Die Erbschaftssteuer führt bei Verbrauchern und Politikern zu kontroversen Debatten. Während die einen die Steuer für zu niedrig halten, wird sie von anderen für wenig praktikabel gehalten. Vor Kurzem entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Steuerbefreiungen generell verfassungswidrig sind, wenn es um das Vererben von Unternehmen geht, doch sind sich selbst die Richter uneinig.

Das aktuelle Urteil zur Erbschaftssteuer

Die Richter entschieden, das es legitim sei, wenn Familienbetriebe teilweise oder vollständig von der Erbschaftssteuer befreit werden. Das Gericht befand, dass damit die Existenz der Unternehmen und deren Arbeitsplätze gesichert werden.

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Allerdings soll die Befreiung von der Erbschaftssteuer nicht grundsätzlich für Großkonzerne gelten, zumindest nicht, wenn keine konkrete Bedürfnisprüfung erfolgt ist.

Die bislang geltenden Vorschriften sind zwar weiterhin gültig, die Richter riefen jedoch die Bundesregierung auf, bis zum Juni 2016 diverse Ausnahmeregeln abzuschaffen.

Uneinige Richter

Dem jüngsten Richterspruch zur Erbschaftssteuer stimmten zwar alle Entscheidungsträger zu, einigen ist er allerdings zu unvollständig. Drei Richter vermissen bei der Urteilsbegründung das Sozialstaatsprinzip, denn die Steuer diene nicht allein der Generierung von Einnahmen, sondern müsse als Instrument des Sozialstaats einseitigen Reichtum bestimmter Bevölkerungsgruppen verhindern. Die so argumentierenden Richter verweisen auf die deutsche Vermögensverteilung:

  • 1993 verfügten gut 18 Prozent der Privathaushalte über 60 Prozent des Nettovermögens.
  • 2007 konzentrierte sich dieses Vermögen auf nur noch zehn Prozent der privaten Haushalte.

Die Regierung müsse mit dem Instrument Erbschaftssteuer einen Ausgleich für die zunehmend ungleiche Vermögensaufteilung generieren, allerdings sind den Politikern dabei kaum Spielräume ohne besondere Anforderungen seitens der Rechtfertigung gegeben. Von den Belastungen durch die Erbschaftssteuer sind derzeit gerade die ausgenommen, die marktwirtschaftlich betrachtet leistungsfähiger als ihre Mitbewerber sind.

Allerdings meinen auch die Abweichler, dass aktuell die Verschonungsregel bei der Erbschaftssteuer nicht zu einer weiteren Konzentration von Vermögenswerten in den Händen einiger Weniger führen wird. Für das Statistische Bundesamt ist die ungleiche Vermögensverteilung bereits seit Jahren gestoppt, ungeachtet des letzten Urteils zu dieser Steuer.

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