Die anhaltend niedrigen Zinsen dezimieren zunehmend die Rücklagen der Sozialkassen, allerdings erlauben gesetzliche Bestimmungen keine Anlageformen mit höherem Risiko. Noch sind die Finanzpolster mit mehr als 75 Milliarden Euro beruhigend hoch – doch das dürfte sich bald ändern.

Sozialkassen benötigen liquide Finanzreserven

Die sind momentan mit 75 Milliarden Euro gegeben und verteilen sich wie folgt auf diese Sektoren:

  • Die Rentenversicherung verfügt über Rücklagen von 35 Milliarden.
  • Die Krankenversicherer haben 30 Milliarden angelegt.
  • Weitere Sozialversicherungen sind mit Reserven in Höhe von 10 Milliarden ausgestattet.

Das Problem der Sozialkassen sind die gesetzlichen Vorgaben, nach denen sie ihre Gelder nur in extrem sicheren Anlagen investieren dürfen. Denn Staatsanleihen, Pfandbriefe, Fest- und Tagesgeldkonten werfen in der Niedrigzinsphase ständig weniger Zinsen ab.

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Im Ergebnis dürften die aktuell noch ausreichenden Reserven der Kassen in den kommenden Jahren erheblich schwinden.

Kaum Spielraum bei den Anlagemöglichkeiten

Die Sozialkassen wollen die Gelder ihrer Mitglieder vor den Auswirkungen der negativen Zinsen schützen und fordern vom Gesetzgeber, die restriktiven Anlagerichtlinien zu ihren Gunsten zu überdenken. Ihnen wäre an Investments in Aktien oder in US-amerikanische Bonds gelegen, doch diese renditeträchtigeren Optionen erlaubt die Politik derzeit nicht. Diese Vorgehensweise wäre aus der Sicht der Sozialkassen die einzige Möglichkeit, die Versichertengelder mit Profit anzulegen. Die aktuellen Anlagevorschriften führen hingegen zu minimalen Renditen, wobei auch noch falsche Risiken eingegangen werden.

Ratlosigkeit bei den Sozialkassen

Einerseits sind ihnen im Bezug auf lukrativere Geldanlagen die Hände gebunden, andererseits müssen sie sich vorwerfen lassen, die Beiträge der Mitglieder zu verbrennen. Die Aufsichtsbehörde glänzt auch nicht mit Kreativität, sie entschied zuletzt wie folgt: Wenn Sozialkassen keine positiven Erträge erwirtschaften können, stellen im Sinn der Gesetzgebung auch Minusgeschäfte angemessene Erträge dar.

Ein salomonisches Urteil, mit dem die Sozialkassen allerdings wenig anfangen kann. Sollten sich in nächster Zukunft keine grundlegenden Änderungen in den Anlagerichtlinien ergeben, sind die aktuell noch üppigen Polster bald aufgebraucht.

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