Mehr unabhängige Beratung wird von Verbraucherschützern und Verbraucherschutzpolitik immer wieder im Zusammenhang mit Finanzprodukten gefordert. In der Vergangenheit hat die in der Praxis überwiegend provisionsabhängige Finanzberatung häufig zu Kritik Anlass gegeben. Mit dem Honorar-Anlageberater Gesetz wurde noch in der alten Legislaturperiode die gesetzliche Grundlage für die geschützte Berufsbezeichnung des Honorar-Anlageberaters bzw. Honorar-Finanzanlagenberaters geschaffen. Die Umsetzung erfolgt ab 1.8.2014 – so sieht es das Gesetz vor.

Nicht alle Finanzbereiche abgedeckt

Das neue Honorar-Anlageberater Gesetz stellt einen weiteren Schritt dar, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für unabhängige „Honorarberatung“ in Deutschland zu verbessern.

Sie haben Fragen zu dem Thema? Sprechen Sie uns an!

Bereits seit Längerem gibt es im Versicherungsbereich den unabhängigen Versicherungsberater. Der neue Honorar-Anlageberater soll entsprechend bei Geldanlagen tätig sein. Wichtige Bereiche wie Bausparen und Kreditvermittlung bleiben allerdings nach wie vor vom gesetzlichen Berufsschutz ausgeschlossen.

Honorar-Anlageberater Gesetz

Der Grundgedanke der „Honorarberatung“ ist einfach nachzuvollziehen. „Honorarberater“ werden ausschließlich für ihre Beratungsleistung bezahlt und nicht für die Produktvermittlung. Bei ihnen ist daher die Qualität und Unabhängigkeit der Beratung der entscheidende Erfolgsfaktor und nicht das provisionierte Finanzprodukt. Provisionen darf der „Honorarberater“ nicht nehmen bzw. muss er an seine Klienten auskehren.

Bisher eine Ausnahmeerscheinung

Obwohl es auch bisher schon möglich ist, Finanzberatung auf Honorarbasis anzubieten, ist der „Honorarberater“ in Deutschland eine Ausnahme. Von Branchenkennern wird vielfach bezweifelt, ob Verbraucher bereit sind, für die reine Beratungsleistung bei Finanzprodukten zu bezahlen, da die provisionsorientierte Beratung scheinbar kostenlos ist. Trotz des schon bestehenden gesetzlichen Berufsschutzes konnte sich auch der unabhängige Versicherungsberater bisher nicht breiter etablieren.

Neue Perspektiven für „Honorarberatung“?

Ob das Honorar-Anlageberater Gesetz hier mehr bewirken kann, bleibt daher abzuwarten. Kritiker bemängeln an der Neuregelung die inhaltliche Beschränkung. Solange es keinen umfassenden Berufsschutz in allen Finanzbereichen gebe, werde es unabhängige „Honorarberatung“ auf ganzheitlicher Basis schwer haben. Vielleicht ändert die neue Bundesregierung an diesem Zustand etwas. Die Förderung und Ausweitung der „Honorarberatung“ gehört jedenfalls zu den Vereinbarungen des schwarz-roten Koalitionsvertrags.

Unser Weg durch das Begriffsdickicht

Seit vielen Jahren haben sich im Sprachgebrauch und bei uns in der Firma die Begriffe „Honorarberatung“ und „Honorarberater“ etabliert. Durch das zum 1.8.2014 in Kraft getretene Honorarberatergesetz werden nun die Begriffe „Honorar-Anlageberater“ (Zulassung nach §32 KWG, Aufsicht BaFin) und „Honorar-Finanzanlagenberater“ (Zulassung nach §34h GewO, Aufsicht IHK) geschützt. Wir haben uns für den Honorar-Finanzanlagenberater (gemäß DIHK: gewerbliche Honorarberatung) entschieden.

Finanzkunde oder Erdkunde? – Mandantenbrief 12/15

Liebe Leser, vor dreieinhalb Jahren haben wir einigen Kollegen einen Zusammenschluss initiiert, der im Laufe der Zeit durch kompetente Berater ergänzt wurde. Kritisch betrachtete unsere Gruppe die Diskussionen, ob nun Provision- oder Honorarberatung optimal für die Mandanten sei.

Die Krux mit der Logik | Mandantenbrief 12/2020

Scheinbar sind die Märkte nicht bereit oder ggf. sogar nicht mehr fähig, Rückschläge hinzunehmen. In Zeiten der ökonomischen Logik hätten die Aktienmärkte die eine oder andere Entwicklung zum Anlass genommen, erneut in Richtung der Tiefs wie im März/April zu sinken.

Situationsbewertung – Mandantenbrief 04/20

Die Schwemme der negativen und beunruhigenden Nachrichten reißt nicht ab und somit sind auch die Börsen weiter von der Erwartungshaltung erfasst. Zum aktuellen Stand ist kein wirkliches Abschwächen der Abwärtsbewegung zu erkennen.

Dauernd neue Höchststände – Mandantenbrief 01/17

Liebe Leser und wieder ist es so weit, der DAX schnellt auf ein neues Jahreshoch. Emotional wollen viele Anleger jetzt verkaufen unter der Devise, es kann doch so nicht weitergehen.

Nachhaltigkeit ist kein Renditekiller mehr – Mandantenbrief 09/18

Aufgrund unseres langfristigen Investmentansatzes war für uns schon immer das Gedankengut der Nachhaltigkeit oder der Ökologie von großer Wichtigkeit. Bedauerlicherweise gab es kaum befriedigende Lösungen, die auch den Renditeaspekt genügend berücksichtigten. Seit einigen Monaten prüfen wir einen modifizierten Ansatz dazul. Nun haben wir uns entschieden, Ihnen zu empfehlen, den „Global Core“ in die Nachhaltigkeitsvariante dieses Fonds zu tauschen. Die Entwicklungen laufen absolut parallel, so dass Umweltschutzgedanken endlich keine Renditekiller mehr sind.

Flüchtlingskrise und die Börse – Mandantenbrief 11/15

Lieber Leser, jahrelang sorgten sich die Kapitalmärkte um das im europäischen Zusammenhang so winzig kleine Griechenland. Krisensitzungen, die ganze Nation bewegende Bundestagsabstimmungen und „Brennpunkte“ ohne Ende haben die letzten Jahre bestimmt. Und nun?

Exit der Benachteiligten – Mandantenbrief 07/16

Liebe Leser, erstaunliches hat sich – wie Sie alle wissen – getan. So richtig damit gerechnet hatte eigentlich keiner mehr, am wenigsten die Börsen. Und dennoch ist es amtlich: Großbritannien verlässt die EU – entgegen so ziemlich aller rationalen Argumente.

Wiederholt sich Geschichte? – Mandantenbrief 07/2021

Auch wenn sie zuletzt stockte: Der von der Corona-Pandemie ausgelöste starke Kursanstieg, erinnert stark an die Zeit der Dotcom-Blase im Jahr 2000.

Außergewöhnliche Abwärtsgeschwindigkeit | Mandantenbrief 08/2020

Viele Fachleute schwanken in der Beurteilung der Börsensituation zwischen „erfolgreicher Bodenbildung“ und „übertriebener Börsenerholung“. Wir auch.

Kredite zur Vermögensoptimierung – Mandantenbrief 9/16

Der Leitsatz „Kredite schnell zu tilgen“ sollte gerade angesichts der Niedrigzinsen überdacht werden. Sich heute für mehr als ein Jahrzehnt nahezu kostenfreie Kredite zu sichern, kann eine kluge Strategie sein, die eigene Vermögensstruktur weiter zu optimieren.

Statt nur einer Meinung ein qualifiziertes Urteil?
Jetzt unverbindlich anfragen!

Welche Strategien sich für hohe Ansprüche empfehlen: Mehr über Ihre Möglichkeiten erfahren!

frank_frommolz
Frank
Frommholz

frank@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 040 32005413

frerk_quadrat

Frerk
Frommholz

frerk@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 04337 919984

13 + 9 =