Die „Honorarberatung“ ist in Deutschland durch das zum 1.8. 2014 in Kraft tretende Honorar-Anlageberatungsgesetz gestützt, durch welches auch das eigenständige Berufsbild der neuen Beratungsform definiert wird.

Ein Blick über die Grenzen zeigt sehr unterschiedliche Vergütungsstrukturen .

Auch andere europäische Staaten gehen den Weg der „Honorarberatung“

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Sie schlagen dabei jedoch unterschiedliche Pfade ein; ein radikales Provisionsverbot gibt es bisher nur in wenigen Ländern:

1.) Großbritannien hat sich seit Anfang 2013 ganz vom alten Provisionsmodell verabschiedet. Die Finanzaufsicht verbietet Provisionszahlungen der Produkteigner an den Vertrieb. Die „Honorarberatung“ ist seitdem Standard.

2.) In den Niederlanden ist das Provisionsverbot seit Januar 2013 gesetzlich geregelt, bereits seit 2009 wurde von den Versicherern für fondsgebundene Policen keine Vermittlungsgebühr mehr bezahlt.

3.) In Dänemark sind seit 2004 Nettoprämiensysteme bei den Versicherern verbreitet, seit 2008 wird die Beratung ausschließlich von Kunden bezahlt. Die Dänen verfügen daher schon über fünf Jahre praktische Erfahrung mit der „Honorarberatung“.

4.) In Norwegen und Schweden ist die „Honorarberatung“ noch freiwillig geübte Praxis, die Versicherer schränken jedoch auf Verbandsempfehlung die Provisionszahlungen zunehmend ein.

5.) In Finnland fing der Umstellungsprozess bereits 2005 an, seit 2008 können sich Makler nur noch direkt von ihren Kunden vergüten lassen.

6.) In Litauen soll seit 2007 ein Gesetz die Courtragenzahlungen von Versicherern an Makler verbieten, doch gab es in dem Land vor dem EU-Beitritt viele andere Dinge zu erledigen. Die „Honorarberatung“ wird aber zeitnah gesetzlich geregelt.

7.) Auch in der Schweiz wartet seit 2009 ein Gesetzesentwurf darauf, die „Honorarberatung“ zu regeln. Die Berater sind durch den Entwurf verpflichtet, alle von den Versicherern erhaltenen Provisionen offen zu legen und an die Kunden herauszugeben.

Deutschland ist der einzige europäische Staat, der bislang sowohl der honorarbasierten Beratung als auch dem Provisionsmodell eine Chance einräumt. Die Verbraucher können selbst entscheiden, auf welche Art sie beraten werden wollen. Die verbraucherfreundlichen Vorteile der Beratung auf Honorarbasis werden sich aufgrund der Transparenz auch bei uns durchsetzen.

Der Weg der Finanzberatung Frommholz OHG

Seit vielen Jahren haben sich im Sprachgebrauch und bei uns in der Firma die Begriffe „Honorarberatung“ und „Honorarberater“ etabliert. Durch das zum 1.8.2014 in Kraft getretene Honorarberatergesetz werden nun die Begriffe „Honorar-Anlageberater“ (Zulassung nach §32 KWG, Aufsicht BaFin) und „Honorar-Finanzanlagenberater“ (Zulassung nach §34h GewO, Aufsicht IHK) geschützt. Wir haben uns für den Honorar-Finanzanlagenberater (gemäß DIHK: gewerbliche Honorarberatung) entschieden.

Depotübertragung von AAB zu ebase – Mandantenbrief 03/2021

Nun ist es sicher: Die AAB wird an die ebase verkauft und alle Konten müssen umziehen. Die ebase verfolgt ein der AAB ganz ähnliches Geschäftsmodell und ist auf Finanzberater und deren Mandanten spezialisiert.

Megatrend Bildung | Mandantenbrief 03/19

Als Ihr verantwortungsbewusster, wirtschaftlicher Betreuer fühlt man sich häufig verpflichtet, Entwicklungen zu erklären, Börsenbewegungen zu bewerten und kurzfristige Entscheidungshilfen zu geben. Da wir bekanntermaßen langfristig denken und handeln, ist das sicherlich nicht im Monatsrhythmus notwendig. Vielmehr sollten wir uns von Zeit zu Zeit um die wirklich relevanten Megathemen kümmern: Bildung, Digitalisierung, Demographie, Transparenz usw.

Negativzinsen als Realität – Mandantenbrief 03/16

Lieber Leser, wer sein Geld bei der Bank deponiert, bekommt dafür Zinsen. Und wer sich welches leiht, muss Zinsen zahlen. Diese Grundregel galt im Wirtschaftsleben seit jeher – bis jetzt. Nun kehren sich die Vorzeichen um: Guthabenzinsen werden negativ und Kreditzinsen mitunter positiv.

Bearbeitungsgebühren zurückfordern – Mandantenbrief 11/14

Lieber Leser, der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Bearbeitungsgebühren bei nach 12/2004 aufgenommenen Bankdarlehen unzulässig sind. Höchstrichterlich entschieden ist dies endgültig für Verbraucherkredite. Analog gilt dies wohl auch für Baufinanzierungskredite.

Starker Euro kostet Performance – Mandantenbrief 09/17

Die Börsenentwicklung in den ersten 8 Monaten 2017 war erstaunlich robust. Wer ein Weltportfolio für die Altersvorsorge aufgestellt hat, schaut trotzdem etwas betrübt drein. Warum?

Wiederholt sich Geschichte? – Mandantenbrief 07/2021

Auch wenn sie zuletzt stockte: Der von der Corona-Pandemie ausgelöste starke Kursanstieg, erinnert stark an die Zeit der Dotcom-Blase im Jahr 2000.

Vielleicht wird Trump doch nicht so schlimm – Zwischenruf 11/16

Gerade als junger Mensch hat mich die USA sehr fasziniert. Freiheit, Toleranz und die Möglichkeit, aus eigenem Antrieb sehr erfolgreich zu sein, hatte höchste Attraktivität.

DAX-Stand, die emotionale Bremse – Mandantenbrief 04/15

Liebe Leser, wenn ganz allgemein vom Dax gesprochen wird, ist meist der Performance-Index gemeint, bei dem Dividendenzahlungen in die Berechnung einfließen. Daneben existiert aber auch der Kursindex, der dagegen die reine Kurswertentwicklung der 30 Mitglieder abbildet. Ein großer Unterschied!

Dauernd neue Höchststände – Mandantenbrief 01/17

Liebe Leser und wieder ist es so weit, der DAX schnellt auf ein neues Jahreshoch. Emotional wollen viele Anleger jetzt verkaufen unter der Devise, es kann doch so nicht weitergehen.

Ein Bitcoin unterm Weihnachtsbaum? Mandantenbrief 01/18

Sollte man noch auf den Zug aufspringen oder steht der Crash bevor? Nur der Anteil, mit dem man in eine Spielhalle oder ein Spielkasino gehen würde, sollte zum Einsatz kommen. Ansonsten Finger weg!

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