Die größte Bedrohung einer Pilotenkarriere stellt die plötzlich eintretende Flugdienstuntauglichkeit dar, sie wird in der Regel vom Loss of Licence begleitet.

Das Risiko für Piloten steigt enorm, wenn sie gefährliche Hobbys wie Fallschirmspringen, Paragliding oder Drachenfliegen ausüben.

Die Flugdienstuntauglichkeit sollte privat abgesichert werden

Genauso wie jeder andere Beruf durch die Berufsunfähigkeitsversicherung abzusichern ist, können Piloten sich gegen die Folgen der Flugdienstuntauglichkeit schützen.

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Was sie dazu benötigen, ist ein erfahrener Versicherungsgeber, welcher in seinen Policen die besonderen Risiken dieses Berufsstands berücksichtigt.

Empfehlenswert sind Versicherungsprodukte, welche ganz gezielt die Flugdienstuntauglichkeit absichern und darüber hinaus einen Ansparanteil enthalten, der zum Ende der Versicherungslaufzeit ausbezahlt wird. Unabhängig davon, ob der Versicherungsfall eingetreten ist oder nicht.

In den Versicherungsschutz sollten ausnahmslos alle nach Abschluss der Versicherung entstehenden Krankheiten und Veränderungen der Gesundheit mit einbezogen sein, die eventuell zu einer Flugdienstuntauglichkeit und dem Loss of Licence führen können. Piloten sollten wissen, dass die Versicherer nicht zu Leistungen verpflichtet sind, wenn die Flugdienstuntauglichkeit aufgrund von psychischen Störungen entsteht, welche nicht einen Unfall als Ursache haben.

Das Risiko des Loss of Licence ist für Piloten ständig gegeben

Jede als Berufspilot tätige Person muss sich in regelmäßigen Abständen umfangreichen Gesundheitschecks unterziehen. Es soll dadurch sichergestellt werden, dass sie in der Lage sind, die ihnen anvertrauten Jets sicher zu fliegen. Für Piloten sind diese Untersuchungstermine immer von einer gewissen Spannung begleitet. Kaum einer von ihnen weiß, ob der Arzt die Berufsausübung auch weiterhin gestattet. Im Ernstfall droht das Ende der beruflichen Laufbahn durch den Loss of Licence.

Wenn der unvorhergesehene Lizenzverlust eintritt, greift die entsprechende Versicherung unter der Voraussetzung, dass sie rechtzeitig abgeschlossen wurde. Hat der Ex-Pilot darauf verzichtet, so bringt der Loss of Licence erhebliche Einschränkungen des bisherigen Lebensstandards mit sich.

Man sollte sich unbedingt unabhängig und möglichst auf Honorarbasis (also ohne Provisionen beim Abschluss) beraten lassen.

Gold fasziniert – Mandantenbrief 02/18

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Fondsbindung bedeutet Eigenverantwortung – Mandantenbrief 11/17

Die Auslagerung der Verantwortung für die Rendite vom Versicherer zum Kunden bezüglich der Renten- oder Kapitalhöhe ist den allermeisten Verbrauchern nicht bewusst, Darin liegt ein vielfach unerkanntes Risiko der eigenen Altersvorsorge.

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