Anlässlich der vor Kurzem beschlossenen Novellierung der Finanzmarktrichtlinie MiFID II wurde vom Europäischen Parlament auch der Begriffsbereich „Honorarberatung“ durch die Wortkombination unabhängige Finanzberatung „ersetzt“.

Finanzberatern und Verbrauchern bietet die neue Richtlinie darüber hinaus wenig Neues.

MiFID II – für die unabhängige Finanzberatung keine spektakulären Neuerungen

Das einzig wirklich Bewegende wäre die konsequente Abkehr vom Provisionssystem nach dem Vorbild Großbritanniens gewesen.

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Doch das Verbot wurde zugunsten eines Kompromisses ausgelassen, welcher weder für die Berater noch für die Kunden tief greifende Veränderungen mit sich bringt.

Zukünftig darf unabhängige Finanzberatung nur noch unter Ausschluss von Provisionen und gegen Honorar angeboten werden. Kommt es jedoch anlässlich einer Beratung zu eingeschränkter Produktauswahl, können weiterhin Provisionen zur Verrechnung angewendet werden. In der Praxis ergeben sich für Berater daher nur wenig Änderungen.

In Zukunft werden alle Unternehmen mit den entsprechenden Voraussetzungen, ihren Vertriebspartnern die Beratung auf beiden Wegen ermöglichen; diese Praxis findet jedoch heute bereits verbreitet Anwendung. Neben der klassischen Schiene wird einfach ein weiteres Gleis mit der Bezeichnung unabhängige Finanzberatung etabliert.

Unabhängige Finanzberatung – bereits ab dem ersten Kontakt

Angesichts der vielen Optionen müssen die Berater schon beim Erstkontakt den Fokus der Kunden auf die Honorierungsform ausrichten. Im Gegenzug sollen die Berater offenlegen, ob von ihnen unabhängige Finanzberatung, eingeschränkte Konsultation oder beide Varianten erwartet werden können. Ob sich Anleger für die unabhängige Beratung entscheiden, hängt letztendlich auch von der Höhe ihrer zur Veranlagung stehenden Beträge ab.

Unabhängige Finanzberatung wird zukünftig immer von Honorarforderungen begleitet sein. Wenn Produktanbieter mangels Nettoverträgen trotzdem Provision auszahlen, muss diese direkt an den Kunden weitergereicht werden. Wird vom Klienten eine eingeschränkte Beratung gewünscht, entsteht für den Berater keine Verpflichtung, sich des umfassenden Produktangebots des Gesamtmarkts zu bedienen.

Nicht nur die unabhängige Finanzberatung muss den Kundenstatus frühzeitig klären. Unterschieden wird hierbei zwischen einem einmaligen Produkterwerb oder langfristiger Betreuung. Dadurch soll den Kunden bewusst werden, dass Beratung keineswegs kostenfrei ist, sondern insbesondere bei langfristiger Betreuung ihren Preis hat.

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