Festgeld gehört derzeit zu den weniger attraktiven Geldanlagen, weil das Niedrigzinsniveau die Rendite oft hinter der Inflationsrate zurückbleiben lässt. Dieser Beitrag will nicht für Festgelder werben, sondern den Begriff und die Verbindung zum damit oft fallenden Ausdruck Libor erklären.

Festgeld – die Terminanlage mit exzellenter Sicherheit

Wegen seiner Sicherheit ist Festgeld einer der beliebtesten Produktarten deutscher Verbraucher. Es ist durch die Überschaubarkeit der Fälligkeitstermine sowohl für Menschen mit langem Anlagehorizont als auch für Verbraucher geeignet, die über ihr Geld zeitnah verfügen möchten.

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Auch bei Festgeldern gilt, je länger es gebunden ist, desto attraktiver sind die Erträge. Bei Festgeldanlagen können Verbraucher zwischen Laufzeiten von einigen Tagen bis zu zehn Jahren wählen. Die Konditionen der Anbieter unterscheiden sich im Wesentlichen durch die Höhe der offerierten Zinsen, ein Instituts-Vergleich vor der Geldanlage ist daher empfehlenswert.

Die allseits beliebte Sicherheit von Festgeld besteht unabhängig von der Laufzeit. Da Festgeldinvestitionen in der deutschen Bankenwelt in die Kategorie Sichtgeldeinlagen fallen, greift auch bei einer Insolvenz der Bank in der Regel die Einlagensicherung.

Die jeweilig angebotenen Zinsen für die Anlagenform Festgeld werden durch den Libor bestimmt. Hinter dem Begriff stehen die Zinsen, für welche sich Banken von anderen Instituten kurzfristig Geld leihen können.

Der Libor – die London Interbank Offered Rate

Der Ausdruck Libor beschreibt den täglich neu festgelegten Referenz-Zinssatz für das Interbankengeschäft. An jedem Werktag einer Woche wird um elf Uhr britischer Zeit dieser wichtige Zinssatz fixiert. An der Festlegung sind international führende Bankinstitute beteiligt. Der Libor ist als Angebotszins zu verstehen, denn seine Grundlage sind jene Zinssätze, zu denen Institute anderen Banken leihweise Gelder anbieten. Wie schon oben erwähnt, ist der Libor die Basis für viele Geschäfte an den Finanzmärkten, er dient auch zur Berechnung der Zinssätze für Festgeld-Anlagen.

Der breiten Öffentlichkeit wurde der Begriff allerdings nicht durch die eigentliche Funktion bekannt, sondern bekam durch die Ermittlungen in Libor Manipulationsskandalen besondere Bedeutung.

Wiederholt sich Geschichte? – Mandantenbrief 07/2021

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Übertriebene Aktienkurse? | Mandantenbrief 10/2020

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Depotübertragung von AAB zu ebase – Mandantenbrief 03/2021

Nun ist es sicher: Die AAB wird an die ebase verkauft und alle Konten müssen umziehen. Die ebase verfolgt ein der AAB ganz ähnliches Geschäftsmodell und ist auf Finanzberater und deren Mandanten spezialisiert.

Ein Bitcoin unterm Weihnachtsbaum? Mandantenbrief 01/18

Sollte man noch auf den Zug aufspringen oder steht der Crash bevor? Nur der Anteil, mit dem man in eine Spielhalle oder ein Spielkasino gehen würde, sollte zum Einsatz kommen. Ansonsten Finger weg!

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