Die stärkere Regulierung des vor allem in Ballungsgebieten angespannten Wohnungsmarktes ist eines der SPD-Anliegen im zurückliegenden Bundestagswahlkampf gewesen. Etliche Vorstellungen rund um die Themen Mietpreisbremse, Maklercourtage und Mietspiegel flossen in den Koalitionsvertrag der Großen Koalition ein. Justizminister Maas legte jetzt einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Vereinbarungen vor. In einigen Punkten ignoriert der Entwurf allerdings Vereinbarungen über Immobilien mit dem Koalitionspartner, so dass Streit vorprogrammiert ist.

Mietpreisbremse befristet?

So hatte die Union zwar auch der Einführung einer Mietpreisbremse in Ballungsgebieten zugestimmt, dabei aber auf eine Befristung gepocht. Die Umsetzung im Gesetzentwurf fällt zweideutig aus.

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Zwar sollen entsprechende Länderverordnungen nicht länger als fünf Jahre gelten, doch ist eine Verlängerung durch einen erneuten Verordnungserlass nicht explizit ausgeschlossen.

Keine Vorgaben zum Mietspiegel

Noch kritischer wird es beim Thema Mietspiegel. Er bildet eine wichtige Grundlage zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete, an der sich die Mietpreisbremse orientiert. Da die Mietspiegel von Stadt zu Stadt erhebliche qualitative Unterschiede aufweisen (siehe Hamburg mit seinem hohen Niveau) und dem Datenwerk künftig eine wichtige Rolle zukommt, hatten die Koalitionspartner hierfür verbindlichere Regelungen vereinbart. Der Gesetzentwurf verzichtet jedoch darauf.

Strengere Regeln zur Maklercourtage

Weniger umstritten sind dagegen die vorgesehenen Bestimmungen zur Maklercourtage. Künftig dürfen Makler von wohnungssuchenden Mietern keine Courtage mehr erheben, es sei denn, sie sind von ihnen ausdrücklich beauftragt worden. Damit soll einer gängigen Missbrauchspraxis der Riegel vorgeschoben werden. Eine zweite Regelung soll dafür sorgen, dass auch Vermieter vor unberechtigten Maklerforderungen besser geschützt sind.

Noch erheblicher Abstimmungsbedarf

Ob handwerkliche Fehler aufgrund der Kürze der Zeit oder politische Absicht – es besteht noch Abstimmungsbedarf innerhalb der Großen Koalition. Der Gesetzentwurf liegt jetzt den übrigen einzubindenden Bundesministerien zur Prüfung vor. Änderungswünsche sollen bis Ende April mitgeteilt werden. Dann wird sich zeigen, wie die Regelungen bei den strittigen Punkten (Immobilienrentabilität) tatsächlich ausfallen werden. Außerdem fehlt noch die parlamentarische Beratung. Und auch die Lobby-Verbände der betroffenen Immobilienwirtschaft und Makler dürften noch Anmerkungen haben.

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