworten:

„… Wir werden Ihnen die gem. BGH-Urteil vom 28.10.2014 zum jetzigen Zeitpunkt nicht verjährten Bearbeitungsgebühren aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erstatten…“        

Dieser Vorgang hat nun wirklich nichts mit Kulanz oder der Anerkennung einer strittigen Rechtsposition zu tun. Es ist ein endgültiges Urteil, an das sich auch und gerade Banken zu halten haben. Das zeigt aber sehr deutlich, wie die betroffenen Kreditinstitute diese Vorgänge behandeln: Keineswegs freiwillig agieren und auf Anforderung der Rückzahlung taktierend, verzögernd antworten.

„Bankraub ist eine Unternehmung von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank.“ Bertolt Brecht (1898-1956)

Die Fakten:

    • Wer vor dem 01.01.2012 einen Kreditvertrag unterzeichnet hat und einst Bearbeitungsgebühren oder -entgelte bezahlt hat, muss bis 31.12.2014 bei der Bank seine Ansprüche anmelden!
    • Jeder Anspruchsberechtigte kann nicht nur die Bearbeitungskosten zurückfordern, sondern auch dadurch entgangene Zinsen. Auch wenn der Kredit bereits zurückgezahlt ist, hat er weiterhin Anspruch auf Rückerstattung.
    • Die entsprechenden Schreiben sollten per Einschreiben verschickt werden. Fordern Sie die Bank auf, innerhalb einer Woche zu reagieren. Musterschreiben können bei uns jederzeit angefordert werden.

Aber bedenken Sie: Sie müssen aktiv werden. Keine Bank wird das freiwillig machen!

Vielleicht können durch zupackendes Handeln Ihrerseits dieses Jahr die Weihnachtsgeschenke großzügiger ausfallen. Sprechen Sie uns gerne an, wir helfen Ihnen.

Kurssturz muss kein Crashvorbote sein – Mandantenbrief 04/18

Die vergangene Börsenwoche brachte herbe Kursverluste. Der S&P 500 verlor rund sechs Prozent. Beim DAX ging es nicht ganz so drastisch nach unten, aber auch hier gab der Index um 3,3 Prozent nach. Der Kurssturz ist nicht der einzige im noch relativ jungen Jahr. Kommt jetzt bald der „richtige“ Crash?

Märkte sind erstaunlich robust – Mandantenbrief 07/18

Manchmal ist es ganz hilfreich, einen Schritt zurückzutreten und ganz unvoreingenommen die aktuelle Situation zu betrachten. Das möchten wir mit diesem Mandantenbrief versuchen:
Trotz des von den USA vom Zaun gebrochenen Zollstreits zeigen sich die Börsen erstaunlich widerstandsfähig. Aufgrund der stabilen Entwicklung der Realwirtschaft kam es an den Märkten lediglich phasenweise zu Irritationen. Insgesamt scheinen sich diese nach wie vor auf dem Wachstumspfad zu befinden.

Subjektive Wahrnehmung von Veränderungen – Mandantenbrief 05/18

Die Trump-Methode der schroffen, spontanen Zurückweisung von langjährigen Länderpartnerschaften und gültigen internationalen Vereinbarungen verunsichert immer wieder aufs Neue.

Inflation hängt vom Ölpreis ab – Mandantenbrief 06/16

Liebe Leser, der jüngste Anstieg des Ölpreises auf 50 Dollar je Barrel könnte ein Vorbote anziehender Inflationsraten und Zinsen sein. Dadurch würde auch die EZB endlich dazu veranlasst werden, ihre dirigistische Geldpolitik einzustellen.

Starker Euro kostet Performance – Mandantenbrief 09/17

Die Börsenentwicklung in den ersten 8 Monaten 2017 war erstaunlich robust. Wer ein Weltportfolio für die Altersvorsorge aufgestellt hat, schaut trotzdem etwas betrübt drein. Warum?

Unbeliebteste Rally aller Zeiten | Mandantenbrief 11/2020

Verrückte Welt noch verrückter. Noch vor kurzem hatte Wirecard eine höhere Marktkapitalisierung (Börsenkurs mal ausgegebener Aktien) als die Deutsche Bank.

3. Quartal: Börsen stabil trotz turbulentem Umfeld | Mandantenbrief 10/19

Mit geopolitischen Risiken wie dem Handelsstreit zwischen den USA und China sowie der ungelösten Brexit-Frage haben sich die Börsen im dritten Quartal beschäftigen müssen. Dennoch schlossen die Märkte am Ende des Quartals neutral bzw. mit leichten Gewinnen.

Alles ist möglich, auch das Gegenteil | Mandantenbrief 14/2020

Die Franzosen kauften in der Corona-Krise Wein, die US-Amerikaner kauften Gewehre und die Deutschen kauften Klopapier. Hierdurch wird auch verdeutlicht, dass im Jahr 2020 nichts wirklich seriös vorhersehbar war.

Situationsbewertung – Mandantenbrief 04/20

Die Schwemme der negativen und beunruhigenden Nachrichten reißt nicht ab und somit sind auch die Börsen weiter von der Erwartungshaltung erfasst. Zum aktuellen Stand ist kein wirkliches Abschwächen der Abwärtsbewegung zu erkennen.

Das freundliche Inflationsgespenst – Mandantenbrief 05/2021

Das Inflationsgespenst ist zurück und mit ihm die Sorge um die Folgen dieser Entwicklung für die Aktienmärkte. In den letzten Wochen dominierte es an den Finanzmärkten.

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