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Bausparvertrag ist kein Sparvertrag – Mandantenbrief 03/17

Die Finanzberatung Frommholz war schon immer sehr kritisch dem Bausparwesen gegenüber eingestellt und hat dementsprechend auch noch nie einen Bausparvertrag verkauft. Das wird auch so bleiben. Bausparverträge sind zu teuer, zu unflexibel und aufgrund der Niedrigzinsphase nicht mehr zeitgemäß. Der positive Aspekt einer systematischen Ansparung von Eigenmitteln kann heutzutage sehr viel kostengünstiger über Fonds oder ETFs erfolgen.

Ein Bausparvertrag in Kürze

Das Bausparen ist eine Möglichkeit zur Finanzierung von Immobilien. Dabei verpflichtet sich der Bausparer gegenüber der Bausparkasse, in einer bestimmten Zeit (meist 7 bis 10 Jahre) einen festgelegten Betrag monatlich anzusparen. Üblicherweise erfolgt dann die Zuteilung des Vertrages (meist bei 40 – 50 Prozent der Bausparsumme). Das angesparte Guthaben steht zur Verfügung und über den Restbetrag wird dann ein Bauspardarlehen zu den bei Vertragsabschluss festgelegten Konditionen abgeschlossen.

Rückblick in die Welt höherer Zinsen

Ein Bausparvertrag wird bestimmt von zwei schon bei Vertragsabschluss feststehenden Zinsangaben: Den Zins für die Ansparphase und den Zins für die spätere Darlehensphase. Das Verkaufsargument aller Bausparerfolge: Schon heute zu wissen, welcher Kreditzins später auf den Immobilienkäufer zukommt.  Dafür  mussten oft mickrige Ansparzinsen akzeptiert werden. Bei einem vor Jahren geltenden Zinsniveau von beispielsweise 6% war 4% Sparzins wenig marktgerecht. Die Aussicht auf bereits bei Vertragsabschluss feststehende Darlehenszinsen in 7 bis 10 Jahren hat die sicherheitsfanatischen Deutschen aber millionenfach in einen Bausparvertrag gelockt.

Niedrigzinsniveau verändert die Lage

In den letzten Jahren wurden der ursprünglich als Mickerzins kritisierte Guthabenzins durch den sinkenden Marktzins immer attraktiver.

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Die extrem langjährig ausgerichtete Kalkulation der Bausparkasse erlaubte zudem mit einem Mal sehr attraktive Ansparzinsen. Bausparverträge wurden als hervorragende Anlageform verkauft, das Darlehen war seinerzeit zweitrangig. Die Bausparkassen konnten sich eben nicht vorstellen, dass die Zinsen immer weiter fallen würden. Diese katastrophale Fehleinschätzung müssen sie heute teuer bezahlen. Um eine weitere Verschärfung der Existenzkrise zu vermeiden, wurden noch mit attraktiven Zinssätzen versehene Bausparverträge in den letzten Monaten massenhaft gekündigt. Nun hat das BGH entschieden.

Angemessenes BGH-Urteil

Das Urteil: Solange Ihr Bausparvertrag noch nicht zuteilungsreif ist, kann nicht gekündigt werden. Erst 10 Jahre nach erfolgter Zuteilung lässt das BGH nun eine Kündigung zu. Die andere Seite der Medaille: Da das BGH bei langlaufenden Kredit-Zinsfestschreibungen dem Verbraucher auch eine außerordentliche Kündigung nach 10 Jahren gestattet, entspricht das nun gefällte Urteil unserem Rechtsempfinden. Natürlich sind Verbraucher enttäuscht, denen vom Bausparberater mit der Aussicht auf langjährige Spitzenguthabenzinsen ein Bausparvertrag verkauft wurde. Daraus sollte jeder Verbraucher entnehmen, dass Pervertierungen von Produkten kurze Beine haben. Ein Bausparvertrag ist kein Sparvertrag!

Bausparkassen gehen in die Insolvenz

Die so enttäuschten Bausparkunden werden niemals wieder einen Bausparvertrag abschließen. Die noch einige Jahre bestehenden Niedrigzinsen werden ihren Teil dazu beitragen und eingeschworene Bauspargegner wie die Frommhölzer werden in der Anzahl steigen. Den Bausparkassen stehen düstere Zeiten ins Haus.

Nachhaltigkeit im Fokus – Mandantenbrief 08/2021

Vor einigen Jahren bildeten nachhaltige Geldanlagen noch eine kleine Nische in einem riesigen Anlagespektrum – nicht selten belächelt oder wegen vermeintlich unterdurchschnittlicher Performance in Frage gestellt.

Märkte sind erstaunlich robust – Mandantenbrief 07/18

Manchmal ist es ganz hilfreich, einen Schritt zurückzutreten und ganz unvoreingenommen die aktuelle Situation zu betrachten. Das möchten wir mit diesem Mandantenbrief versuchen:
Trotz des von den USA vom Zaun gebrochenen Zollstreits zeigen sich die Börsen erstaunlich widerstandsfähig. Aufgrund der stabilen Entwicklung der Realwirtschaft kam es an den Märkten lediglich phasenweise zu Irritationen. Insgesamt scheinen sich diese nach wie vor auf dem Wachstumspfad zu befinden.

Das freundliche Inflationsgespenst – Mandantenbrief 05/2021

Das Inflationsgespenst ist zurück und mit ihm die Sorge um die Folgen dieser Entwicklung für die Aktienmärkte. In den letzten Wochen dominierte es an den Finanzmärkten.

Korrektur der Korrektur | Mandantenbrief 04/19

Viele seriöse Beobachter und Finanzberater rieben sich Ende 2018 jeden Tag wieder die Augen. Die Stärke der Korrektur der Börsenentwicklung war weder prognostizierbar noch wirklich begründbar. Noch wenige Wochen vorher hatten vergleichbare Meldungen keinen Einfluss, und nun dieser Einbruch. Täglich stellte sich die gleiche Frage: Verkaufen oder nachkaufen.

Negativzinsen als Realität – Mandantenbrief 03/16

Lieber Leser, wer sein Geld bei der Bank deponiert, bekommt dafür Zinsen. Und wer sich welches leiht, muss Zinsen zahlen. Diese Grundregel galt im Wirtschaftsleben seit jeher – bis jetzt. Nun kehren sich die Vorzeichen um: Guthabenzinsen werden negativ und Kreditzinsen mitunter positiv.

Rente mit 63 – Mandantenbrief 9/14

Liebe leser, nicht nur die Einführung der Rente mit 63 in einer Zeit, in der die Lebenserwartung immer länger wird – nun auch noch die Bonifikation einer längeren Lebensarbeitszeit in einer unvorstellbaren Größenordnung. Die deutsche Politik tendiert immer weiter in Richtung eines verkrusteten Sozialstaates.

Klugheit besiegt eben nicht den Markt – Mandantenbrief 04/17

Liebe Leser, genau ein derartiger Mandantenbrief, wie der, der Ihnen nun vorliegt, hat mir eine interessante Erfahrung beschert, an der ich Sie gerne teilnehmen lassen möchte. Daher kommt die April-Ausgabe auch leicht verspätet. Bitte um Nachsicht.

DAX-Stand, die emotionale Bremse – Mandantenbrief 04/15

Liebe Leser, wenn ganz allgemein vom Dax gesprochen wird, ist meist der Performance-Index gemeint, bei dem Dividendenzahlungen in die Berechnung einfließen. Daneben existiert aber auch der Kursindex, der dagegen die reine Kurswertentwicklung der 30 Mitglieder abbildet. Ein großer Unterschied!

Fondsbindung bedeutet Eigenverantwortung – Mandantenbrief 11/17

Die Auslagerung der Verantwortung für die Rendite vom Versicherer zum Kunden bezüglich der Renten- oder Kapitalhöhe ist den allermeisten Verbrauchern nicht bewusst, Darin liegt ein vielfach unerkanntes Risiko der eigenen Altersvorsorge.

Geldanlage ist kein Glücksspiel – Mandantenbrief 04/2021

In den letzten Wochen sorgten Spekulationen um die Gamestop-Aktie für mächtigen Wirbel. Um einem Hedgefonds Paroli zu bieten, hatten Internet-Aktivisten einen wahren Run auf die Aktie losgetreten. Deren Kurs stieg darauf in schwindelerregende Höhen.

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