Bearbeitungsgebühren bei Krediten sind unzulässig, trotzdem kassierten Banken über Jahre hinweg Gelder von Darlehensnehmern.

Die Richter des Bundesgerichtshofs haben die Unrechtmäßigkeit in mehreren Urteilen bestätigt, Verbraucher müssen nun aktiv werden, damit ihre Ansprüche nicht durch die Verjährung verschwinden.

Bearbeitungsgebühren: Klare Rechtslage

Kunden, die aufgrund ihres Kreditantrags mit Bearbeitungsgebühren konfrontiert wurden, haben Anspruch auf Rückzahlung.

Sie haben Fragen zu dem Thema? Sprechen Sie uns an!

Mit diesen deutlichen Worten schuf der BGH eine selten klare Rechtslage. Bearbeitungsentgelte sind auch dann unzulässig, wenn sie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Geldhäuser verankert sind. Die Richter unterstrichen in ihrer Urteilsbegründung, dass Banken die Kosten der Darlehensvergabe selbst bestreiten müssen.

Kunden können daher bereits bezahlte Bearbeitungsgebühren einer Baufinanzierung wieder zurückfordern. Doch ist dieser Vorgang ein Wettlauf gegen die Zeit. In vielen Fällen droht die Verjährung, wenn die Kreditnehmer nicht aktiv werden und zeitnah handeln. Daher wird Verbrauchern empfohlen, sich bei Schwierigkeiten unverzüglich an die entsprechende Schlichtungsstelle zu wenden. Dadurch wird die Verjährung der Ansprüche bei Bearbeitungsgebühren effektiv gehemmt. Ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Beschwerde bei den Schlichtern ist die Gefahr der Verjährung vom Tisch.

Die richtige Schlichtungsstelle

Um weitere Probleme bei den Bearbeitungsgebühren zu vermeiden, müssen Verbraucher die richtige Schlichtungsstelle wählen. Das kann von Institut zu Institut verscheiden sein, hier die wichtigsten Stellen:

– Für Sparkassenkunden ist die Schlichtungsstelle der Sparkassenfinanzgruppe die richtige Anlaufstelle.
– Privatbankkunden wenden sich an die Ombudsleute des Bankenverbandes.
– Kunden öffentlicher Banken sind bei der Schlichtungsstelle des VOEB richtig.
– Der Ombudsmann der genossenschaftlichen Bankengruppe hilft Kunden von Volks- und Raiffeisenbanken.

Kunden müssen jedoch trotz des BGH-Urteils bei den Bearbeitungsgebühren Geduld mitbringen, denn die Banken verweisen oft auf noch fehlende Entscheidungen und lassen sich mit der Rückzahlung viel Zeit.

Auch ältere Kreditverträge betroffen

Der BGH will im Oktober entscheiden, ob auch die Besitzer von älteren Verträgen Anspruch auf Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren haben. Sie müssen sich dazu mit einer einheitlichen Regelung der Verjährungsfristen befassen, denn Amts- oder Landgerichte haben bislang unterschiedliche Urteile gefällt.

Diversifizierung schafft Sicherheit – Mandantenbrief 10/15

Liebe Leser, wer hätte das gedacht? Der solide Autobauer Volkswagen betrügt systematisch Behörden und die eigenen Kunden. Im Ausland ist VW der Inbegriff des verlässlichen Deutschlands. Die kurzfristigen Auswirkungen auf den eigenen Kurs und die Börsen waren enorm.

Die Vorsorgevollmacht – Mandantenbrief 01/20

Wie in unserem letzten Mandantenbrief angekündigt, geht es uns diesmal um die Vorsorgevollmacht. Wir haben viel erforscht und Seminare besucht. Es gibt einige Anbieter, die den Prozess der verschiedenen Vorsorgeverfügungen begleiten. Letztlich hat uns keiner dieser Dienstleister wirklich vollständig überzeugt. Aber zunächst zum sachlichen Hintergrund: Wofür wird eine Vorsorgevollmacht benötigt und warum ist diese in einem besonderen Maße notwendig?

US-Wahl: Egal wer gewinnt – Mandantenbrief 11/16

Am 8. November 2016 werden die US-Amerikaner wählen. Genießen Sie die neuesten Prophezeiungen als wunderbare Unterhaltung – keinesfalls aber als Basis für Anlageentscheidungen.

Tsunami an den Devisenmärkten – Mandantenbrief 1/15

Lieber Leser, die Schweizer Nationalbank hat die feste Währungskursgrenze zum Euro aufgegeben. Hintergrund ist die erwartete Schwäche des Euros. In Wahrheit kapituliert die mächtige Zentralbank aber vor den ungeheuren Massen an jederzeit verfügbarem, Anlagemöglichkeiten suchenden Kapitals.

Lebensversicherer gefährden Altersvorsorge – Mandantenbrief 10/17

Bei den anhaltenden Niedrigzinsen wird es für Lebensversicherer fast unmöglich, noch Erträge zu erwirtschaften, die die garantierte Mindestverzinsung sicherstellen – von Überschüssen ganz zu schweigen.

Familie Frommholz in Feststimmung | Mandantenbrief 12/19

Wir haben es diesmal, erstmals nach vielen Jahren nicht geschafft, einen Mandantenbrief mit inhaltlich wertvollen Informationen zu erstellen. Wir haben uns mit vielen Seminaren auf die Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung konzentriert, sind aber noch nicht vollständig durch mit unseren Recherchen.

Inflation hängt vom Ölpreis ab – Mandantenbrief 06/16

Liebe Leser, der jüngste Anstieg des Ölpreises auf 50 Dollar je Barrel könnte ein Vorbote anziehender Inflationsraten und Zinsen sein. Dadurch würde auch die EZB endlich dazu veranlasst werden, ihre dirigistische Geldpolitik einzustellen.

Vielleicht wird Trump doch nicht so schlimm – Zwischenruf 11/16

Gerade als junger Mensch hat mich die USA sehr fasziniert. Freiheit, Toleranz und die Möglichkeit, aus eigenem Antrieb sehr erfolgreich zu sein, hatte höchste Attraktivität.

Geldanlage – quo vadis? | Mandantenbrief 09/19

wer glaubte, bei den Zinsen könne es nicht noch weiter nach unten gehen, wurde in den vergangenen Monaten eines Besseren belehrt. Die Rendite von Bundesanleihen sinkt seit November 2018 kontinuierlich. Bei den „Zehnjährigen“ hat sie sogar den negativen EZB-Einlagezins unterschritten. Aber auch bei Tages- und Termingeldern wurden die ohnehin minimalen Verzinsungen nach unten angepasst.

Kreditzinsen am Tiefpunkt? – Mandantenbrief 03/15

Liebe Leser, wer sein Geld spart, also Konsumverzicht praktiziert, bekommt dafür eine Belohnung, den Guthabenzins. Wer sich Geld leiht, muss dafür eine Gebühr zahlen, den Kreditzins. So weit so gut. In den letzten Jahren sind diese eng miteinander in Verbindung stehenden Zinssätze kontinuierlich gesunken.

Statt nur einer Meinung ein qualifiziertes Urteil?
Jetzt unverbindlich anfragen!

Welche Strategien sich für hohe Ansprüche empfehlen: Mehr über Ihre Möglichkeiten erfahren!

frank_frommolz
Frank
Frommholz

frank@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 040 32005413

frerk_quadrat

Frerk
Frommholz

frerk@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 04337 919984

15 + 7 =