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Fondsbindung bedeutet Eigenverantwortung – Mandantenbrief 11/17

Bei fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherungen gibt es keinen Garantiezins im klassischen Sinne! Die Fondsauswahl – des Versicherungsnehmers – ist entscheidend. Die Auslagerung der Verantwortung für die Rendite vom Versicherer zum Kunden bezüglich der Renten- oder Kapitalhöhe ist den allermeisten Verbrauchern allerdings nicht bewusst, weil nicht klar kommuniziert. Darin liegt ein vielfach unerkanntes Risiko der eigenen Altersvorsorge.

Einmal unterschreiben und für immer in den Versicherungs-Ordner oder die Schublade verschwinden lassen ist unbedacht und falsch. Mindestens eine jährliche Überprüfung ist angeraten. (siehe auch hier)

Fondsgebundene Versicherungen lagern Risiken an Verbraucher aus

Wer eine „moderne“, fondsgebundene Rentenversicherung anspart, möchte auch wissen, mit welcher Rente er später rechnen kann.

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Bei einer „klassischen“ Rentenversicherung mit garantierter Verzinsung und Kapitalbildung liegt das Versichererversprechen vor, zum Rentenalter eine bestimmte monatliche Rente zu zahlen. Das Gegenstück zum „klassischen“ Produkt ist dann folglich das „modernere“: Hintergrund dieser fondsgebundenen Produkte ist nicht primär ein verbessertes Produkt (höhere Aktienquote möglich) oder mehr Leistung, sondern die Angst der Versicherer, bestimmte Zinsversprechen nicht einhalten zu können. Somit liegt der Fokus auf Enthaftung und Auslagerung von Risiken an den Versicherungsnehmer. Dieser wird für seine Rendite durch die Fondsauswahl quasi selbst verantwortlich.

Die Fondsauswahl ist entscheidend

Die Kapitalbildung der Fondspolicen als Basis für die spätere Rentenzahlung hängt nicht nur von der Höhe der Sparbeiträge, sondern vor allem vom Anlageerfolg der gewählten Fonds ab. In der Realität unterbleibt nach der Erstberatung die Anpassung der Fondsauswahl aber oftmals. Im Idealfall war die ursprüngliche Fondszusammensetzung zeitgemäß und gut. Die Veränderung der technischen Möglichkeiten (ETF) und die im Zeitablauf veränderten Marktstrategien (aktiv versus passiv) werden dem Policeninhaber jedoch selten vermittelt. Es bleibt in der Regel alles beim Alten, eben dem ursprünglich gewählten, schnell veralteten Fondsmix.

Eigenverantwortung für die Fondsauswahl

Der Rentenversicherungsinhaber ist selbst für die spätere Rentenhöhe verantwortlich, da er unwissentlich, aber rechtlich bindend, für die Fondsauswahl zuständig ist. Wenn man sich die meist verwandten Fonds ansieht, erkennt man eine Vielzahl den Zenit überschrittener Fonds. Kostengünstige, transparente ETFs werden selten gewählt. Entscheidend ist, dass die jeweilige Versicherung nur eine Verhältniszahl (Rentenfaktor), nicht aber die tatsächliche Rentenhöhe bestätigt. Warum dann die beträchtlichen Kosten eines derartigen Versicherungsmantels einen Sinn ergeben sollen, ist gerade in Niedrigzinsphasen unverständlich. Steuerliche Vorteile werden jedenfalls durch die anfallenden Kosten aufgefressen.

Formel zur Rentenberechnung

Um eine gewisse Sicherheit hinsichtlich der Rentenerwartung zu suggerieren, wird bei fondsgebundenen Produkten eben dieser Rentenfaktor zugesichert. Er ist ein Geldmultiplikator auf 10.000-Euro-Basis, mit dem sich die monatliche Rente in Abhängigkeit vom zur Verfügung stehenden Kapital einfach ausrechnen lässt. Ein Rentenfaktor von 25 bedeutet zum Beispiel bei einem angesparten Fondskapital von 100.000 Euro eine monatliche Rente von 25 x (100.000/10.000) = 25 x 10 = 250 Euro.

Die Problematik des Rentenfaktors

Der Rentenfaktor wird auf der Grundlage der durchschnittlichen Lebenserwartung und der erwarteten Verzinsung ermittelt und ist üblicherweise auch ein Vertragsbestandteil. Häufig wird er zu bestimmten Prozentsätzen – beispielsweise 80 Prozent oder 100 Prozent – garantiert. In vielen Verträgen sind Anpassungsmöglichkeiten vorgesehen. Eine Anpassung kann u. a. geboten sein, wenn sich die ursprünglichen Kalkulationsannahmen gravierend geändert haben. Typisch ist eine gestiegene Lebenserwartung. Weicher geht ein „Versprechen“ kaum. Im Ernstfall hat der Policeninhaber keine wirklich durchsetzbaren Rechte.

Die Kosten sind einfach zu hoch

Die FAZ schreibt am 15.10.17.: „Betrachtet man aber die Gesamtkostenquote bei Rentenversicherungen mit von Managern verwalteten Fonds, so liegt diese (…) für eine Sparrate von monatlich 100 Euro aktuell bei 1,93 Prozent. Das ist fast das Zehnfache dessen, was ein preiswerter Indexfonds (ETF) kostet. Da helfen auch die Steuervorteile des Versicherungsmantels nicht mehr.“ Reguläre Sparpläne, vornehmlich auf ETF-Basis, sind da natürlich viel interessanter.

Regelmäßige Überprüfung notwendig bei Bestandsverträgen

Wenn Sie eine derartige fondsgebundene Police in Ihren Büchern haben, sollten Sie die Fondszusammensetzung regelmäßig professionell überprüfen lassen. Beispielsweise können Sie uns die letzte Kontostandsmitteilung schicken, wir bewerten das und geben Ihnen entscheidungsrelevante Kommentare. Für den Empfängerkreis dieses Mandantenbriefes ist dies kostenfrei (unsere Initiative „Zweite Meinung einholen“).

Kaufen Sie keine neuen Fondspolicen aus Angst vor Langlebigkeit oder Altersarmut. Schließen Sie lieber einen Fonds-Sparplan ab und zusätzlich bei Bedarf eine Risiko-Lebensversicherung.

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