Der erste August 2014 war für alle Honorar-Finanzanlagenberater ein wichtiger Stichtag, denn seit diesem Datum ist ihr Berufsbild samt Anforderungen durch ein entsprechendes Gesetz geregelt.

Sie haben Fragen zu dem Thema? Sprechen Sie uns an!

Die neue Verordnung verpflichtet alle im Segment Finanzanlage tätigen Personen zur Einholung einer Genehmigung und zur Eintragung in ein Register des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK).

Der Honorar-Finanzanlagenberater ist an Grundvoraussetzungen gebunden

Der neue Paragraf 34 h der Gewerbeordnung (GewO) gibt dem Beruf Honorar-Finanzanlagenberater die gesetzlichen Richtlinien und schreibt diese Anforderungen vor:

Jeder Berater muss persönlich zuverlässig sein.

Die Vermögensverhältnisse müssen geordnet sein.

Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist unabdingbar.

Die Kompetenz in berufsspezifischen Sachfragen muss nachgewiesen sein.

Sind diese grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllt, müssen sich Honorar-Finanzanlagenberater für ein bestimmtes Segment entscheiden, in welchem sie beratend tätig sein wollen. Zur Disposition stehen diese Bereiche:

Publikumsfonds.

Geschlossene Fonds.

Alle durch das entsprechende Gesetz geregelte Vermögensanlagen.

Ein Berater gegen Honorar wird seine Vergütungen immer nur von seinen Klienten erhalten, zu Produktgebern sollte keinerlei Abhängigkeitsverhältnis bestehen. Zu diesen, teilweise selbst auferlegten Regeln steht der Honorar-Finanzanlagenberater mit seinem Ehrenwort.

Chancen wahrnehmen

Der Beruf Honorar-Finanzanlagenberater wird von einem Gesetz geregelt, welches lange mit Spannung erwartet wurde. Bei aller Zustimmung geht es vielen Befürwortern nicht weit genug. Dass die umgangssprachliche „Honorarberatung“ zukünftig gleichwertig zum traditionellen Provisionsmodell steht, wird von vielen Anhängern als Chance zur Bewährung interpretiert.

Die Reduzierung der Honorarberatung auf Finanzanlagen halten Verbraucherschützer allerdings für wenig praxisgerecht. Verbraucher sind oft bei Lebensversicherungen, Darlehen, Spareinlagen und Bausparoptionen auf Beratung angewiesen, daher mahnen die Verbände eine zeitnahe Ausweitung der Honorarberatung auch auf diese Bereiche an. Seitens der Regierung soll diesen Wünschen baldmöglichst entsprochen werden.

Lücken beseitigen

Der Gesetzestext weist nach Ansicht einiger Experten Lücken auf, die so nicht bleiben sollten. Verbraucher erkennen die Wertigkeit der Honorarberatung nur schwer, solange das herkömmliche Provisionsmodell nicht zur gleichen Transparenz verpflichtet wird, wie sie von jedem Honorar-Finanzanlagenberater gefordert ist. Konkret ist damit gemeint, dass erst die Offenlegung aller Provisionen dem Kunden den fairen Vergleich ermöglicht und das Märchen der angeblich kostenfreien (Provisions-)Beratung entlarvt. Dann sehen Verbraucher schnell, dass ihr Honorar-Finanzanlagenberater in der Regel wesentlich günstiger arbeitet als bislang angenommen.

Nachhaltigkeit ist kein Renditekiller mehr – Mandantenbrief 09/18

Aufgrund unseres langfristigen Investmentansatzes war für uns schon immer das Gedankengut der Nachhaltigkeit oder der Ökologie von großer Wichtigkeit. Bedauerlicherweise gab es kaum befriedigende Lösungen, die auch den Renditeaspekt genügend berücksichtigten. Seit einigen Monaten prüfen wir einen modifizierten Ansatz dazul. Nun haben wir uns entschieden, Ihnen zu empfehlen, den „Global Core“ in die Nachhaltigkeitsvariante dieses Fonds zu tauschen. Die Entwicklungen laufen absolut parallel, so dass Umweltschutzgedanken endlich keine Renditekiller mehr sind.

Crash-Propheten haben bestenfalls kurzfristig Recht – Mandantenbrief 03/18

Wenn Ihr Webshop wächst und die Bestellungen zunehmen, wird auch Ihr Warenumschlag höher. Je umfangreicher dabei Ihre Produktpallette ist, desto unübersichtlicher wird der Warenumschlag. Deshalb sollten Sie sich rechtzeitig damit befassen, wie Sie Ihre Warenwirtschaft strukturieren.

Unbeliebteste Rally aller Zeiten | Mandantenbrief 11/2020

Verrückte Welt noch verrückter. Noch vor kurzem hatte Wirecard eine höhere Marktkapitalisierung (Börsenkurs mal ausgegebener Aktien) als die Deutsche Bank.

Aktueller Börsenrückgang – Mandantenbrief 03/20

Mit zuletzt im Dezember 2018 beobachteter Heftigkeit müssen wir nun an den Aktienmärkten einen Rückschlag hinnehmen. Neu ist dabei, dass es sich um eine konkrete Störung handelt.

Kapitalmärkte bemerkenswert widerstandsfähig – Mandantenbrief 10/18

Obwohl wir bekanntlich langfristig denken und handeln, stellt sich immer mal wieder die Frage, ob frisches Geld an den Märkten gerade jetzt angelegt werden soll. Oder lieber warten? Oder gar Gewinne mitnehmen? Zur Meinungsbildung nachfolgend unsere Marktbewertung der letzten Monate und unsere gegenwärtige Markteinschätzung.

Korrektur der Korrektur | Mandantenbrief 04/19

Viele seriöse Beobachter und Finanzberater rieben sich Ende 2018 jeden Tag wieder die Augen. Die Stärke der Korrektur der Börsenentwicklung war weder prognostizierbar noch wirklich begründbar. Noch wenige Wochen vorher hatten vergleichbare Meldungen keinen Einfluss, und nun dieser Einbruch. Täglich stellte sich die gleiche Frage: Verkaufen oder nachkaufen.

Neue Aktionärskultur | Mandantenbrief 05/19

Hauptversammlungen sind bei Aktiengesellschaften äußerst wichtige Ereignisse. Um Ihnen einen tieferen Einblick in solche Prozesse zu geben, möchten wir uns mit diesem Mandantenbrief auf ein aktuelles Beispiel konzentrieren, dass zugleich auch Veränderungen deutlich macht.

Wirkliche Erholung? – Mandantenbrief 09/2020

Viele Fachleute schwanken in der Beurteilung der Börsensituation zwischen „erfolgreicher Bodenbildung“ und „übertriebener Börsenerholung“. Wir auch.

Wiederholt sich Geschichte? – Mandantenbrief 07/2021

Auch wenn sie zuletzt stockte: Der von der Corona-Pandemie ausgelöste starke Kursanstieg, erinnert stark an die Zeit der Dotcom-Blase im Jahr 2000.

Familie Frommholz in Feststimmung | Mandantenbrief 12/19

Wir haben es diesmal, erstmals nach vielen Jahren nicht geschafft, einen Mandantenbrief mit inhaltlich wertvollen Informationen zu erstellen. Wir haben uns mit vielen Seminaren auf die Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung konzentriert, sind aber noch nicht vollständig durch mit unseren Recherchen.

Statt nur einer Meinung ein qualifiziertes Urteil?
Jetzt unverbindlich anfragen!

Welche Strategien sich für hohe Ansprüche empfehlen: Mehr über Ihre Möglichkeiten erfahren!

frank_frommolz
Frank
Frommholz

frank@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 040 32005413

frerk_quadrat

Frerk
Frommholz

frerk@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 04337 919984

15 + 13 =