Kein Mensch kann sich wirklich sicher sein, zeitlebens vor physischen oder psychischen Beeinträchtigungen verschont zu bleiben. Daher ist die Anfertigung einer Vorsorgevollmacht nicht nur empfehlenswert, sondern unverzichtbar.

Mit diesem Dokument bestimmt der Ausstellende, in welchem Umfang die Vertrauensperson seine Angelegenheiten regeln soll.

Die Funktionsweise einer Vorsorgevollmacht

Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit einer Vorsorgevollmacht ist die Geschäfts- und Entscheidungsfähigkeit des Initiators zum Zeitpunkt der Ausstellung.

Sie haben Fragen zu dem Thema? Sprechen Sie uns an!

Mit diesem Papier kann der Urheber eine Vertrauensperson bestimmen, welche im Falle der eigenen Unpässlichkeit die geschäftlichen oder allgemeinen Interessen wahrnimmt. In diesem Fall erfolgt seitens des Gerichts keine Betreuerverfügung.

Die Vorsorgevollmacht regelt diese Bereiche im Detail:

1. Sie bestimmt den Umfang der ärztlichen beziehungsweise pflegerischen Maßnahmen, insbesondere bei anstehenden Operationen.
2. Sie ist wegweisend bei Fragen der Unterbringung oder des zukünftigen Aufenthalts.
3. Die Vorsorgevollmacht regelt neben Behördenangelegenheiten auch Versicherungs- und Finanzfragen.
4. Aus ihr geht hervor, wer für die Entgegennahme von Postsendungen sowie die Vertretung vor Gericht zuständig ist.

Eine in der Vorsorgevollmacht festgelegte Vertrauensperson untersteht nicht der Kontrolle des Gerichts. Sie muss jedoch im Bedarfsfall unverzüglich für Entscheidungen im ihr zugedachten Handlungsbereich verfügbar sein.

Die Beachtung der formellen Anforderungen

Jede Vorsorgevollmacht muss schriftlich aufgesetzt und eigenhändig unterzeichnet werden. Eine notarielle Beglaubigung des Schriftstücks wird in diesen Fällen erforderlich:

1. Wenn seitens des Bevollmächtigten Entscheidungen zum Immobilienbesitz des Ausstellenden erforderlich werden.
2. Wenn im Namen des Initiators Verbraucherdarlehen aufgenommen werden sollen.

Hintergrund für die anwaltliche Beurkundung ist, dass die Bank nur eine so ausgestattete Vollmacht akzeptiert. Empfehlenswert ist in diesem Zusammenhang auch die Erteilung einer separaten Konto- und Depotvollmacht. Dieses bei Banken und Sparkassen erhältliche Formular ermächtigt den Bevollmächtigten zur Erledigung von Vermögensangelegenheiten in Zusammenarbeit mit den Instituten.

Über die Vorsorgevollmacht hinaus müssen auch Versicherungs-Angelegenheiten vernünftig geregelt sein. Der Bevollmächtigte findet in Versicherungsberatern zuverlässige Ansprechpartner, wenn er ihnen durch den Vollmachts-Geber rechtzeitig bekannt gemacht wird. Neben den formellen Anforderungen muss besondere Sorgfalt auf die Auswahl der Vertrauensperson verwendet werden.

Volatil aufwärtsgerichtet – Mandantenbrief 07/20

Noch vor einigen Wochen war es undenkbar, dass wir jeden Tag den neuesten Veröffentlichungen des Robert-Koch-Institutes oder anderen Virologen voller Spannung lauschen.

Außergewöhnliche Abwärtsgeschwindigkeit | Mandantenbrief 08/2020

Viele Fachleute schwanken in der Beurteilung der Börsensituation zwischen „erfolgreicher Bodenbildung“ und „übertriebener Börsenerholung“. Wir auch.

Wechsel von AAB zu EBASE – Mandantenbrief 09/2021

Der Wechsel von der AAB zu EBASE steht nun leider ins Haus. Eine lästige Umstellung, die Sie und wir nicht gewollt haben, die aber letztlich leider nicht zu verhindern war.

Prognosetreu oder prognosefrei? – Mandantenbrief 12/14

Liebe Leser, zum Jahreswechsel trumpfen traditionell alle (vermeintlichen) Fachleute mit gewichtigen Prognosen für das neue Jahr auf. Da werden mit großer Geste Indexstände und Kurse verkündet, die die Presse dankbar aufnimmt. Erfahrungsgemäß liegen viel Experten schief.

Anzeichen für Bodenbildung – Mandantenbrief 05/20

Menschliche Sensationsgier und mediale Übertreibungslust haben mit vereinten Kräften eine Psychose herbeigeführt, gegen die das Gegengift der Aufklärung derzeit keine Chancen hat.

Rückblick, Durchblick, Ausblick – Mandantenbrief 02/17

Liebe Leser und wieder ist es so weit, der DAX schnellt auf ein neues Jahreshoch. Emotional wollen viele Anleger jetzt verkaufen unter der Devise, es kann doch so nicht weitergehen.

Wiederholt sich Geschichte? – Mandantenbrief 07/2021

Auch wenn sie zuletzt stockte: Der von der Corona-Pandemie ausgelöste starke Kursanstieg, erinnert stark an die Zeit der Dotcom-Blase im Jahr 2000.

Immobilien und ein persönlicher Meilenstein – Mandantenbrief 05/2017

Liebe Leser, die Meldungen über den Immobilienboom und die dauernd steigenden Preise führen bei den Eigentümern regelmäßig zu Glücksgefühlen, ist das eigene Vermögen virtuell doch schon wieder gestiegen. Wer aber nicht in den Metropolen oder deren Speckgürtel lebt, für den gelten veränderte Bedingungen. Und wer nicht laufend investiert, dessen Eigenheim verliert sogar an Wert.

Turbulentes Börsenjahr 2020 | Mandantenbrief 01/2021

So schwierig das vergangene Jahr mit Corona und all seinen Folgen auch war, so positiv ist es an den Aktienmärkten zu Ende gegangen. Denn egal ob US-Wahl, Brexit-Chaos oder zweite Corona-Welle: Für Anleger endete 2020 versöhnlich. Und mit soliden Aussichten.

Breit gestreut und viel Disziplin – Mandantenbrief 02/2021

2020 war eines der turbulentesten Jahre der jüngeren Geschichte und historisch in mehrfacher Hinsicht beispiellos. Und es hat uns auch gezeigt, wie unerhört belastbar Menschen, Institutionen und Finanzmärkte sein können.

Statt nur einer Meinung ein qualifiziertes Urteil?
Jetzt unverbindlich anfragen!

Welche Strategien sich für hohe Ansprüche empfehlen: Mehr über Ihre Möglichkeiten erfahren!

frank_frommolz
Frank
Frommholz

frank@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 040 32005413

frerk_quadrat

Frerk
Frommholz

frerk@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 04337 919984

3 + 3 =