Nach Ansicht der Bundesregierung ist ein effizienter Finanzmarktwächter dringend erforderlich. Diese Instanz soll zukünftig den gesamten Finanzmarkt überwachen und auch umstrittene Anlageprodukte wie beispielsweise Genussrechte kontrollieren.
Der BaFin könnten daher mehr Befugnis und Verantwortung zuteilwerden.
Der Finanzmarktwächter ist im Anmarsch
Wie der Finanzmarktwächter konkret aussehen und welche Möglichkeiten er haben wird, ist derzeit noch nicht beschlossen.
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Die Bundesregierung antwortete auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen, dass der Finanzmarktwächter sich derzeit noch in der Planung befinde. Ziel der Regierungspläne ist die Verbesserung des Anlegerschutzes und umfassendere Kontrolle des sogenannten grauen Kapitalmarkts. Die staatliche Regulierung soll jedoch in angemessenem Verhältnis zur Eigenverantwortung privater Anleger stehen.
Verbraucherzentralen möchten zunehmend gerne Finanzmarktwächter sein, die Regierung scheint gegen eine solche Funktion der Verbraucherverbände keine Einwände zu haben. Eine der ersten Aufgaben wird für den zukünftigen Wächter in der Regulierung der Genussrechte liegen. Seitdem sich der Windkraftspezialist Prokon dieser Finanzierungsmethode bediente, stehen die Genussrechte im Kreuzfeuer der Kritiker. Ein konkretes Verbot dieser Finanzierungsmöglichkeit ist derzeit jedoch nicht zu erwarten.
Ist die BaFin der geeignete Finanzmarktwächter?
Die oberste Finanzaufsicht hat im Fall Prokon für viele Kritiker zu langsam reagiert und wird daher in ihrer Tätigkeit von den Politikern besonders intensiv betrachtet. Sollten sich bei den Untersuchungen Schutzlücken offenbaren, könnten diese zu einer Ausweitung der behördlichen Aufsichtspflicht führen. In ihren Wirkungsmöglichkeiten ist die BaFin derzeit noch eingeschränkt und konnte sich bei der Überprüfung der Genussrechte nur auf formale Dinge beschränken. Der zukünftige Finanzwächter wird sich nach dem Willen der Regierung auch um die inhaltliche Prüfung umstrittener Finanzierungsmöglichkeiten kümmern müssen.
Sollte die BaFin als zukünftiger Finanzmarktwächter aus der Diskussion hervorgehen, benötigt die Institution mehr Befugnis zur Bewältigung der neuen Aufgaben. Dass die oberste Finanzaufsicht der neue Finanzmarktwächter sein wird, geht eigentlich schon aus dem Koalitionsvertrag der neuen Regierung hervor. Bereits dort wurden der BaFin die Aufgaben des Verbots intransparenter Finanzprodukte, der Sicherung der Finanzmarktstabilität sowie die Verbesserung des Anlegerschutzes zugewiesen.
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