Durch die private Finanzplanung erhalten Verbraucher nicht nur eine Übersicht über ihre Finanzmittel, sie bestimmen damit auch, in welcher Form diese angespart, erwirtschaftet und ausgegeben werden sollen. Die Finanzplanung für Privatpersonen erfolgt mit System und lehnt sich in ihren Analysemethoden an die betriebliche Variante an.

Die private Finanzplanung – die ersten Schritte

In ihrem Mittelpunkt steht der Verbraucher, auf den der Finanzplan abgestimmt wird.

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Damit die private Finanzplanung schnell zu spürbaren Erfolgen führt, müssen zunächst alle erforderlichen Daten zu den Vermögenswerten, Verbindlichkeiten sowie laufenden Einnahmen und Ausgaben festgehalten werden. Vor diesem Hintergrund muss die persönliche Situation, vor allem im Hinblick auf die individuellen Wünsche und Ziele sowie der Risikobereitschaft, erörtert werden.

Die private Finanzplanung erweist sich oft als sehr komplexes System, welches viele Verbraucher ohne fremde Hilfe überfordert. Durch einen unabhängigen Berater auf Honorarbasis kann die private Finanzplanung nicht nur vereinfacht werden, sondern sie wird neutral gestaltet und ist von effizienten Lösungsansätzen begleitet.

Die private Finanzplanung hilft beim Vermögensaufbau

Der Finanzberater kann nicht nur die Kerndaten erfassen, er sieht auch, wo eventueller Handlungsbedarf entsteht und kann aufgrund seines Fachwissens geeignete Lösungen entwickeln. Er verkauft dabei keine Finanzprodukte, sondern weist auf individuelle Möglichkeiten zum erfolgreichen Vermögensaufbau hin.

Wichtig für Verbraucher ist, dass bei der „Honorarberatung“ zur privaten Finanzplanung keine Provisionsaussichten für Interessenskonflikte sorgen können. Ein „Honorarberater“ wird für die private Finanzplanung an sich bezahlt. Sollten zu deren Optimierung bestimmte Finanzprodukte erforderlich sein, kann der Verbraucher diese in Form von provisionsbereinigten Nettoangeboten oder Nettopolicen erwerben.

Empfehlenswert ist, die Finanzplanung in regelmäßigen Abständen an die veränderten Lebenssituationen anzupassen. Das gilt insbesondere bei Ereignissen wie Eheschließung, Trennung, Geburt eines Nachfolgers oder bei Erbschaften. Ihr „Honorarberater“ weiß, wann und ob solche einschneidenden Veränderungen eine Korrektur der privaten Finanzplanung erforderlich machen.

Die private Finanzplanung ist ein zuverlässiges Hilfsmittel zum Vermögensaufbau. Der kompetente Berater überhäuft seine Kunden dabei nicht nur mit Daten, sondern entwickelt plausible, einfach umsetzbare Strategien.

Unser Weg: Begrifflichkeit

Seit vielen Jahren haben sich im Sprachgebrauch und bei uns in der Firma die Begriffe „Honorarberatung“ und „Honorarberater“ etabliert. Durch das zum 1.8.2014 in Kraft getretene Honorarberatergesetz werden nun die Begriffe „Honorar-Anlagenberater“ (Zulassung nach §32 KWG, Aufsicht BaFin) und „Honorar-Finanzanlagenberater“ (Zulassung nach §34h GewO, Aufsicht IHK) geschützt. Wir haben uns für den Honorar-Finanzanlagenberater (gemäß DIHK: gewerbliche Honorarberatung) entschieden.

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