Das Gesetz zur Honorar-Finanzanlagenberatung wurde bereits im April 2013 beschlossen und tritt zum ersten August dieses Jahres in Kraft.

Die Gesetzesinitiative beinhaltet nicht das von einigen Beteiligten erwartete Provisionsverbot nach britischem Vorbild, damit liegt die Entscheidung zur optimalen Beratungsform beim Verbraucher.

Die Honorar-Finanzanlagenberatung bringt neue Regeln für die Berater

Die Grundlage für die Neuerungen bildet der neugeschaffene § 34h der Gewerbeordnung (GewO).

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Demnach benötigen Personen, die in der Honorar-Finanzanlagenberatung tätig sein wollen, ab dem Stichtag erster August eine Genehmigung und müssen sich in dem Vermittlerregister registrieren.

Diese Erlaubnis- und Registrierungsvoraussetzungen sollten Finanzanlageberater erfüllen:

1. Sie müssen persönlich zuverlässig sein.
2. Sie sollten geordnete Vermögensverhaltnisse vorweisen können.
3. Eine Berufshaftpflichtversicherung muss abgeschlossen sein.
4. Ausreichende Sachkenntnisse müssen nachgewiesen werden.

Sind alle Kriterien erfüllt, kann der Beratungsbereich gewählt und die entsprechende Genehmigung beantragt werden. Beratungslizenzen können für diese Teilbereiche ausgegeben werden:

– Offene Fonds.
– Geschlossene Fonds.
– Vermögensanlagen entsprechend dem Vermögensanlagegesetz.

Arbeitnehmer im Segment Honorar-Finanzanlagenberatung müssen ebenso registriert sein, insofern ihr Arbeitsgebiet in der Beratung liegt.

Die Honorar-Finanzanlagenberatung muss sich bewähren

Die Verbraucher müssen zunächst Vertrauen zu der neuen Beratungsform entwickeln. Insbesondere die alten Vorstellungen von der angeblich kostenfreien Beratung sind nicht mehr zeitgemäß und sollten langsam aus dem Bewusstsein verdrängt werden. Das neue Gesetz lässt, die entsprechenden Lizenzen vorausgesetzt, verschiedene Beratungsformen zu. Berater und Kunden sollten sich schon beim ersten Kontakt auf das gewünschte Beratungsmodell verständigen.

Wenn die Kunden sich für die Honorar-Finanzanlagenberatung entscheiden, sind Provisionen ein großes Tabu. Es kann jedoch besonders in der Anfangszeit passieren, dass einzelne Anbieter noch nicht mit Nettopolicen dienen können. Sollte es daher zu Provisionszahlungen kommen, werden die Berater die Summen an ihre Klienten weiterreichen müssen.

Es liegt an der Bewährung der Honorar-Finanzanlagenberatung, ob die Regierung später doch noch ein Provisionsverbot verhängt, oder nicht. Einzelne Parteien beobachten die Entwicklung sehr genau und könnten das Thema angesichts ermutigender Ergebnisse eventuell wieder neu aufgreifen.

Seit vielen Jahren haben sich im Sprachgebrauch und bei uns in der Firma die Begriffe „Honorarberatung“ und „Honorarberater“ etabliert. Durch das zum 1.8.2014 in Kraft getretene Honorarberatergesetz werden nun die Begriffe „Honorar-Anlagenberater“ (Zulassung nach §32 KWG, Aufsicht BaFin) und „Honorar-Finanzanlagenberater“ (Zulassung nach §34h GewO, Aufsicht IHK) geschützt. Wir haben uns für den Honorar-Finanzanlagenberater (gemäß DIHK: gewerbliche Honorarberatung) entschieden.

Geldanlage – quo vadis? | Mandantenbrief 09/19

wer glaubte, bei den Zinsen könne es nicht noch weiter nach unten gehen, wurde in den vergangenen Monaten eines Besseren belehrt. Die Rendite von Bundesanleihen sinkt seit November 2018 kontinuierlich. Bei den „Zehnjährigen“ hat sie sogar den negativen EZB-Einlagezins unterschritten. Aber auch bei Tages- und Termingeldern wurden die ohnehin minimalen Verzinsungen nach unten angepasst.

Märkte sind erstaunlich robust – Mandantenbrief 07/18

Manchmal ist es ganz hilfreich, einen Schritt zurückzutreten und ganz unvoreingenommen die aktuelle Situation zu betrachten. Das möchten wir mit diesem Mandantenbrief versuchen:
Trotz des von den USA vom Zaun gebrochenen Zollstreits zeigen sich die Börsen erstaunlich widerstandsfähig. Aufgrund der stabilen Entwicklung der Realwirtschaft kam es an den Märkten lediglich phasenweise zu Irritationen. Insgesamt scheinen sich diese nach wie vor auf dem Wachstumspfad zu befinden.

Alles ist möglich, auch das Gegenteil | Mandantenbrief 14/2020

Die Franzosen kauften in der Corona-Krise Wein, die US-Amerikaner kauften Gewehre und die Deutschen kauften Klopapier. Hierdurch wird auch verdeutlicht, dass im Jahr 2020 nichts wirklich seriös vorhersehbar war.

Inflation hängt vom Ölpreis ab – Mandantenbrief 06/16

Liebe Leser, der jüngste Anstieg des Ölpreises auf 50 Dollar je Barrel könnte ein Vorbote anziehender Inflationsraten und Zinsen sein. Dadurch würde auch die EZB endlich dazu veranlasst werden, ihre dirigistische Geldpolitik einzustellen.

Die Macht der Daten | Mandantenbrief 02/2019

„Big Brother is watching you“ – dieser Slogan aus George Orwell’s dystopischem Roman „1984“ ist kennzeichnend für einen totalitären Staat, der seine Bürger dank umfassender Herrschaft über Medien, Informationen und Daten in allen Lebenslagen überwacht. Was beim Erscheinen des Romans 1949 noch als düstere Zukunftsvision wirkte, könnte schon bald Wirklichkeit werden.

Rente mit 63 – Mandantenbrief 9/14

Liebe leser, nicht nur die Einführung der Rente mit 63 in einer Zeit, in der die Lebenserwartung immer länger wird – nun auch noch die Bonifikation einer längeren Lebensarbeitszeit in einer unvorstellbaren Größenordnung. Die deutsche Politik tendiert immer weiter in Richtung eines verkrusteten Sozialstaates.

Nachhaltigkeit in der Geldanlage – Mandantenbrief 04/16

Lieber Leser, Nachhaltigkeit – ethische Geschäftspraktiken und aktiver Ressourcenschutz – ist zu einem wichtigen gesellschaftlichen Wert geworden. Eine Studie der Bertelsmann Stiftung belegt, dass auch das Volumen nachhaltiger Geldanlagen beträchtlich zugenommen hat.

Die Vorsorgevollmacht – Mandantenbrief 01/20

Wie in unserem letzten Mandantenbrief angekündigt, geht es uns diesmal um die Vorsorgevollmacht. Wir haben viel erforscht und Seminare besucht. Es gibt einige Anbieter, die den Prozess der verschiedenen Vorsorgeverfügungen begleiten. Letztlich hat uns keiner dieser Dienstleister wirklich vollständig überzeugt. Aber zunächst zum sachlichen Hintergrund: Wofür wird eine Vorsorgevollmacht benötigt und warum ist diese in einem besonderen Maße notwendig?

Finanzkunde oder Erdkunde? – Mandantenbrief 12/15

Liebe Leser, vor dreieinhalb Jahren haben wir einigen Kollegen einen Zusammenschluss initiiert, der im Laufe der Zeit durch kompetente Berater ergänzt wurde. Kritisch betrachtete unsere Gruppe die Diskussionen, ob nun Provision- oder Honorarberatung optimal für die Mandanten sei.

Löst sich die Mitte auf? | Mandantenbrief 06/19

Die Volksparteien zerfallen und die politischen Ränder werden immer stärker. Gibt es die so beruhigend klingende “Mitte der Gesellschaft” nicht mehr? Nach unserer Auffassung gibt es die Mittelstandsgesellschaft weiterhin, man muss sie nur differenzierter betrachten. Wir finden die von Garbor Steingart ins Spiel gebrachten drei Blöcke als ein gutes Erklärungsmodell.

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