Das Gesetz zur Honorar-Finanzanlagenberatung wurde bereits im April 2013 beschlossen und tritt zum ersten August dieses Jahres in Kraft.

Die Gesetzesinitiative beinhaltet nicht das von einigen Beteiligten erwartete Provisionsverbot nach britischem Vorbild, damit liegt die Entscheidung zur optimalen Beratungsform beim Verbraucher.

Die Honorar-Finanzanlagenberatung bringt neue Regeln für die Berater

Die Grundlage für die Neuerungen bildet der neugeschaffene § 34h der Gewerbeordnung (GewO).

Sie haben Fragen zu dem Thema? Sprechen Sie uns an!

Demnach benötigen Personen, die in der Honorar-Finanzanlagenberatung tätig sein wollen, ab dem Stichtag erster August eine Genehmigung und müssen sich in dem Vermittlerregister registrieren.

Diese Erlaubnis- und Registrierungsvoraussetzungen sollten Finanzanlageberater erfüllen:

1. Sie müssen persönlich zuverlässig sein.
2. Sie sollten geordnete Vermögensverhaltnisse vorweisen können.
3. Eine Berufshaftpflichtversicherung muss abgeschlossen sein.
4. Ausreichende Sachkenntnisse müssen nachgewiesen werden.

Sind alle Kriterien erfüllt, kann der Beratungsbereich gewählt und die entsprechende Genehmigung beantragt werden. Beratungslizenzen können für diese Teilbereiche ausgegeben werden:

– Offene Fonds.
– Geschlossene Fonds.
– Vermögensanlagen entsprechend dem Vermögensanlagegesetz.

Arbeitnehmer im Segment Honorar-Finanzanlagenberatung müssen ebenso registriert sein, insofern ihr Arbeitsgebiet in der Beratung liegt.

Die Honorar-Finanzanlagenberatung muss sich bewähren

Die Verbraucher müssen zunächst Vertrauen zu der neuen Beratungsform entwickeln. Insbesondere die alten Vorstellungen von der angeblich kostenfreien Beratung sind nicht mehr zeitgemäß und sollten langsam aus dem Bewusstsein verdrängt werden. Das neue Gesetz lässt, die entsprechenden Lizenzen vorausgesetzt, verschiedene Beratungsformen zu. Berater und Kunden sollten sich schon beim ersten Kontakt auf das gewünschte Beratungsmodell verständigen.

Wenn die Kunden sich für die Honorar-Finanzanlagenberatung entscheiden, sind Provisionen ein großes Tabu. Es kann jedoch besonders in der Anfangszeit passieren, dass einzelne Anbieter noch nicht mit Nettopolicen dienen können. Sollte es daher zu Provisionszahlungen kommen, werden die Berater die Summen an ihre Klienten weiterreichen müssen.

Es liegt an der Bewährung der Honorar-Finanzanlagenberatung, ob die Regierung später doch noch ein Provisionsverbot verhängt, oder nicht. Einzelne Parteien beobachten die Entwicklung sehr genau und könnten das Thema angesichts ermutigender Ergebnisse eventuell wieder neu aufgreifen.

Seit vielen Jahren haben sich im Sprachgebrauch und bei uns in der Firma die Begriffe „Honorarberatung“ und „Honorarberater“ etabliert. Durch das zum 1.8.2014 in Kraft getretene Honorarberatergesetz werden nun die Begriffe „Honorar-Anlagenberater“ (Zulassung nach §32 KWG, Aufsicht BaFin) und „Honorar-Finanzanlagenberater“ (Zulassung nach §34h GewO, Aufsicht IHK) geschützt. Wir haben uns für den Honorar-Finanzanlagenberater (gemäß DIHK: gewerbliche Honorarberatung) entschieden.

Arme Griechen – Mandantenbrief 07/15

Liebe Leser, erstaunlich, was da am Montag passiert ist. Nicht, dass die griechischen „Volksvertreter“ den Verhandlungspartnern auf der Nase herumgetanzt sind, noch nicht einmal das überraschende Ausrufen einer Volksabstimmung ……

Die Vorsorgevollmacht – Mandantenbrief 01/20

Wie in unserem letzten Mandantenbrief angekündigt, geht es uns diesmal um die Vorsorgevollmacht. Wir haben viel erforscht und Seminare besucht. Es gibt einige Anbieter, die den Prozess der verschiedenen Vorsorgeverfügungen begleiten. Letztlich hat uns keiner dieser Dienstleister wirklich vollständig überzeugt. Aber zunächst zum sachlichen Hintergrund: Wofür wird eine Vorsorgevollmacht benötigt und warum ist diese in einem besonderen Maße notwendig?

Bearbeitungsgebühren zurückfordern – Mandantenbrief 11/14

Lieber Leser, der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Bearbeitungsgebühren bei nach 12/2004 aufgenommenen Bankdarlehen unzulässig sind. Höchstrichterlich entschieden ist dies endgültig für Verbraucherkredite. Analog gilt dies wohl auch für Baufinanzierungskredite.

Übertriebene Aktienkurse? | Mandantenbrief 10/2020

Die Aktienkurse steigen, als hätte es den Shutdown nicht gegeben. Dabei wird die Wirtschaftserholung lang und mühsam werden.

Kurssturz muss kein Crashvorbote sein – Mandantenbrief 04/18

Die vergangene Börsenwoche brachte herbe Kursverluste. Der S&P 500 verlor rund sechs Prozent. Beim DAX ging es nicht ganz so drastisch nach unten, aber auch hier gab der Index um 3,3 Prozent nach. Der Kurssturz ist nicht der einzige im noch relativ jungen Jahr. Kommt jetzt bald der „richtige“ Crash?

Megatrend Bildung | Mandantenbrief 03/19

Als Ihr verantwortungsbewusster, wirtschaftlicher Betreuer fühlt man sich häufig verpflichtet, Entwicklungen zu erklären, Börsenbewegungen zu bewerten und kurzfristige Entscheidungshilfen zu geben. Da wir bekanntermaßen langfristig denken und handeln, ist das sicherlich nicht im Monatsrhythmus notwendig. Vielmehr sollten wir uns von Zeit zu Zeit um die wirklich relevanten Megathemen kümmern: Bildung, Digitalisierung, Demographie, Transparenz usw.

Exit der Benachteiligten – Mandantenbrief 07/16

Liebe Leser, erstaunliches hat sich – wie Sie alle wissen – getan. So richtig damit gerechnet hatte eigentlich keiner mehr, am wenigsten die Börsen. Und dennoch ist es amtlich: Großbritannien verlässt die EU – entgegen so ziemlich aller rationalen Argumente.

Ein Bitcoin unterm Weihnachtsbaum? Mandantenbrief 01/18

Sollte man noch auf den Zug aufspringen oder steht der Crash bevor? Nur der Anteil, mit dem man in eine Spielhalle oder ein Spielkasino gehen würde, sollte zum Einsatz kommen. Ansonsten Finger weg!

Lachs so teuer wie ein Fass Nordseeöl – Mandantenbrief 02/16

Liebe Leser, Erdöl wurde jahrzehntelang als schwarzes Gold bezeichnet. Es war vergleichsweise selten, besaß vermeintlich endliche Reserven und war für die globale Wirtschaft extrem wichtig. Der geradezu groteske Preisverfall führte nun aber dazu, dass ein Lachs teurer ist als ein Barrel Nordseeöl.

Rückblick, Durchblick, Ausblick – Mandantenbrief 02/17

Liebe Leser und wieder ist es so weit, der DAX schnellt auf ein neues Jahreshoch. Emotional wollen viele Anleger jetzt verkaufen unter der Devise, es kann doch so nicht weitergehen.

Statt nur einer Meinung ein qualifiziertes Urteil?
Jetzt unverbindlich anfragen!

Welche Strategien sich für hohe Ansprüche empfehlen: Mehr über Ihre Möglichkeiten erfahren!

frank_frommolz
Frank
Frommholz

frank@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 040 32005413

frerk_quadrat

Frerk
Frommholz

frerk@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 04337 919984

9 + 4 =