Finanzanlagenvermittler können sich zum ersten August 2014 für das Berufsbild Honorar-Finanzanlagenberater entscheiden.

Welche Voraussetzungen Berater für die neue Berufsbezeichnung in der Geldanlage mitbringen müssen und was ihnen dann untersagt ist, wird in diesem Beitrag erklärt.

Für den Honorar-Finanzanlagenberater gelten neue Regeln.

Grundsätzlich gilt ab dem 1. August 2014 für alle Personen, die gewerbliche Beratungen zu Finanzprodukten leisten, die Erlaubnispflicht.

Sie haben Fragen zu dem Thema? Sprechen Sie uns an!

Nach dem neuen § 34 h der Gewerbeordnung (GewO) ist auch ein Eintrag im Vermittlerregister erforderlich.

Diese Voraussetzungen muss ein Honorar-Finanzanlagenberater mitbringen.

– Er muss in jeder Hinsicht persönlich zuverlässig sein.
– Seine Vermögensverhältnisse sollten geordnet sein.
– Er muss den Abschluss einer Berufshaftpflicht nachweisen.
– Sein hoher fachlicher Wissensstand muss dokumentiert sein.

Erfüllt er alle Voraussetzungen, kann er sich um eine Erlaubnis für die einzelnen Beratungssegmente offene Fonds, geschlossene Beteiligungen sowie zu Vermögensanlagen nach dem VermAnlG (Vermögensanlagegesetz) bemühen. Wichtig hierbei ist, dass sich die Erlaubnis nur auf einen gewählten Bereich bezieht und keinesfalls für alle Segmente zusammen erteilt wird.

Honorar-Finanzanlagenberater sind ihren Kunden verpflichtet.

Sie dürfen sich aus diesem Grund nur von ihren Klienten auf der Basis eines vorher vereinbarten Honorars vergüten lassen. Zuwendungen durch Dritte sind ihnen insbesondere untersagt, wenn sie in Folge der Beratung durch den Produktgeber zustande kommen.

Da derzeit die wenigsten Produkte provisionsbereinigt zur Verfügung stehen, kann ein Honorar-Finanzanlagenberater bis auf Weiteres Provisionen entgegennehmen, muss diese jedoch direkt an seinen Klienten weiterleiten.

Neben dieser Vergütungsregel, durch welche der Honorar-Finanzanlagenberater seine Berufsbezeichnung erhält, kommen weiter Verpflichtungen auf ihn zu. Der auf Honorarbasis arbeitende Berater muss seinem Klienten jederzeit ausreichenden Marktüberblick gewähren. Das heißt, er sollte dem Kunden nur dann eine Empfehlung geben, wenn er diese durch den Vergleich mit anderen Finanzinstrumenten begründen kann.

Der Gesetzgeber hat das Berufsbild Honorar-Finanzanlagenberater nicht zuletzt zum Vorteil der Kunden ins Leben gerufen. Ihnen soll durch qualifizierte Berater eine qualitativ hochwertige Anlageberatung zuteilwerden. Interessenskonflikte durch eventuelle Abhängigkeiten sollten durch den neuen Berufsstand endgültig der Vergangenheit angehören.

Märkte sind erstaunlich robust – Mandantenbrief 07/18

Manchmal ist es ganz hilfreich, einen Schritt zurückzutreten und ganz unvoreingenommen die aktuelle Situation zu betrachten. Das möchten wir mit diesem Mandantenbrief versuchen:
Trotz des von den USA vom Zaun gebrochenen Zollstreits zeigen sich die Börsen erstaunlich widerstandsfähig. Aufgrund der stabilen Entwicklung der Realwirtschaft kam es an den Märkten lediglich phasenweise zu Irritationen. Insgesamt scheinen sich diese nach wie vor auf dem Wachstumspfad zu befinden.

Keine Angst vor China – Mandantenbrief 05/16

Liebe Leser, die zweitgrößte Volkswirtschaft, die größte Exportnation und mit 1,4 Mrd. Menschen das bevölkerungsreichste Land der Welt (mehr Einwohner als Nordamerika, Europa und Russland zusammen) macht vielen Menschen Angst.

Rückblick, Durchblick, Ausblick – Mandantenbrief 02/17

Liebe Leser und wieder ist es so weit, der DAX schnellt auf ein neues Jahreshoch. Emotional wollen viele Anleger jetzt verkaufen unter der Devise, es kann doch so nicht weitergehen.

Rente mit 63 – Mandantenbrief 9/14

Liebe leser, nicht nur die Einführung der Rente mit 63 in einer Zeit, in der die Lebenserwartung immer länger wird – nun auch noch die Bonifikation einer längeren Lebensarbeitszeit in einer unvorstellbaren Größenordnung. Die deutsche Politik tendiert immer weiter in Richtung eines verkrusteten Sozialstaates.

Fondsbindung bedeutet Eigenverantwortung – Mandantenbrief 11/17

Die Auslagerung der Verantwortung für die Rendite vom Versicherer zum Kunden bezüglich der Renten- oder Kapitalhöhe ist den allermeisten Verbrauchern nicht bewusst, Darin liegt ein vielfach unerkanntes Risiko der eigenen Altersvorsorge.

Depotübertragung von AAB zu ebase – Mandantenbrief 03/2021

Nun ist es sicher: Die AAB wird an die ebase verkauft und alle Konten müssen umziehen. Die ebase verfolgt ein der AAB ganz ähnliches Geschäftsmodell und ist auf Finanzberater und deren Mandanten spezialisiert.

Subjektive Wahrnehmung von Veränderungen – Mandantenbrief 05/18

Die Trump-Methode der schroffen, spontanen Zurückweisung von langjährigen Länderpartnerschaften und gültigen internationalen Vereinbarungen verunsichert immer wieder aufs Neue.

DAX-Stand, die emotionale Bremse – Mandantenbrief 04/15

Liebe Leser, wenn ganz allgemein vom Dax gesprochen wird, ist meist der Performance-Index gemeint, bei dem Dividendenzahlungen in die Berechnung einfließen. Daneben existiert aber auch der Kursindex, der dagegen die reine Kurswertentwicklung der 30 Mitglieder abbildet. Ein großer Unterschied!

Geldanlage ist kein Glücksspiel – Mandantenbrief 04/2021

In den letzten Wochen sorgten Spekulationen um die Gamestop-Aktie für mächtigen Wirbel. Um einem Hedgefonds Paroli zu bieten, hatten Internet-Aktivisten einen wahren Run auf die Aktie losgetreten. Deren Kurs stieg darauf in schwindelerregende Höhen.

Flüchtlingskrise und die Börse – Mandantenbrief 11/15

Lieber Leser, jahrelang sorgten sich die Kapitalmärkte um das im europäischen Zusammenhang so winzig kleine Griechenland. Krisensitzungen, die ganze Nation bewegende Bundestagsabstimmungen und „Brennpunkte“ ohne Ende haben die letzten Jahre bestimmt. Und nun?

Statt nur einer Meinung ein qualifiziertes Urteil?
Jetzt unverbindlich anfragen!

Welche Strategien sich für hohe Ansprüche empfehlen: Mehr über Ihre Möglichkeiten erfahren!

frank_frommolz
Frank
Frommholz

frank@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 040 32005413

frerk_quadrat

Frerk
Frommholz

frerk@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 04337 919984

9 + 10 =