Lebensversicherer gefährden Altersvorsorge
Bei den anhaltenden Niedrigzinsen wird es für Lebensversicherer fast unmöglich, noch Erträge zu erwirtschaften, die die garantierte Mindestverzinsung sicherstellen – von Überschüssen ganz zu schweigen. Jeder Verbraucher sollte die eigenen noch bestehenden Kapitallebensversicherungen kritisch hinterfragen und möglicherweise Konsequenzen ziehen.
Generali Leben gibt auf
Die Assicurazioni Generali ist einer der größten Versicherungskonzerne weltweit. Die Generali Deutschland ist ein Teilkonzern mit 16,2 Milliarden Euro Umsatz und 13,5 Millionen Kunden. Künftig wird es hierzulande keine Lebensversicherungen mehr von Generali geben. Das Geschäftsfeld wird nun stillgelegt. Die noch bestehenden rund vier Millionen Alt-Verträge sollen an einen Abwickler für Lebensversicherungen abgegeben werden. Der wird sich dann um eine vertragskonforme Weiterführung bis zum jeweiligen Laufzeitende kümmern.
Ergo Leben und Victoria Leben sollen verkauft werden
Der Ergo-Versicherungskonzern ist einer der führenden Versicherer in Deutschland. Hinter dem Unternehmen steht die Münchener Rück, der weltweit größte Rückversicherer. Wenn ein solches Schwergewicht sich von seiner traditionellen Lebensversicherungssparte trennt, sorgt das für Aufsehen. Noch handelt es sich um (recht fundierte) Gerüchte, dass Ergo seine beiden Töchter Ergo Leben und Victoria Leben abstoßen will. Das würde den bereits begonnenen Strukturwandel im schwierigen Markt der Lebensversicherungen wohl erst richtig in Schwung bringen. Marktbereinigung mit durchaus möglichen Ausfällen für Verbraucher.
Versicherer wanken bereits
„In den kommenden 2 Jahren werden erste Versicherungen ins Wanken geraten. Das gilt unabhängig von ihrer Größe“, so Axel Kleinlein, Vorstandsvorsitzender des Bundes der Versicherten. Hintergrund ist die gesetzliche Verpflichtung der Versicherer, bis 2025 ihre Rücklagen von 45 auf 196 Milliarden Euro zu steigern. Dies stellt die Versicherer in der derzeitigen Nullzinsphase vor extreme Schwierigkeiten. Viele sind schon damit überfordert, überhaupt noch die Rendite zu erwirtschaften, die erforderlich ist, um ihren Kunden die versprochenen Zinsen zu zahlen.
Kunden müssen weiterzahlen und erhalten kaum etwas zurück
Ein bislang weitgehend unbeachteter Aspekt: § 314 VAG erlaubt es der Aufsichtsbehörde, den Lebensversicherern Auflagen zu machen, wenn diese dauerhaft nicht mehr imstande sind, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Zudem kann die Behörde die Verpflichtungen aus Versicherungen sogar herabsetzen. Unverständlich: Die Pflicht der Kunden, die Beiträge in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen, wird durch die Herabsetzung nicht berührt. Das heißt im Klartext: Die Kunden müssen im schlimmsten Fall ihre Beiträge weiterzahlen, erhalten aber von der Versicherung nur noch einen herabgesetzten Betrag zurück. Und das behördlich verordnet. Eigentlich unvorstellbar in unserem Rechtsstaat. Aber verbindliche Rechtslage.
Vorsicht ist geboten
Wir hatten bereits in 2015 vor diesem Themenkomplex gewarnt. Es wirkt irgendwie wie ein leises Schneerieseln am verschneiten Berghang. Ob und wann eine Lawine droht ist unklar, aber das Risiko steigt stetig weiter. Sollten Sie derartige Verträge in den Büchern haben, lassen Sie uns gemeinsam nochmal drauf blicken. Grundsätzlich sind wir dagegen, langfristig ausgerichtete Strategien vorzeitig zu beenden. Hier ist aber eine Sonderkonstellation: Die gegenwärtige Zinsphase war noch vor Jahren völlig unvorstellbar, so auch die nun offensichtlich gewordenen Konsequenzen. Insofern sollte die regelmäßige Jahresmitteilung nicht einfach nur abgeheftet, sondern der Vermögenswert in seiner Substanz und Nachhaltigkeit hinterfragt werden. Auch die Wirtschaftswoche greift dieses Thema auf.
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Frank
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