Bearbeitungsgebühren bei Krediten sind unzulässig, trotzdem kassierten Banken über Jahre hinweg Gelder von Darlehensnehmern.

Die Richter des Bundesgerichtshofs haben die Unrechtmäßigkeit in mehreren Urteilen bestätigt, Verbraucher müssen nun aktiv werden, damit ihre Ansprüche nicht durch die Verjährung verschwinden.

Bearbeitungsgebühren: Klare Rechtslage

Kunden, die aufgrund ihres Kreditantrags mit Bearbeitungsgebühren konfrontiert wurden, haben Anspruch auf Rückzahlung.

Sie haben Fragen zu dem Thema? Sprechen Sie uns an!

Mit diesen deutlichen Worten schuf der BGH eine selten klare Rechtslage. Bearbeitungsentgelte sind auch dann unzulässig, wenn sie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Geldhäuser verankert sind. Die Richter unterstrichen in ihrer Urteilsbegründung, dass Banken die Kosten der Darlehensvergabe selbst bestreiten müssen.

Kunden können daher bereits bezahlte Bearbeitungsgebühren einer Baufinanzierung wieder zurückfordern. Doch ist dieser Vorgang ein Wettlauf gegen die Zeit. In vielen Fällen droht die Verjährung, wenn die Kreditnehmer nicht aktiv werden und zeitnah handeln. Daher wird Verbrauchern empfohlen, sich bei Schwierigkeiten unverzüglich an die entsprechende Schlichtungsstelle zu wenden. Dadurch wird die Verjährung der Ansprüche bei Bearbeitungsgebühren effektiv gehemmt. Ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Beschwerde bei den Schlichtern ist die Gefahr der Verjährung vom Tisch.

Die richtige Schlichtungsstelle

Um weitere Probleme bei den Bearbeitungsgebühren zu vermeiden, müssen Verbraucher die richtige Schlichtungsstelle wählen. Das kann von Institut zu Institut verscheiden sein, hier die wichtigsten Stellen:

– Für Sparkassenkunden ist die Schlichtungsstelle der Sparkassenfinanzgruppe die richtige Anlaufstelle.
– Privatbankkunden wenden sich an die Ombudsleute des Bankenverbandes.
– Kunden öffentlicher Banken sind bei der Schlichtungsstelle des VOEB richtig.
– Der Ombudsmann der genossenschaftlichen Bankengruppe hilft Kunden von Volks- und Raiffeisenbanken.

Kunden müssen jedoch trotz des BGH-Urteils bei den Bearbeitungsgebühren Geduld mitbringen, denn die Banken verweisen oft auf noch fehlende Entscheidungen und lassen sich mit der Rückzahlung viel Zeit.

Auch ältere Kreditverträge betroffen

Der BGH will im Oktober entscheiden, ob auch die Besitzer von älteren Verträgen Anspruch auf Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren haben. Sie müssen sich dazu mit einer einheitlichen Regelung der Verjährungsfristen befassen, denn Amts- oder Landgerichte haben bislang unterschiedliche Urteile gefällt.

Alles ist möglich, auch das Gegenteil | Mandantenbrief 14/2020

Die Franzosen kauften in der Corona-Krise Wein, die US-Amerikaner kauften Gewehre und die Deutschen kauften Klopapier. Hierdurch wird auch verdeutlicht, dass im Jahr 2020 nichts wirklich seriös vorhersehbar war.

Depotübertragung von AAB zu ebase – Mandantenbrief 03/2021

Nun ist es sicher: Die AAB wird an die ebase verkauft und alle Konten müssen umziehen. Die ebase verfolgt ein der AAB ganz ähnliches Geschäftsmodell und ist auf Finanzberater und deren Mandanten spezialisiert.

Klimawandel ist eingepreist – Mandantenbrief 06/2021

Die Tatsache eines menschengemachten Klimawandels wird heute kaum noch bestritten, sieht man von Ausnahmen wie Donald Trump ab. Die Veränderung des globalen Klimas hat Auswirkungen auf die Wirtschaft und damit zwangsläufig auch auf Finanzwerte.

DAX-Stand, die emotionale Bremse – Mandantenbrief 04/15

Liebe Leser, wenn ganz allgemein vom Dax gesprochen wird, ist meist der Performance-Index gemeint, bei dem Dividendenzahlungen in die Berechnung einfließen. Daneben existiert aber auch der Kursindex, der dagegen die reine Kurswertentwicklung der 30 Mitglieder abbildet. Ein großer Unterschied!

Breit gestreut und viel Disziplin – Mandantenbrief 02/2021

2020 war eines der turbulentesten Jahre der jüngeren Geschichte und historisch in mehrfacher Hinsicht beispiellos. Und es hat uns auch gezeigt, wie unerhört belastbar Menschen, Institutionen und Finanzmärkte sein können.

Starker Euro kostet Performance – Mandantenbrief 09/17

Die Börsenentwicklung in den ersten 8 Monaten 2017 war erstaunlich robust. Wer ein Weltportfolio für die Altersvorsorge aufgestellt hat, schaut trotzdem etwas betrübt drein. Warum?

Bearbeitungsgebühren zurückfordern – Mandantenbrief 11/14

Lieber Leser, der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Bearbeitungsgebühren bei nach 12/2004 aufgenommenen Bankdarlehen unzulässig sind. Höchstrichterlich entschieden ist dies endgültig für Verbraucherkredite. Analog gilt dies wohl auch für Baufinanzierungskredite.

Unbeliebteste Rally aller Zeiten | Mandantenbrief 11/2020

Verrückte Welt noch verrückter. Noch vor kurzem hatte Wirecard eine höhere Marktkapitalisierung (Börsenkurs mal ausgegebener Aktien) als die Deutsche Bank.

Negativzinsen als Realität – Mandantenbrief 03/16

Lieber Leser, wer sein Geld bei der Bank deponiert, bekommt dafür Zinsen. Und wer sich welches leiht, muss Zinsen zahlen. Diese Grundregel galt im Wirtschaftsleben seit jeher – bis jetzt. Nun kehren sich die Vorzeichen um: Guthabenzinsen werden negativ und Kreditzinsen mitunter positiv.

Trump spekuliert mit Worten – Mandantenbrief 12/18

Es vergeht kaum eine Woche, in der US-Präsident Donald Trump nicht mit Sprüchen und „alternativen Fakten“ von sich reden macht. Oft haben seine Äußerungen etwas Groteskes, Großmäuliges und Widersprüchliches an sich. Was eben noch in Grund und Boden verdammt wurde, kann schon am nächsten Tag „great“ sein – und umgekehrt. Vieles ist offenkundig falsch oder gelogen.

Statt nur einer Meinung ein qualifiziertes Urteil?
Jetzt unverbindlich anfragen!

Welche Strategien sich für hohe Ansprüche empfehlen: Mehr über Ihre Möglichkeiten erfahren!

frank_frommolz
Frank
Frommholz

frank@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 040 32005413

frerk_quadrat

Frerk
Frommholz

frerk@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 04337 919984

10 + 2 =