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Lebensversicherer gefährden Altersvorsorge

Bei den anhaltenden Niedrigzinsen wird es für Lebensversicherer fast unmöglich, noch Erträge zu erwirtschaften, die die garantierte Mindestverzinsung sicherstellen – von Überschüssen ganz zu schweigen. Jeder Verbraucher sollte die eigenen noch bestehenden Kapitallebensversicherungen kritisch hinterfragen und möglicherweise Konsequenzen ziehen.

Vor allem die Verträge aus Zeiten mit noch deutlich höheren Zinsversprechen schmerzen. Diese Altlasten führen zu durchaus beängstigenden Strukturproblemen (es gibt rund 80 Mio. LV-Verträge).

Generali Leben gibt auf

Die Assicurazioni Generali ist einer der größten Versicherungskonzerne weltweit. Die Generali Deutschland ist ein Teilkonzern mit 16,2 Milliarden Euro Umsatz und 13,5 Millionen Kunden. Künftig wird es hierzulande keine Lebensversicherungen mehr von Generali geben. Das Geschäftsfeld wird nun stillgelegt. Die noch bestehenden rund vier Millionen Alt-Verträge sollen an einen Abwickler für Lebensversicherungen abgegeben werden. Der wird sich dann um eine vertragskonforme Weiterführung bis zum jeweiligen Laufzeitende kümmern.

Ergo Leben und Victoria Leben sollen verkauft werden

Der Ergo-Versicherungskonzern ist einer der führenden Versicherer in Deutschland. Hinter dem Unternehmen steht die Münchener Rück, der weltweit größte Rückversicherer. Wenn ein solches Schwergewicht sich von seiner traditionellen Lebensversicherungssparte trennt, sorgt das für Aufsehen. Noch handelt es sich um (recht fundierte) Gerüchte, dass Ergo seine beiden Töchter Ergo Leben und Victoria Leben abstoßen will. Das würde den bereits begonnenen Strukturwandel im schwierigen Markt der Lebensversicherungen wohl erst richtig in Schwung bringen. Marktbereinigung mit durchaus möglichen Ausfällen für Verbraucher.

Versicherer wanken bereits

„In den kommenden 2 Jahren werden erste Versicherungen ins Wanken geraten. Das gilt unabhängig von ihrer Größe“, so Axel Kleinlein, Vorstandsvorsitzender des Bundes der Versicherten. Hintergrund ist die gesetzliche Verpflichtung der Versicherer, bis 2025 ihre Rücklagen von 45 auf 196 Milliarden Euro zu steigern. Dies stellt die Versicherer in der derzeitigen Nullzinsphase vor extreme Schwierigkeiten. Viele sind schon damit überfordert, überhaupt noch die Rendite zu erwirtschaften, die erforderlich ist, um ihren Kunden die versprochenen Zinsen zu zahlen.

Kunden müssen weiterzahlen und erhalten kaum etwas zurück

Ein bislang weitgehend unbeachteter Aspekt:  § 314 VAG erlaubt es der Aufsichtsbehörde, den Lebensversicherern Auflagen zu machen, wenn diese dauerhaft nicht mehr imstande sind, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Zudem kann die Behörde die Verpflichtungen aus Versicherungen sogar herabsetzen. Unverständlich: Die Pflicht der Kunden, die Beiträge in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen, wird durch die Herabsetzung nicht berührt. Das heißt im Klartext: Die Kunden müssen im schlimmsten Fall ihre Beiträge weiterzahlen, erhalten aber von der Versicherung nur noch einen herabgesetzten Betrag zurück. Und das behördlich verordnet. Eigentlich unvorstellbar in unserem Rechtsstaat. Aber verbindliche Rechtslage.

Vorsicht ist geboten

Wir hatten bereits in 2015 vor diesem Themenkomplex gewarnt. Es wirkt irgendwie wie ein leises Schneerieseln am verschneiten Berghang. Ob und wann eine Lawine droht ist unklar, aber das Risiko steigt stetig weiter. Sollten Sie derartige Verträge in den Büchern haben, lassen Sie uns gemeinsam nochmal drauf blicken. Grundsätzlich sind wir dagegen, langfristig ausgerichtete Strategien vorzeitig zu beenden. Hier ist aber eine Sonderkonstellation: Die gegenwärtige Zinsphase war noch vor Jahren völlig unvorstellbar, so auch die nun offensichtlich gewordenen Konsequenzen. Insofern sollte die regelmäßige Jahresmitteilung nicht einfach nur abgeheftet, sondern der Vermögenswert in seiner Substanz und Nachhaltigkeit hinterfragt werden. Auch die Wirtschaftswoche greift dieses Thema auf.

Es droht ein Vermögensverlust bei bestehenden Lebensversicherungen

Bearbeitungsgebühren zurückfordern – Mandantenbrief 11/14

Lieber Leser, der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Bearbeitungsgebühren bei nach 12/2004 aufgenommenen Bankdarlehen unzulässig sind. Höchstrichterlich entschieden ist dies endgültig für Verbraucherkredite. Analog gilt dies wohl auch für Baufinanzierungskredite.

Ratespiele der Experten – Mandantenbrief 01/16

Liebe Leser, in diesen Tagen beginnt die große Saison der Prognostiker. Das Problem ist dabei jedes Jahr gleich: Die Expertise der Profis entpuppt sich als ein schlichtes Ratespiel – das meistens nicht aufgeht und für Verwirrung sorgt.

Kredite zur Vermögensoptimierung – Mandantenbrief 9/16

Der Leitsatz „Kredite schnell zu tilgen“ sollte gerade angesichts der Niedrigzinsen überdacht werden. Sich heute für mehr als ein Jahrzehnt nahezu kostenfreie Kredite zu sichern, kann eine kluge Strategie sein, die eigene Vermögensstruktur weiter zu optimieren.

Wechsel von AAB zu EBASE – Mandantenbrief 09/2021

Der Wechsel von der AAB zu EBASE steht nun leider ins Haus. Eine lästige Umstellung, die Sie und wir nicht gewollt haben, die aber letztlich leider nicht zu verhindern war.

Situationsbewertung – Mandantenbrief 04/20

Die Schwemme der negativen und beunruhigenden Nachrichten reißt nicht ab und somit sind auch die Börsen weiter von der Erwartungshaltung erfasst. Zum aktuellen Stand ist kein wirkliches Abschwächen der Abwärtsbewegung zu erkennen.

Depotübertragung von AAB zu ebase – Mandantenbrief 03/2021

Nun ist es sicher: Die AAB wird an die ebase verkauft und alle Konten müssen umziehen. Die ebase verfolgt ein der AAB ganz ähnliches Geschäftsmodell und ist auf Finanzberater und deren Mandanten spezialisiert.

Wirkliche Erholung? – Mandantenbrief 09/2020

Viele Fachleute schwanken in der Beurteilung der Börsensituation zwischen „erfolgreicher Bodenbildung“ und „übertriebener Börsenerholung“. Wir auch.

Familie Frommholz in Feststimmung | Mandantenbrief 12/19

Wir haben es diesmal, erstmals nach vielen Jahren nicht geschafft, einen Mandantenbrief mit inhaltlich wertvollen Informationen zu erstellen. Wir haben uns mit vielen Seminaren auf die Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung konzentriert, sind aber noch nicht vollständig durch mit unseren Recherchen.

Am Mute hängt der Erfolg – Mandantenbrief 06/2017

Liebe Leser, schon Theodor Fontane hat im vorletzten Jahrhundert für sich formuliert: „Am Mute hängt der Erfolg.“ Der Mut, neue Lebenswege auch zur Unzeit zu erwägen, zu diskutieren und gegebenenfalls umzusetzen, kann ganz neue Chancen eröffnen. Wir haben dies in den letzten Wochen erlebt und möchten Sie gerne daran teilhaben lassen.

„Zinsen bleiben ewig nahe Null“ | Mandantenbrief 08/19

Auch wenn im November EZB-Chef Mario Draghi den Stab an Christine Lagarde weitergibt, dürfte sich an der Politik der Euro-Notenbank wenig ändern. Die Fortsetzung des lockeren Geldkurses ist schon vorgezeichnet – nach der letzten EZB-Sitzung wurde sogar eine Wiederaufnahme der Anleihekäufe in Aussicht gestellt.

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