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Honorarberater: Beratungsaufwand ersetzen

Mit dem 1. August dieses Jahres wurden in Deutschland für Honorarberater im Bereich der Finanzanlagen erstmals gesetzlich geschützte Berufsbezeichnungen eingeführt. Bisher haben jedoch nur wenige Berater von den neuen Möglichkeiten Gebrauch gemacht. Viele bezweifeln, dass sich eine honorarbasierte Vergütung am Markt durchsetzt.

Honorare versus Provisionen

Honorarberater werden ausschließlich für ihre Beratungsleistung bezahlt und nicht für die Vermittlung von Finanzprodukten. Bisher ist hierzulande die provisionsorientierte Vergütung im Finanzbereich gängige Praxis. Berater und Vermittler erhalten für Produktabschlüsse vom Anbieter Provisionen. An der Provisionierung ist immer wieder Kritik geübt worden, weil sie Fehlberatungen begünstigt.

Berater und Vermittler erhalten dadurch nämlich Anreize, diejenigen Produkte und Anbieter zu empfehlen, die die höchsten Provisionserlöse erwarten lassen. Das müssen nicht Lösungen sein, die dem tatsächlichen Bedarf und Nutzen der Kunden entsprechen. Es besteht vielmehr ein möglicher Interessenkonflikt. Der kann bei der Honorarberatung nicht auftreten. Die Vergütung erfolgt hier nämlich unabhängig von Produktempfehlungen, der Kunde zahlt ausschließlich für den Beratungsaufwand – egal ob er Produkte abschließt oder nicht.

Honorarberater: verwirrende Vielfalt

Dies ist auch genau der Grund, warum Zweifel an der Durchsetzungsfähigkeit der Honorarberatung geäußert werden. Es wird unterstellt, dass viele Kunden die scheinbar kostenlose provisionsorientierte Beratung gegenüber einem Vergütungssystem vorziehen werden, das auf Beratungshonoraren aufbaut.

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Der deutsche Gesetzgeber hat denn auch darauf verzichtet, wie in anderen Ländern, den provisionsbasierten Finanzvertrieb grundsätzlich zu verbieten. In Deutschland bestehen jetzt zwei Systeme nebeneinander: Provisionsberater und Honorarberater.

Die gesetzliche Umsetzung macht es der Honorarberatung nicht einfach, mehr Akzeptanz zu finden. Denn das System ist verwirrend. Es gibt nämlich zwei Arten von Honorarberatern:

  • den Honorar-Anlagenberater nach dem KWG, der als Bankberater oder bankenunabhängiger Berater tätig sein kann,
  • sowie den Honorar-Finanzanlagenberater nach GewO.

Während der Honorar-Anlagenberater zu einer breiten Palette an Anlageprodukten beraten darf, ist der Honorar-Finanzanlagenberater auf eine begrenzte Produktauswahl – vor allem Fonds – beschränkt. Dem weniger kundigen Verbraucher dürften die Unterschiede kaum verständlich zu machen sein.

Rente mit 63 – Mandantenbrief 9/14

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Breit gestreut und viel Disziplin – Mandantenbrief 02/2021

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Märkte sind erstaunlich robust – Mandantenbrief 07/18

Manchmal ist es ganz hilfreich, einen Schritt zurückzutreten und ganz unvoreingenommen die aktuelle Situation zu betrachten. Das möchten wir mit diesem Mandantenbrief versuchen:
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Value unter Druck | Mandantenbrief 11/19

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Klugheit besiegt eben nicht den Markt – Mandantenbrief 04/17

Liebe Leser, genau ein derartiger Mandantenbrief, wie der, der Ihnen nun vorliegt, hat mir eine interessante Erfahrung beschert, an der ich Sie gerne teilnehmen lassen möchte. Daher kommt die April-Ausgabe auch leicht verspätet. Bitte um Nachsicht.

Diversifizierung schafft Sicherheit – Mandantenbrief 10/15

Liebe Leser, wer hätte das gedacht? Der solide Autobauer Volkswagen betrügt systematisch Behörden und die eigenen Kunden. Im Ausland ist VW der Inbegriff des verlässlichen Deutschlands. Die kurzfristigen Auswirkungen auf den eigenen Kurs und die Börsen waren enorm.

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