Der erste August 2014 war für alle Honorar-Finanzanlagenberater ein wichtiger Stichtag, denn seit diesem Datum ist ihr Berufsbild samt Anforderungen durch ein entsprechendes Gesetz geregelt.

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Die neue Verordnung verpflichtet alle im Segment Finanzanlage tätigen Personen zur Einholung einer Genehmigung und zur Eintragung in ein Register des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK).

Der Honorar-Finanzanlagenberater ist an Grundvoraussetzungen gebunden

Der neue Paragraf 34 h der Gewerbeordnung (GewO) gibt dem Beruf Honorar-Finanzanlagenberater die gesetzlichen Richtlinien und schreibt diese Anforderungen vor:

Jeder Berater muss persönlich zuverlässig sein.

Die Vermögensverhältnisse müssen geordnet sein.

Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist unabdingbar.

Die Kompetenz in berufsspezifischen Sachfragen muss nachgewiesen sein.

Sind diese grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllt, müssen sich Honorar-Finanzanlagenberater für ein bestimmtes Segment entscheiden, in welchem sie beratend tätig sein wollen. Zur Disposition stehen diese Bereiche:

Publikumsfonds.

Geschlossene Fonds.

Alle durch das entsprechende Gesetz geregelte Vermögensanlagen.

Ein Berater gegen Honorar wird seine Vergütungen immer nur von seinen Klienten erhalten, zu Produktgebern sollte keinerlei Abhängigkeitsverhältnis bestehen. Zu diesen, teilweise selbst auferlegten Regeln steht der Honorar-Finanzanlagenberater mit seinem Ehrenwort.

Chancen wahrnehmen

Der Beruf Honorar-Finanzanlagenberater wird von einem Gesetz geregelt, welches lange mit Spannung erwartet wurde. Bei aller Zustimmung geht es vielen Befürwortern nicht weit genug. Dass die umgangssprachliche „Honorarberatung“ zukünftig gleichwertig zum traditionellen Provisionsmodell steht, wird von vielen Anhängern als Chance zur Bewährung interpretiert.

Die Reduzierung der Honorarberatung auf Finanzanlagen halten Verbraucherschützer allerdings für wenig praxisgerecht. Verbraucher sind oft bei Lebensversicherungen, Darlehen, Spareinlagen und Bausparoptionen auf Beratung angewiesen, daher mahnen die Verbände eine zeitnahe Ausweitung der Honorarberatung auch auf diese Bereiche an. Seitens der Regierung soll diesen Wünschen baldmöglichst entsprochen werden.

Lücken beseitigen

Der Gesetzestext weist nach Ansicht einiger Experten Lücken auf, die so nicht bleiben sollten. Verbraucher erkennen die Wertigkeit der Honorarberatung nur schwer, solange das herkömmliche Provisionsmodell nicht zur gleichen Transparenz verpflichtet wird, wie sie von jedem Honorar-Finanzanlagenberater gefordert ist. Konkret ist damit gemeint, dass erst die Offenlegung aller Provisionen dem Kunden den fairen Vergleich ermöglicht und das Märchen der angeblich kostenfreien (Provisions-)Beratung entlarvt. Dann sehen Verbraucher schnell, dass ihr Honorar-Finanzanlagenberater in der Regel wesentlich günstiger arbeitet als bislang angenommen.

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