Das Regelwerk MIFD II hat ein eventuelles Provisionsverbot zur Länderangelegenheit gemacht. In Deutschland wurde mittlerweile von einem Verbot abgesehen, gleichwohl sind die Bankberater zur Offenlegung aller Provisionen bei Finanzprodukten verpflichtet. Andere Staaten sind hierbei allerdings konsequenter vorgegangen.

Die Verordnung MIFD II beinhaltet kein Provisionsverbot

Grundsätzlich wird durch die Regulierung die klassische Provisionsberatung um die Honorarberatung bereichert, zu einem generellen Provisionsverbot konnten sich die europäischen Gesetzgeber allerdings nicht durchringen.

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Wie mit den Provisionen zukünftig umgegangen wird, liegt daran, wie die Mitgliedsnationen MIFD II in der nationalen Gesetzgebung umsetzen. Dabei ist ihnen grundsätzlich auch ein Verbot der Provisionen möglich.

Provisionen in Deutschland

Die Vergütungen sind bei uns als Auslöser zahlreicher Fehlberatungen identifiziert, zu einem Provisionsverbot konnten sich die Politiker allerdings bisher nicht entscheiden. Der immense Schaden durch provisionsgesteuerte Beratungen geht in zweistellige Milliardenbeträge und zwingt die Verantwortlichen zum Handeln. Die Offenlegung der Provisionen ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, denn hiermit erfahren Kunden zumindest, dass Finanzberatung nicht kostenfrei ist und niemals war. Das Provisionsverbot wäre zwar die konsequentere Lösung gewesen, doch mit der Offenlegung kann die unabhängige Finanzberatung auch leben.

Eingeschränkte Offenlegung

Provisionen müssen in erster Linie in der Bankberatung und bei Anlageprodukten offen gelegt werden. Eine sinnvolle Ausweitung auf Versicherungen wurde von der Assekuranzlobby in einer beispiellosen Aktion vorerst vom Tisch gefegt. Auch bei den Banken wird überlegt, wie die Provisionsoffenlegung am besten zu umgehen ist. Dabei könnte die Bundesregierung mithilfe von MIFD II jederzeit dem Vorbild Großbritanniens folgen und ein totales Provisionsverbot aussprechen.

Ein Provisionsverbot mit interessanten Folgen

In Großbritannien waren die Verhältnisse ähnlich wie in Deutschland; die von Provisionen angefeuerten Falschberatungen führten zu umfangreichen Verlusten seitens der Anleger. Jedoch war, anders als bei uns, der lautstarke Verbraucherprotest Anlass für ein Provisionsverbot seitens der Regierung. Das Vereinigte Königreich hat mittlerweile einige Jahre Erfahrung mit dem Verbot, bemerkenswert ist dabei, dass all die prognostizierten Nachteile nicht eingetreten sind. Es gab bislang kein vorhergesagtes Aussterben der Vermittlerbranche und es entstand keine Unterversorgung der Briten mit Finanzprodukten.

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