Bei vor Jahren aufgenommenen Darlehen fürs Eigenheim könnte die Kündigung möglich werden.
Für die Verbraucher bedeutet das: Sie können von den aktuell deutlich niedrigeren Zinsen profitieren und ansehnliche Summen sparen.
Widerrufsklausel als Schwachstelle bei manchen Darlehen fürs Eigenheim
Altkredite sind oft mit erheblich höheren Zinsen ausgestattet als aktuell abgeschlossene Darlehensverträge.
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In der Regel können Kreditnehmer nur mit erheblichen Kosten – die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung – aus ihren Altverträgen kommen. Diese Option ist jedoch wenig empfehlenswert, weil die hohen Kosten die Zinsvorteile mehr als aufheben.
Doch kann eine fehlerhaft formulierte Widerrufsbelehrung die Kündigung von Darlehen fürs Eigenheim in greifbare Nähe rücken. Der Verbraucherschutz Hamburg empfiehlt daher den Kreditnehmern, ihre Vertragsdetails bezüglich der Widerrufsklausel überprüfen zu lassen.
Alle Kreditverträge müssen von Widerrufsbelehrungen begleitet sein, in diesen wird Kreditnehmern ihre vierzehntägige Widerspruchsoption nahegebracht. Sind diese Belehrungen jedoch falsch formuliert, greift die Widerspruchsfrist nicht und die Kündigung wird noch nach Jahren möglich. Betroffen sind in erster Linie Darlehen fürs Eigenheim, die zwischen 2002 und 2010 aufgenommen wurden.
Fehlende Hinweise erlauben die Kündigung
In den erwähnten Jahren wurden die Widerrufsbelehrungen für Baufinanzierungen sieben Mal neu abgefasst, so dass auch Fachleute manchmal nicht über die aktuellen Anforderungen informiert waren. Von den Fehlern der Vergangenheit können Kreditnehmer noch heute profitieren, weil Verbraucherschutzrechte in der Praxis nie verjähren.
Fehlende Rechtsbelehrungen und nicht korrekt formulierte Widerrufsklauseln ermöglichen daher in vielen Fällen die Kündigung von alten Darlehen fürs Eigenheim und die Umschuldung zu den aktuell günstigeren Konditionen.
Großes Sparpotenzial aufgrund sinkender Monatsraten
Wie umfangreich die Einsparungen ausfallen können, zeigt der folgende Vergleich:
Ein Verbraucher hat vor fünf Jahren ein Darlehen fürs Eigenheim mit einer Höhe von 300.000 Euro aufgenommen. Der Vertrag läuft über fünfzehn Jahre und ist mit 4,5 Prozent Zinsen sowie einer Tilgungsrate von zwei Prozent ausgestattet. Daraus ergibt sich eine monatliche Rate von 1.500 Euro.
Würde der Kreditnehmer Vertragsfehler finden, könnte er den verbleibenden Betrag von 277.000 Euro zu derzeitigen Bedingungen umschulden und seine Monatsbelastung würde auf 1.080 Euro sinken.
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