©iStock.com/AndreyKrav

Honorarberatung, wie Brüssel es sich wünscht

Die Honorarberatung wird in der von Brüssel favorisierten Variante von der sogenannten Markets in Financial Instruments Directive, kurz MIFID II reguliert. Die Finanzberatung erfährt dadurch eine klare Unterscheidung, auf ein radikales Provisionsverbot wurde allerdings verzichtet.

Fortan gibt es zwei Arten von Finanzberatung

Das von vielen Beteiligten erwartete Provisionsverbot wurde nicht in das Regelwerk MIFID II aufgenommen. Stattdessen wird es in der Europäischen Gemeinschaft zukünftig neben der provisionsgestützten Konsultation die Honorarberatung als Alternative geben. Die gegen Honorar geleistete Beratung schützt die Kunden vor von Provisionen getriebenen Fehlberatungen durch absolute Unabhängigkeit von den Produktgebern.

Die Honorarberatung kommt ohne generelles Provisionsverbot aus

In der MIFID II wurde die Honorarberatung mit der Provisionsberatung gleichgestellt, es obliegt jedem einzelnen Kunden, die für ihn optimale Variante selbst zu finden. Für die Honorarberatung ist ein Provisionsverbot zwar wünschenswert, jedoch nicht zwingend notwendig. Die auf Honorarbasis tätigen Berater haben sich in ihrem Ehrenkodex bereits von der Annahme solcher Vergütungen distanziert und reichen Provisionen konsequent an die Mandanten weiter. Das wird insbesondere in der Anfangsphase öfters der Fall sein, weil die Produktgeber noch nicht bei allen Angeboten über die entsprechenden Nettoverträge verfügen.

Honorarberatung – in Deutschland längst praktiziert

Die Richtlinie MIFID II soll nach dem Willen der europäischen Politiker bis zum Jahr 2017 im nationalen Recht der Mitgliedsländer Umsetzung finden. Die EU lässt damit die Möglichkeit offen, das einzelne Nationen sich für ein Provisionsverbot und für die Honorarberatung als alleinige Beratungsvariante entscheiden können.

Sie haben Fragen zu dem Thema? Sprechen Sie uns an!

In Deutschland wurde MIFID II teilweise schon vorab umgesetzt, bei uns ist die Berufsbezeichnung Honorar-Anlagenberater bereits seit dem ersten August dieses Jahres geschützt. Die hierbei praktizierte Beratung darf nur gegen Honorar stattfinden und erfüllt damit die wesentlichen Anforderungen von MIFID II.

Die Honorarberatung benötigt weiteren Support

Wichtig ist dabei die Aufklärung der Verbraucher, die oft noch daran glauben, dass Beratungen kostenlose Serviceleistungen beim Produktverkauf seien. Ein erster Schritt dazu ist mit der Verpflichtung der Provisionsoffenlegungen bereits getan.

Mit dieser Verordnung erfahren Kunden erstmalig, wie viel sie über Provisionen für die vermeintlich kostenfreie Beratung bezahlt haben. Es liegt jetzt an ihnen, durch Vergleiche die in der Realität niedrigen Kosten der Honorarberatung herauszufinden.

Klugheit besiegt eben nicht den Markt – Mandantenbrief 04/17

Liebe Leser, genau ein derartiger Mandantenbrief, wie der, der Ihnen nun vorliegt, hat mir eine interessante Erfahrung beschert, an der ich Sie gerne teilnehmen lassen möchte. Daher kommt die April-Ausgabe auch leicht verspätet. Bitte um Nachsicht.

Außergewöhnliche Abwärtsgeschwindigkeit | Mandantenbrief 08/2020

Viele Fachleute schwanken in der Beurteilung der Börsensituation zwischen „erfolgreicher Bodenbildung“ und „übertriebener Börsenerholung“. Wir auch.

Breit gestreut und viel Disziplin – Mandantenbrief 02/2021

2020 war eines der turbulentesten Jahre der jüngeren Geschichte und historisch in mehrfacher Hinsicht beispiellos. Und es hat uns auch gezeigt, wie unerhört belastbar Menschen, Institutionen und Finanzmärkte sein können.

Übertriebene Aktienkurse? | Mandantenbrief 10/2020

Die Aktienkurse steigen, als hätte es den Shutdown nicht gegeben. Dabei wird die Wirtschaftserholung lang und mühsam werden.

Aktien ETF – ein Geldwert? – Mandantenbrief 10/16

Der ETF oder auch Exchange Traded Funds wird von Verbraucherschützern als das Allheilmittel der Finanz- und Anlegerwelt gefeiert. Unter bestimmten Voraussetzungen ist er aber eher ein Geld- als ein Sachwert.

Crash-Propheten haben bestenfalls kurzfristig Recht – Mandantenbrief 03/18

Wenn Ihr Webshop wächst und die Bestellungen zunehmen, wird auch Ihr Warenumschlag höher. Je umfangreicher dabei Ihre Produktpallette ist, desto unübersichtlicher wird der Warenumschlag. Deshalb sollten Sie sich rechtzeitig damit befassen, wie Sie Ihre Warenwirtschaft strukturieren.

Märkte sind erstaunlich robust – Mandantenbrief 07/18

Manchmal ist es ganz hilfreich, einen Schritt zurückzutreten und ganz unvoreingenommen die aktuelle Situation zu betrachten. Das möchten wir mit diesem Mandantenbrief versuchen:
Trotz des von den USA vom Zaun gebrochenen Zollstreits zeigen sich die Börsen erstaunlich widerstandsfähig. Aufgrund der stabilen Entwicklung der Realwirtschaft kam es an den Märkten lediglich phasenweise zu Irritationen. Insgesamt scheinen sich diese nach wie vor auf dem Wachstumspfad zu befinden.

Unbeliebteste Rally aller Zeiten | Mandantenbrief 11/2020

Verrückte Welt noch verrückter. Noch vor kurzem hatte Wirecard eine höhere Marktkapitalisierung (Börsenkurs mal ausgegebener Aktien) als die Deutsche Bank.

Arme Griechen – Mandantenbrief 07/15

Liebe Leser, erstaunlich, was da am Montag passiert ist. Nicht, dass die griechischen „Volksvertreter“ den Verhandlungspartnern auf der Nase herumgetanzt sind, noch nicht einmal das überraschende Ausrufen einer Volksabstimmung ……

DAX-Stand, die emotionale Bremse – Mandantenbrief 04/15

Liebe Leser, wenn ganz allgemein vom Dax gesprochen wird, ist meist der Performance-Index gemeint, bei dem Dividendenzahlungen in die Berechnung einfließen. Daneben existiert aber auch der Kursindex, der dagegen die reine Kurswertentwicklung der 30 Mitglieder abbildet. Ein großer Unterschied!

Statt nur einer Meinung ein qualifiziertes Urteil?
Jetzt unverbindlich anfragen!

Welche Strategien sich für hohe Ansprüche empfehlen: Mehr über Ihre Möglichkeiten erfahren!

frank_frommolz
Frank
Frommholz

frank@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 040 32005413

frerk_quadrat

Frerk
Frommholz

frerk@finanzberatung-frommholz.de
Telefon: 04337 919984

9 + 8 =