Kein Mensch kann sich wirklich sicher sein, zeitlebens vor physischen oder psychischen Beeinträchtigungen verschont zu bleiben. Daher ist die Anfertigung einer Vorsorgevollmacht nicht nur empfehlenswert, sondern unverzichtbar.
Mit diesem Dokument bestimmt der Ausstellende, in welchem Umfang die Vertrauensperson seine Angelegenheiten regeln soll.
Die Funktionsweise einer Vorsorgevollmacht
Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit einer Vorsorgevollmacht ist die Geschäfts- und Entscheidungsfähigkeit des Initiators zum Zeitpunkt der Ausstellung.
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Mit diesem Papier kann der Urheber eine Vertrauensperson bestimmen, welche im Falle der eigenen Unpässlichkeit die geschäftlichen oder allgemeinen Interessen wahrnimmt. In diesem Fall erfolgt seitens des Gerichts keine Betreuerverfügung.
Die Vorsorgevollmacht regelt diese Bereiche im Detail:
1. Sie bestimmt den Umfang der ärztlichen beziehungsweise pflegerischen Maßnahmen, insbesondere bei anstehenden Operationen.
2. Sie ist wegweisend bei Fragen der Unterbringung oder des zukünftigen Aufenthalts.
3. Die Vorsorgevollmacht regelt neben Behördenangelegenheiten auch Versicherungs- und Finanzfragen.
4. Aus ihr geht hervor, wer für die Entgegennahme von Postsendungen sowie die Vertretung vor Gericht zuständig ist.
Eine in der Vorsorgevollmacht festgelegte Vertrauensperson untersteht nicht der Kontrolle des Gerichts. Sie muss jedoch im Bedarfsfall unverzüglich für Entscheidungen im ihr zugedachten Handlungsbereich verfügbar sein.
Die Beachtung der formellen Anforderungen
Jede Vorsorgevollmacht muss schriftlich aufgesetzt und eigenhändig unterzeichnet werden. Eine notarielle Beglaubigung des Schriftstücks wird in diesen Fällen erforderlich:
1. Wenn seitens des Bevollmächtigten Entscheidungen zum Immobilienbesitz des Ausstellenden erforderlich werden.
2. Wenn im Namen des Initiators Verbraucherdarlehen aufgenommen werden sollen.
Hintergrund für die anwaltliche Beurkundung ist, dass die Bank nur eine so ausgestattete Vollmacht akzeptiert. Empfehlenswert ist in diesem Zusammenhang auch die Erteilung einer separaten Konto- und Depotvollmacht. Dieses bei Banken und Sparkassen erhältliche Formular ermächtigt den Bevollmächtigten zur Erledigung von Vermögensangelegenheiten in Zusammenarbeit mit den Instituten.
Über die Vorsorgevollmacht hinaus müssen auch Versicherungs-Angelegenheiten vernünftig geregelt sein. Der Bevollmächtigte findet in Versicherungsberatern zuverlässige Ansprechpartner, wenn er ihnen durch den Vollmachts-Geber rechtzeitig bekannt gemacht wird. Neben den formellen Anforderungen muss besondere Sorgfalt auf die Auswahl der Vertrauensperson verwendet werden.
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