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Bausparvertrag ist kein Sparvertrag – Mandantenbrief 03/17

Die Finanzberatung Frommholz war schon immer sehr kritisch dem Bausparwesen gegenüber eingestellt und hat dementsprechend auch noch nie einen Bausparvertrag verkauft. Das wird auch so bleiben. Bausparverträge sind zu teuer, zu unflexibel und aufgrund der Niedrigzinsphase nicht mehr zeitgemäß. Der positive Aspekt einer systematischen Ansparung von Eigenmitteln kann heutzutage sehr viel kostengünstiger über Fonds oder ETFs erfolgen.

Ein Bausparvertrag in Kürze

Das Bausparen ist eine Möglichkeit zur Finanzierung von Immobilien. Dabei verpflichtet sich der Bausparer gegenüber der Bausparkasse, in einer bestimmten Zeit (meist 7 bis 10 Jahre) einen festgelegten Betrag monatlich anzusparen. Üblicherweise erfolgt dann die Zuteilung des Vertrages (meist bei 40 – 50 Prozent der Bausparsumme). Das angesparte Guthaben steht zur Verfügung und über den Restbetrag wird dann ein Bauspardarlehen zu den bei Vertragsabschluss festgelegten Konditionen abgeschlossen.

Rückblick in die Welt höherer Zinsen

Ein Bausparvertrag wird bestimmt von zwei schon bei Vertragsabschluss feststehenden Zinsangaben: Den Zins für die Ansparphase und den Zins für die spätere Darlehensphase. Das Verkaufsargument aller Bausparerfolge: Schon heute zu wissen, welcher Kreditzins später auf den Immobilienkäufer zukommt.  Dafür  mussten oft mickrige Ansparzinsen akzeptiert werden. Bei einem vor Jahren geltenden Zinsniveau von beispielsweise 6% war 4% Sparzins wenig marktgerecht. Die Aussicht auf bereits bei Vertragsabschluss feststehende Darlehenszinsen in 7 bis 10 Jahren hat die sicherheitsfanatischen Deutschen aber millionenfach in einen Bausparvertrag gelockt.

Niedrigzinsniveau verändert die Lage

In den letzten Jahren wurden der ursprünglich als Mickerzins kritisierte Guthabenzins durch den sinkenden Marktzins immer attraktiver.

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Die extrem langjährig ausgerichtete Kalkulation der Bausparkasse erlaubte zudem mit einem Mal sehr attraktive Ansparzinsen. Bausparverträge wurden als hervorragende Anlageform verkauft, das Darlehen war seinerzeit zweitrangig. Die Bausparkassen konnten sich eben nicht vorstellen, dass die Zinsen immer weiter fallen würden. Diese katastrophale Fehleinschätzung müssen sie heute teuer bezahlen. Um eine weitere Verschärfung der Existenzkrise zu vermeiden, wurden noch mit attraktiven Zinssätzen versehene Bausparverträge in den letzten Monaten massenhaft gekündigt. Nun hat das BGH entschieden.

Angemessenes BGH-Urteil

Das Urteil: Solange Ihr Bausparvertrag noch nicht zuteilungsreif ist, kann nicht gekündigt werden. Erst 10 Jahre nach erfolgter Zuteilung lässt das BGH nun eine Kündigung zu. Die andere Seite der Medaille: Da das BGH bei langlaufenden Kredit-Zinsfestschreibungen dem Verbraucher auch eine außerordentliche Kündigung nach 10 Jahren gestattet, entspricht das nun gefällte Urteil unserem Rechtsempfinden. Natürlich sind Verbraucher enttäuscht, denen vom Bausparberater mit der Aussicht auf langjährige Spitzenguthabenzinsen ein Bausparvertrag verkauft wurde. Daraus sollte jeder Verbraucher entnehmen, dass Pervertierungen von Produkten kurze Beine haben. Ein Bausparvertrag ist kein Sparvertrag!

Bausparkassen gehen in die Insolvenz

Die so enttäuschten Bausparkunden werden niemals wieder einen Bausparvertrag abschließen. Die noch einige Jahre bestehenden Niedrigzinsen werden ihren Teil dazu beitragen und eingeschworene Bauspargegner wie die Frommhölzer werden in der Anzahl steigen. Den Bausparkassen stehen düstere Zeiten ins Haus.

Kreditzinsen am Tiefpunkt? – Mandantenbrief 03/15

Liebe Leser, wer sein Geld spart, also Konsumverzicht praktiziert, bekommt dafür eine Belohnung, den Guthabenzins. Wer sich Geld leiht, muss dafür eine Gebühr zahlen, den Kreditzins. So weit so gut. In den letzten Jahren sind diese eng miteinander in Verbindung stehenden Zinssätze kontinuierlich gesunken.

Arme Griechen – Mandantenbrief 07/15

Liebe Leser, erstaunlich, was da am Montag passiert ist. Nicht, dass die griechischen „Volksvertreter“ den Verhandlungspartnern auf der Nase herumgetanzt sind, noch nicht einmal das überraschende Ausrufen einer Volksabstimmung ……

Märkte sind erstaunlich robust – Mandantenbrief 07/18

Manchmal ist es ganz hilfreich, einen Schritt zurückzutreten und ganz unvoreingenommen die aktuelle Situation zu betrachten. Das möchten wir mit diesem Mandantenbrief versuchen:
Trotz des von den USA vom Zaun gebrochenen Zollstreits zeigen sich die Börsen erstaunlich widerstandsfähig. Aufgrund der stabilen Entwicklung der Realwirtschaft kam es an den Märkten lediglich phasenweise zu Irritationen. Insgesamt scheinen sich diese nach wie vor auf dem Wachstumspfad zu befinden.

Aktueller Börsenrückgang – Mandantenbrief 03/20

Mit zuletzt im Dezember 2018 beobachteter Heftigkeit müssen wir nun an den Aktienmärkten einen Rückschlag hinnehmen. Neu ist dabei, dass es sich um eine konkrete Störung handelt.

Ein Bitcoin unterm Weihnachtsbaum? Mandantenbrief 01/18

Sollte man noch auf den Zug aufspringen oder steht der Crash bevor? Nur der Anteil, mit dem man in eine Spielhalle oder ein Spielkasino gehen würde, sollte zum Einsatz kommen. Ansonsten Finger weg!

Kurssturz muss kein Crashvorbote sein – Mandantenbrief 04/18

Die vergangene Börsenwoche brachte herbe Kursverluste. Der S&P 500 verlor rund sechs Prozent. Beim DAX ging es nicht ganz so drastisch nach unten, aber auch hier gab der Index um 3,3 Prozent nach. Der Kurssturz ist nicht der einzige im noch relativ jungen Jahr. Kommt jetzt bald der „richtige“ Crash?

Löst sich die Mitte auf? | Mandantenbrief 06/19

Die Volksparteien zerfallen und die politischen Ränder werden immer stärker. Gibt es die so beruhigend klingende “Mitte der Gesellschaft” nicht mehr? Nach unserer Auffassung gibt es die Mittelstandsgesellschaft weiterhin, man muss sie nur differenzierter betrachten. Wir finden die von Garbor Steingart ins Spiel gebrachten drei Blöcke als ein gutes Erklärungsmodell.

Value unter Druck | Mandantenbrief 11/19

Value oder Growth – welche Strategie performt besser? Das ist ein alter Streit zwischen Aktien-Investoren. Schaut man auf die letzte Dekade, hatten Growth-Investoren die Nase vorn. In Zeiten allgemein steigender Aktienkurse tun sich Value-Investoren schwerer. Das ist aber noch kein Beweis für die Über- bzw. Unterlegenheit einer Strategie.

Schwarze Börsenwoche – Mandantenbrief 06/20

Was wir jetzt haben, sind zwei Epidemien. Wir haben eine Epidemie des Coronavirus, aber wir haben auch eine Epidemie der Angst, die nicht mit der wissenschaftlichen Realität Schritt hält.

Depotübertragung von AAB zu ebase – Mandantenbrief 03/2021

Nun ist es sicher: Die AAB wird an die ebase verkauft und alle Konten müssen umziehen. Die ebase verfolgt ein der AAB ganz ähnliches Geschäftsmodell und ist auf Finanzberater und deren Mandanten spezialisiert.

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