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Bausparvertrag ist kein Sparvertrag – Mandantenbrief 03/17

Die Finanzberatung Frommholz war schon immer sehr kritisch dem Bausparwesen gegenüber eingestellt und hat dementsprechend auch noch nie einen Bausparvertrag verkauft. Das wird auch so bleiben. Bausparverträge sind zu teuer, zu unflexibel und aufgrund der Niedrigzinsphase nicht mehr zeitgemäß. Der positive Aspekt einer systematischen Ansparung von Eigenmitteln kann heutzutage sehr viel kostengünstiger über Fonds oder ETFs erfolgen.

Ein Bausparvertrag in Kürze

Das Bausparen ist eine Möglichkeit zur Finanzierung von Immobilien. Dabei verpflichtet sich der Bausparer gegenüber der Bausparkasse, in einer bestimmten Zeit (meist 7 bis 10 Jahre) einen festgelegten Betrag monatlich anzusparen. Üblicherweise erfolgt dann die Zuteilung des Vertrages (meist bei 40 – 50 Prozent der Bausparsumme). Das angesparte Guthaben steht zur Verfügung und über den Restbetrag wird dann ein Bauspardarlehen zu den bei Vertragsabschluss festgelegten Konditionen abgeschlossen.

Rückblick in die Welt höherer Zinsen

Ein Bausparvertrag wird bestimmt von zwei schon bei Vertragsabschluss feststehenden Zinsangaben: Den Zins für die Ansparphase und den Zins für die spätere Darlehensphase. Das Verkaufsargument aller Bausparerfolge: Schon heute zu wissen, welcher Kreditzins später auf den Immobilienkäufer zukommt.  Dafür  mussten oft mickrige Ansparzinsen akzeptiert werden. Bei einem vor Jahren geltenden Zinsniveau von beispielsweise 6% war 4% Sparzins wenig marktgerecht. Die Aussicht auf bereits bei Vertragsabschluss feststehende Darlehenszinsen in 7 bis 10 Jahren hat die sicherheitsfanatischen Deutschen aber millionenfach in einen Bausparvertrag gelockt.

Niedrigzinsniveau verändert die Lage

In den letzten Jahren wurden der ursprünglich als Mickerzins kritisierte Guthabenzins durch den sinkenden Marktzins immer attraktiver.

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Die extrem langjährig ausgerichtete Kalkulation der Bausparkasse erlaubte zudem mit einem Mal sehr attraktive Ansparzinsen. Bausparverträge wurden als hervorragende Anlageform verkauft, das Darlehen war seinerzeit zweitrangig. Die Bausparkassen konnten sich eben nicht vorstellen, dass die Zinsen immer weiter fallen würden. Diese katastrophale Fehleinschätzung müssen sie heute teuer bezahlen. Um eine weitere Verschärfung der Existenzkrise zu vermeiden, wurden noch mit attraktiven Zinssätzen versehene Bausparverträge in den letzten Monaten massenhaft gekündigt. Nun hat das BGH entschieden.

Angemessenes BGH-Urteil

Das Urteil: Solange Ihr Bausparvertrag noch nicht zuteilungsreif ist, kann nicht gekündigt werden. Erst 10 Jahre nach erfolgter Zuteilung lässt das BGH nun eine Kündigung zu. Die andere Seite der Medaille: Da das BGH bei langlaufenden Kredit-Zinsfestschreibungen dem Verbraucher auch eine außerordentliche Kündigung nach 10 Jahren gestattet, entspricht das nun gefällte Urteil unserem Rechtsempfinden. Natürlich sind Verbraucher enttäuscht, denen vom Bausparberater mit der Aussicht auf langjährige Spitzenguthabenzinsen ein Bausparvertrag verkauft wurde. Daraus sollte jeder Verbraucher entnehmen, dass Pervertierungen von Produkten kurze Beine haben. Ein Bausparvertrag ist kein Sparvertrag!

Bausparkassen gehen in die Insolvenz

Die so enttäuschten Bausparkunden werden niemals wieder einen Bausparvertrag abschließen. Die noch einige Jahre bestehenden Niedrigzinsen werden ihren Teil dazu beitragen und eingeschworene Bauspargegner wie die Frommhölzer werden in der Anzahl steigen. Den Bausparkassen stehen düstere Zeiten ins Haus.

Wiederholt sich Geschichte? – Mandantenbrief 07/2021

Auch wenn sie zuletzt stockte: Der von der Corona-Pandemie ausgelöste starke Kursanstieg, erinnert stark an die Zeit der Dotcom-Blase im Jahr 2000.

Nachhaltigkeit in der Geldanlage – Mandantenbrief 04/16

Lieber Leser, Nachhaltigkeit – ethische Geschäftspraktiken und aktiver Ressourcenschutz – ist zu einem wichtigen gesellschaftlichen Wert geworden. Eine Studie der Bertelsmann Stiftung belegt, dass auch das Volumen nachhaltiger Geldanlagen beträchtlich zugenommen hat.

Schwarze Börsenwoche – Mandantenbrief 06/20

Was wir jetzt haben, sind zwei Epidemien. Wir haben eine Epidemie des Coronavirus, aber wir haben auch eine Epidemie der Angst, die nicht mit der wissenschaftlichen Realität Schritt hält.

Nun auch noch China – Mandantenbrief 09/15

Liebe Leser, hatten wir nicht in den letzten Monaten genug Probleme? Griechenland, Verschuldung, Flüchtlingsproblematik usw. Nun vernichtet der Börseneinbruch in China virtuell erhebliche Aktienwerte. Und wie geht das weiter? Noch schnell verkaufen?

Kreditzinsen am Tiefpunkt? – Mandantenbrief 03/15

Liebe Leser, wer sein Geld spart, also Konsumverzicht praktiziert, bekommt dafür eine Belohnung, den Guthabenzins. Wer sich Geld leiht, muss dafür eine Gebühr zahlen, den Kreditzins. So weit so gut. In den letzten Jahren sind diese eng miteinander in Verbindung stehenden Zinssätze kontinuierlich gesunken.

Exit der Benachteiligten – Mandantenbrief 07/16

Liebe Leser, erstaunliches hat sich – wie Sie alle wissen – getan. So richtig damit gerechnet hatte eigentlich keiner mehr, am wenigsten die Börsen. Und dennoch ist es amtlich: Großbritannien verlässt die EU – entgegen so ziemlich aller rationalen Argumente.

Griechenland + Deflation = Crash? – Mandantenbrief 02/15

Liebe Leser, am 15. Januar hatte die Schweizer Nationalbank die feste Währungskursgrenze zum Euro aufgegeben. Zeichen eines erwarteten Eurorückganges. Dann noch die überraschende Griechenlandwahl und über allem schwebt die Flut billigen Geldes aus Befürchtungen vor einer Deflation.

Kurssturz muss kein Crashvorbote sein – Mandantenbrief 04/18

Die vergangene Börsenwoche brachte herbe Kursverluste. Der S&P 500 verlor rund sechs Prozent. Beim DAX ging es nicht ganz so drastisch nach unten, aber auch hier gab der Index um 3,3 Prozent nach. Der Kurssturz ist nicht der einzige im noch relativ jungen Jahr. Kommt jetzt bald der „richtige“ Crash?

DAX-Stand, die emotionale Bremse – Mandantenbrief 04/15

Liebe Leser, wenn ganz allgemein vom Dax gesprochen wird, ist meist der Performance-Index gemeint, bei dem Dividendenzahlungen in die Berechnung einfließen. Daneben existiert aber auch der Kursindex, der dagegen die reine Kurswertentwicklung der 30 Mitglieder abbildet. Ein großer Unterschied!

Immobilien und ein persönlicher Meilenstein – Mandantenbrief 05/2017

Liebe Leser, die Meldungen über den Immobilienboom und die dauernd steigenden Preise führen bei den Eigentümern regelmäßig zu Glücksgefühlen, ist das eigene Vermögen virtuell doch schon wieder gestiegen. Wer aber nicht in den Metropolen oder deren Speckgürtel lebt, für den gelten veränderte Bedingungen. Und wer nicht laufend investiert, dessen Eigenheim verliert sogar an Wert.

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