Bearbeitungsgebühren bei Krediten sind unzulässig, trotzdem kassierten Banken über Jahre hinweg Gelder von Darlehensnehmern.
Die Richter des Bundesgerichtshofs haben die Unrechtmäßigkeit in mehreren Urteilen bestätigt, Verbraucher müssen nun aktiv werden, damit ihre Ansprüche nicht durch die Verjährung verschwinden.
Bearbeitungsgebühren: Klare Rechtslage
Kunden, die aufgrund ihres Kreditantrags mit Bearbeitungsgebühren konfrontiert wurden, haben Anspruch auf Rückzahlung.
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Mit diesen deutlichen Worten schuf der BGH eine selten klare Rechtslage. Bearbeitungsentgelte sind auch dann unzulässig, wenn sie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Geldhäuser verankert sind. Die Richter unterstrichen in ihrer Urteilsbegründung, dass Banken die Kosten der Darlehensvergabe selbst bestreiten müssen.
Kunden können daher bereits bezahlte Bearbeitungsgebühren einer Baufinanzierung wieder zurückfordern. Doch ist dieser Vorgang ein Wettlauf gegen die Zeit. In vielen Fällen droht die Verjährung, wenn die Kreditnehmer nicht aktiv werden und zeitnah handeln. Daher wird Verbrauchern empfohlen, sich bei Schwierigkeiten unverzüglich an die entsprechende Schlichtungsstelle zu wenden. Dadurch wird die Verjährung der Ansprüche bei Bearbeitungsgebühren effektiv gehemmt. Ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Beschwerde bei den Schlichtern ist die Gefahr der Verjährung vom Tisch.
Die richtige Schlichtungsstelle
Um weitere Probleme bei den Bearbeitungsgebühren zu vermeiden, müssen Verbraucher die richtige Schlichtungsstelle wählen. Das kann von Institut zu Institut verscheiden sein, hier die wichtigsten Stellen:
– Für Sparkassenkunden ist die Schlichtungsstelle der Sparkassenfinanzgruppe die richtige Anlaufstelle.
– Privatbankkunden wenden sich an die Ombudsleute des Bankenverbandes.
– Kunden öffentlicher Banken sind bei der Schlichtungsstelle des VOEB richtig.
– Der Ombudsmann der genossenschaftlichen Bankengruppe hilft Kunden von Volks- und Raiffeisenbanken.
Kunden müssen jedoch trotz des BGH-Urteils bei den Bearbeitungsgebühren Geduld mitbringen, denn die Banken verweisen oft auf noch fehlende Entscheidungen und lassen sich mit der Rückzahlung viel Zeit.
Auch ältere Kreditverträge betroffen
Der BGH will im Oktober entscheiden, ob auch die Besitzer von älteren Verträgen Anspruch auf Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren haben. Sie müssen sich dazu mit einer einheitlichen Regelung der Verjährungsfristen befassen, denn Amts- oder Landgerichte haben bislang unterschiedliche Urteile gefällt.
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