Die Stiftung ist eine interessante Nachfolgelösung, sie erlebt in diesem Zusammenhang derzeit ein Comeback in Deutschland. Allein 2013 wurden über 600 Neugründungen registriert. Was es dabei zu beachten gibt, erklärt der folgende Beitrag.

Die Gründung einer Stiftung

Eine Stiftung kann von volljährigen und natürlichen Personen ins Leben gerufen werden, allerdings sind auch juristische Personen zur Gründung berechtigt. Eine Stiftung erlangt Rechtmäßigkeit auf der Basis des Paragrafen 80, Absatz 1 des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) durch ihr Stiftungsgeschäft sowie die Anerkennung der zuständigen Aufsichtsbehörde. Das Stiftungsvermögen muss ausreichend vorhanden sein, darüber hinaus sollten eine Satzung und ein Stiftungszweck gegeben sein.

Obwohl der Umfang des Vermögens einer Stiftung keiner gesetzlichen Regelung unterliegt, ist ein Grundstockvermögen von wenigstens 100.000 Euro erforderlich. Der Vermögensumfang muss seitens der Erträge die Zweckerfüllung einer Stiftung langfristig sicherstellen.

Stiftungszweck kann jedes legale Ansinnen sein, das dauerhaft erreichbar und nicht als allgemeinschädlich anzusehen ist.

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Eine Stiftung kann jedoch nicht aus Selbstzweck gegründet werden, darunter fällt die Erhaltung und Bewirtschaftung des eigenen Vermögens. Nur Stiftungen mit gemeinnützigen Zwecken sind steuerlich privilegiert.

Die Grundlage jeder Stiftung ist eine Satzung, welche ihren rechtlichen Rahmen absteckt und den Zweck konkretisiert. Der Paragraf 81, Absatz 1, Satz 3 BGB fordert darüber hinaus die Festlegung des Namens, des Stiftungssitzes und der Vorstandsbildung.

Die Anerkennung

Erst nach Umsetzung der oben genannten Anforderungen kann die Stiftung seitens ihres Geschäfts von der Aufsichtsbehörde anerkannt werden. Durch die Anerkennung erlangen Stiftungen ihre Rechtsfähigkeit. Durch den Stiftungszweck wird die rechtliche Stellung der Begünstigten festgelegt, diese können sowohl natürliche Personen als auch Institutionen sein.

Haftungsumfang und Beendigung

Aufgrund der Rechtsform haften Stiftungen gegenüber Gläubigern mit ihrem Gesamtvermögen, sie sind auch für Schäden verantwortlich, die einzelne Stiftungsorgane Dritten zufügen. Wenn alle festgelegten Zwecke einer Stiftungseinrichtung erfüllt sind, ist diese zu beenden.

Des Weiteren ist nur die Insolvenz ein Grund zur Beendigung. Stifter haben keinerlei Verfügungsgewalt über Stiftungsvermögen, gleichwohl sind Stiftungen als Instrumente der Nachfolgeplanung nach wie vor sehr beliebt.

Nachhaltigkeit in der Geldanlage – Mandantenbrief 04/16

Lieber Leser, Nachhaltigkeit – ethische Geschäftspraktiken und aktiver Ressourcenschutz – ist zu einem wichtigen gesellschaftlichen Wert geworden. Eine Studie der Bertelsmann Stiftung belegt, dass auch das Volumen nachhaltiger Geldanlagen beträchtlich zugenommen hat.

Crash-Propheten haben bestenfalls kurzfristig Recht – Mandantenbrief 03/18

Wenn Ihr Webshop wächst und die Bestellungen zunehmen, wird auch Ihr Warenumschlag höher. Je umfangreicher dabei Ihre Produktpallette ist, desto unübersichtlicher wird der Warenumschlag. Deshalb sollten Sie sich rechtzeitig damit befassen, wie Sie Ihre Warenwirtschaft strukturieren.

Nachhaltigkeit im Fokus – Mandantenbrief 08/2021

Vor einigen Jahren bildeten nachhaltige Geldanlagen noch eine kleine Nische in einem riesigen Anlagespektrum – nicht selten belächelt oder wegen vermeintlich unterdurchschnittlicher Performance in Frage gestellt.

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Lagarde setzt auf Niedrigzinsstrategie | Mandantenbrief 07/19

Die für uns erhebliche Nachricht der letzten Monate war die vorgesehene Ernennung von IWF-Chefin Christine Lagarde zur EZB-Präsidentin. Damit dürfte die EZB-Politik mit immensen Liquiditätsaufblähungen und einer Nullzinspolitik fortgesetzt werden. Die primär kurzfristig denkenden Börsen feierten mit Kursgewinnen (Lagarde-Effekt).

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Liebe Leser, wenn ganz allgemein vom Dax gesprochen wird, ist meist der Performance-Index gemeint, bei dem Dividendenzahlungen in die Berechnung einfließen. Daneben existiert aber auch der Kursindex, der dagegen die reine Kurswertentwicklung der 30 Mitglieder abbildet. Ein großer Unterschied!

Nachhaltigkeit ist kein Renditekiller mehr – Mandantenbrief 09/18

Aufgrund unseres langfristigen Investmentansatzes war für uns schon immer das Gedankengut der Nachhaltigkeit oder der Ökologie von großer Wichtigkeit. Bedauerlicherweise gab es kaum befriedigende Lösungen, die auch den Renditeaspekt genügend berücksichtigten. Seit einigen Monaten prüfen wir einen modifizierten Ansatz dazul. Nun haben wir uns entschieden, Ihnen zu empfehlen, den „Global Core“ in die Nachhaltigkeitsvariante dieses Fonds zu tauschen. Die Entwicklungen laufen absolut parallel, so dass Umweltschutzgedanken endlich keine Renditekiller mehr sind.

Am Mute hängt der Erfolg – Mandantenbrief 06/2017

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Lebensversicherer gefährden Altersvorsorge – Mandantenbrief 10/17

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Kapitalmärkte bemerkenswert widerstandsfähig – Mandantenbrief 10/18

Obwohl wir bekanntlich langfristig denken und handeln, stellt sich immer mal wieder die Frage, ob frisches Geld an den Märkten gerade jetzt angelegt werden soll. Oder lieber warten? Oder gar Gewinne mitnehmen? Zur Meinungsbildung nachfolgend unsere Marktbewertung der letzten Monate und unsere gegenwärtige Markteinschätzung.

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