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Honorarbasiert, also keine Provisionen

Das laufende Jahr bringt gravierende Veränderungen in der Finanzberatung. Provisionen sind als die Auslöser zahlreicher Fehlberatungen identifiziert, zunehmend viele Berater stellen ihre Arbeitsweise auf honorarbasiert um. Die europäische Gesetzgebung gibt dazu die entsprechenden Richtlinien.

Provisionen werden gebrandmarkt, jedoch nicht abgeschafft

Provisionen generieren Interessenskonflikte bei konventionellen Beratern, diese bieten ungeachtet der eigentlichen Kundenbedürfnisse meist vergütungsstarke Finanzprodukte an. In der Vergangenheit wurden zahlreiche Fehlberatungen bekannt, angesichts derer die Forderung nach einem radikalen Provisionsverbot laut wurde. Die Politik entsprach bislang den Verbotswünschen nicht, gleichwohl sind mittlerweile Banken und Finanzdienstleister zur Offenlegung verpflichtet.

Aus der Sicht der Regierung obliegt dem Kunden die Entscheidung, ob honorarbasiert oder provisionsgesteuert seine favorisierte Beratungsform ist.

MiFID II – die rechtliche Grundlage

Die mit diesem Kürzel versehene Novellierung unterscheidet klar zwischen honorarbasiert und provisionsorientiert, darüber hinaus ist die Präferenz des Gesetzgebers für die Beratung gegen Honorar unübersehbar.

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Nur wenn ein Berater ausschließlich honorarbasiert tätig ist, darf er sich wirklich unabhängig bezeichnen. Diese Berater akzeptieren keine Vergütungen von Dritten und nehmen selbstverständlich keine Provisionen von Produktgebern an.
Die Richtlinie MiFID II muss in den kommenden Jahren in das nationale Recht der Mitgliedsstaaten eingebunden werden und soll bis 2016/17 umgesetzt sein.

Deutschland bevorzugt ­honorarbasiert

Die deutschen Politiker sehen in der Finanzberatung gegen Honorar schon länger effizienten Verbraucherschutz und haben daher die Richtlinie teilweise bereits umgesetzt. Seit dem ersten August dieses Jahres ist das Honoraranlageberatungsgesetz in Kraft und damit die Berufsbezeichnungen Honorar-Anlageberater und Honorar-Finanzanlagenberater gesetzlich geschützt. Demnach darf ein entsprechender Finanzberater nur honorarbasiert arbeiten und erfüllt heute schon die Anforderungen der Zukunft.

Honorar statt Provisionen – nicht überall

Wer als Berater honorarbasiert tätig sein möchte, kann dies noch nicht in den Segmenten Kredite und Bausparen realisieren. Die Finanzberatung wird durch die Richtlinie nicht ganzheitlich geregelt und weist derzeit noch zu schließende Lücken auf. Die Große Koalition will die Zeichen der Zeit erkannt haben und versprach schon bei den Koalitionsvereinbarungen weitere Impulse für die Finanzberatung auf Honorarbasis.

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