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Bausparvertrag ist kein Sparvertrag – Mandantenbrief 03/17

Die Finanzberatung Frommholz war schon immer sehr kritisch dem Bausparwesen gegenüber eingestellt und hat dementsprechend auch noch nie einen Bausparvertrag verkauft. Das wird auch so bleiben. Bausparverträge sind zu teuer, zu unflexibel und aufgrund der Niedrigzinsphase nicht mehr zeitgemäß. Der positive Aspekt einer systematischen Ansparung von Eigenmitteln kann heutzutage sehr viel kostengünstiger über Fonds oder ETFs erfolgen.

Ein Bausparvertrag in Kürze

Das Bausparen ist eine Möglichkeit zur Finanzierung von Immobilien. Dabei verpflichtet sich der Bausparer gegenüber der Bausparkasse, in einer bestimmten Zeit (meist 7 bis 10 Jahre) einen festgelegten Betrag monatlich anzusparen. Üblicherweise erfolgt dann die Zuteilung des Vertrages (meist bei 40 – 50 Prozent der Bausparsumme). Das angesparte Guthaben steht zur Verfügung und über den Restbetrag wird dann ein Bauspardarlehen zu den bei Vertragsabschluss festgelegten Konditionen abgeschlossen.

Rückblick in die Welt höherer Zinsen

Ein Bausparvertrag wird bestimmt von zwei schon bei Vertragsabschluss feststehenden Zinsangaben: Den Zins für die Ansparphase und den Zins für die spätere Darlehensphase. Das Verkaufsargument aller Bausparerfolge: Schon heute zu wissen, welcher Kreditzins später auf den Immobilienkäufer zukommt.  Dafür  mussten oft mickrige Ansparzinsen akzeptiert werden. Bei einem vor Jahren geltenden Zinsniveau von beispielsweise 6% war 4% Sparzins wenig marktgerecht. Die Aussicht auf bereits bei Vertragsabschluss feststehende Darlehenszinsen in 7 bis 10 Jahren hat die sicherheitsfanatischen Deutschen aber millionenfach in einen Bausparvertrag gelockt.

Niedrigzinsniveau verändert die Lage

In den letzten Jahren wurden der ursprünglich als Mickerzins kritisierte Guthabenzins durch den sinkenden Marktzins immer attraktiver.

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Die extrem langjährig ausgerichtete Kalkulation der Bausparkasse erlaubte zudem mit einem Mal sehr attraktive Ansparzinsen. Bausparverträge wurden als hervorragende Anlageform verkauft, das Darlehen war seinerzeit zweitrangig. Die Bausparkassen konnten sich eben nicht vorstellen, dass die Zinsen immer weiter fallen würden. Diese katastrophale Fehleinschätzung müssen sie heute teuer bezahlen. Um eine weitere Verschärfung der Existenzkrise zu vermeiden, wurden noch mit attraktiven Zinssätzen versehene Bausparverträge in den letzten Monaten massenhaft gekündigt. Nun hat das BGH entschieden.

Angemessenes BGH-Urteil

Das Urteil: Solange Ihr Bausparvertrag noch nicht zuteilungsreif ist, kann nicht gekündigt werden. Erst 10 Jahre nach erfolgter Zuteilung lässt das BGH nun eine Kündigung zu. Die andere Seite der Medaille: Da das BGH bei langlaufenden Kredit-Zinsfestschreibungen dem Verbraucher auch eine außerordentliche Kündigung nach 10 Jahren gestattet, entspricht das nun gefällte Urteil unserem Rechtsempfinden. Natürlich sind Verbraucher enttäuscht, denen vom Bausparberater mit der Aussicht auf langjährige Spitzenguthabenzinsen ein Bausparvertrag verkauft wurde. Daraus sollte jeder Verbraucher entnehmen, dass Pervertierungen von Produkten kurze Beine haben. Ein Bausparvertrag ist kein Sparvertrag!

Bausparkassen gehen in die Insolvenz

Die so enttäuschten Bausparkunden werden niemals wieder einen Bausparvertrag abschließen. Die noch einige Jahre bestehenden Niedrigzinsen werden ihren Teil dazu beitragen und eingeschworene Bauspargegner wie die Frommhölzer werden in der Anzahl steigen. Den Bausparkassen stehen düstere Zeiten ins Haus.

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