Mehr unabhängige Beratung wird von Verbraucherschützern und Verbraucherschutzpolitik immer wieder im Zusammenhang mit Finanzprodukten gefordert. In der Vergangenheit hat die in der Praxis überwiegend provisionsabhängige Finanzberatung häufig zu Kritik Anlass gegeben. Mit dem Honorar-Anlageberater Gesetz wurde noch in der alten Legislaturperiode die gesetzliche Grundlage für die geschützte Berufsbezeichnung des Honorar-Anlageberaters bzw. Honorar-Finanzanlagenberaters geschaffen. Die Umsetzung erfolgt ab 1.8.2014 – so sieht es das Gesetz vor.

Nicht alle Finanzbereiche abgedeckt

Das neue Honorar-Anlageberater Gesetz stellt einen weiteren Schritt dar, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für unabhängige „Honorarberatung“ in Deutschland zu verbessern.

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Bereits seit Längerem gibt es im Versicherungsbereich den unabhängigen Versicherungsberater. Der neue Honorar-Anlageberater soll entsprechend bei Geldanlagen tätig sein. Wichtige Bereiche wie Bausparen und Kreditvermittlung bleiben allerdings nach wie vor vom gesetzlichen Berufsschutz ausgeschlossen.

Honorar-Anlageberater Gesetz

Der Grundgedanke der „Honorarberatung“ ist einfach nachzuvollziehen. „Honorarberater“ werden ausschließlich für ihre Beratungsleistung bezahlt und nicht für die Produktvermittlung. Bei ihnen ist daher die Qualität und Unabhängigkeit der Beratung der entscheidende Erfolgsfaktor und nicht das provisionierte Finanzprodukt. Provisionen darf der „Honorarberater“ nicht nehmen bzw. muss er an seine Klienten auskehren.

Bisher eine Ausnahmeerscheinung

Obwohl es auch bisher schon möglich ist, Finanzberatung auf Honorarbasis anzubieten, ist der „Honorarberater“ in Deutschland eine Ausnahme. Von Branchenkennern wird vielfach bezweifelt, ob Verbraucher bereit sind, für die reine Beratungsleistung bei Finanzprodukten zu bezahlen, da die provisionsorientierte Beratung scheinbar kostenlos ist. Trotz des schon bestehenden gesetzlichen Berufsschutzes konnte sich auch der unabhängige Versicherungsberater bisher nicht breiter etablieren.

Neue Perspektiven für „Honorarberatung“?

Ob das Honorar-Anlageberater Gesetz hier mehr bewirken kann, bleibt daher abzuwarten. Kritiker bemängeln an der Neuregelung die inhaltliche Beschränkung. Solange es keinen umfassenden Berufsschutz in allen Finanzbereichen gebe, werde es unabhängige „Honorarberatung“ auf ganzheitlicher Basis schwer haben. Vielleicht ändert die neue Bundesregierung an diesem Zustand etwas. Die Förderung und Ausweitung der „Honorarberatung“ gehört jedenfalls zu den Vereinbarungen des schwarz-roten Koalitionsvertrags.

Unser Weg durch das Begriffsdickicht

Seit vielen Jahren haben sich im Sprachgebrauch und bei uns in der Firma die Begriffe „Honorarberatung“ und „Honorarberater“ etabliert. Durch das zum 1.8.2014 in Kraft getretene Honorarberatergesetz werden nun die Begriffe „Honorar-Anlageberater“ (Zulassung nach §32 KWG, Aufsicht BaFin) und „Honorar-Finanzanlagenberater“ (Zulassung nach §34h GewO, Aufsicht IHK) geschützt. Wir haben uns für den Honorar-Finanzanlagenberater (gemäß DIHK: gewerbliche Honorarberatung) entschieden.

Die Vorsorgevollmacht – Mandantenbrief 01/20

Wie in unserem letzten Mandantenbrief angekündigt, geht es uns diesmal um die Vorsorgevollmacht. Wir haben viel erforscht und Seminare besucht. Es gibt einige Anbieter, die den Prozess der verschiedenen Vorsorgeverfügungen begleiten. Letztlich hat uns keiner dieser Dienstleister wirklich vollständig überzeugt. Aber zunächst zum sachlichen Hintergrund: Wofür wird eine Vorsorgevollmacht benötigt und warum ist diese in einem besonderen Maße notwendig?

Das freundliche Inflationsgespenst – Mandantenbrief 05/2021

Das Inflationsgespenst ist zurück und mit ihm die Sorge um die Folgen dieser Entwicklung für die Aktienmärkte. In den letzten Wochen dominierte es an den Finanzmärkten.

Familie Frommholz in Feststimmung | Mandantenbrief 12/19

Wir haben es diesmal, erstmals nach vielen Jahren nicht geschafft, einen Mandantenbrief mit inhaltlich wertvollen Informationen zu erstellen. Wir haben uns mit vielen Seminaren auf die Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung konzentriert, sind aber noch nicht vollständig durch mit unseren Recherchen.

Nun auch noch China – Mandantenbrief 09/15

Liebe Leser, hatten wir nicht in den letzten Monaten genug Probleme? Griechenland, Verschuldung, Flüchtlingsproblematik usw. Nun vernichtet der Börseneinbruch in China virtuell erhebliche Aktienwerte. Und wie geht das weiter? Noch schnell verkaufen?

Lebensversicherer gefährden Altersvorsorge – Mandantenbrief 10/17

Bei den anhaltenden Niedrigzinsen wird es für Lebensversicherer fast unmöglich, noch Erträge zu erwirtschaften, die die garantierte Mindestverzinsung sicherstellen – von Überschüssen ganz zu schweigen.

Ein Bitcoin unterm Weihnachtsbaum? Mandantenbrief 01/18

Sollte man noch auf den Zug aufspringen oder steht der Crash bevor? Nur der Anteil, mit dem man in eine Spielhalle oder ein Spielkasino gehen würde, sollte zum Einsatz kommen. Ansonsten Finger weg!

Die Krux mit der Logik | Mandantenbrief 12/2020

Scheinbar sind die Märkte nicht bereit oder ggf. sogar nicht mehr fähig, Rückschläge hinzunehmen. In Zeiten der ökonomischen Logik hätten die Aktienmärkte die eine oder andere Entwicklung zum Anlass genommen, erneut in Richtung der Tiefs wie im März/April zu sinken.

Feuerwerk an den Börsen – Mandantenbrief 02/20

Feinstaub entwickelt sich bei einem Kursfeuerwerk an den Börsen zum Glück nicht. Aber die Gefahr von übertriebenen Entwicklungen bleibt. Wie könnte es in 2020 weitergehen? Zunächst ein Blick in den Rückspiegel.

Kreditzinsen am Tiefpunkt? – Mandantenbrief 03/15

Liebe Leser, wer sein Geld spart, also Konsumverzicht praktiziert, bekommt dafür eine Belohnung, den Guthabenzins. Wer sich Geld leiht, muss dafür eine Gebühr zahlen, den Kreditzins. So weit so gut. In den letzten Jahren sind diese eng miteinander in Verbindung stehenden Zinssätze kontinuierlich gesunken.

Megatrend Bildung | Mandantenbrief 03/19

Als Ihr verantwortungsbewusster, wirtschaftlicher Betreuer fühlt man sich häufig verpflichtet, Entwicklungen zu erklären, Börsenbewegungen zu bewerten und kurzfristige Entscheidungshilfen zu geben. Da wir bekanntermaßen langfristig denken und handeln, ist das sicherlich nicht im Monatsrhythmus notwendig. Vielmehr sollten wir uns von Zeit zu Zeit um die wirklich relevanten Megathemen kümmern: Bildung, Digitalisierung, Demographie, Transparenz usw.

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