Sie sollen den Verbrauchern besser über Finanzprodukte informieren und für mehr Transparenz sorgen – Produktinformationen (PIB). Seit den Erfahrungen der Finanzkrise drängt die Politik auf verstärkte Produktinformationen.
Teils sind die PIB gesetzliche Pflicht, teils kommen Finanzinstitute im Rahmen freiwilliger Selbstverpflichtungen dem politischen Druck nach.
Beipackzettel: Texte geprüft
Das Institut für Transparenz ITA hat sich jetzt näher mit den vorhandenen Produktinformationen bei Kapital- und Risikolebensversicherungen befasst.
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Dazu wurden 463 ‚Beipackzettel‘ von 63 Anbietern analysiert. Bei der Untersuchung ging es um die Textprüfung auf gesetzliche Inhaltsvorgaben und Verständlichkeit. Bei der Bewertung wurde ein größeres Gewicht (60 Prozent-Gewichtung) auf die inhaltliche Vollständigkeit und Richtigkeit gelegt als auf die Formulierung (40 Prozent-Gewichtung).
Erhebliche Mängel
Im Ergebnis stellte das ITA erhebliche Mängel fest. Im Einzelnen ergab sich folgendes Bild:
– Immerhin schnitten 13 Prozent der geprüften PIB mit dem Testurteil ’sehr gut‘ ab. Wegen der Höher-Gewichtung der Richtigkeit war dies primär auf die Korrektheit und Vollständigkeit der Angaben zurückzuführen;
– 14 Prozent der Produktinformationen fielen durch, konkret 61 PIB von 14 Anbietern. Hier stimmten weder Richtigkeit noch Verständlichkeit;
– 61 Prozent wiesen unvollständige Angaben zu versicherten Risiken aus;
– 87 Prozent boten keine transparente Kostenübersicht;
– fast alle PIB waren in Schriftgrößen unter 11 Pt. verfasst und daher schwer zu lesen;
– häufig litt die Verständlichkeit der Texte an überlangen Sätzen und Wörtern.
Interesse an mehr Transparenz?
Nach Feststellung des ITA, lässt die Transparenz bei Produktinformationen im Bereich der Lebensversicherungen noch deutlich zu wünschen übrig. Angesichts der aktuellen Schwierigkeiten der Branche schließt das Institut mangelndes Interesse der Versicherer an besseren Informationen nicht ganz aus.
Produktinformationen: ITA und Transparenz
Unumstritten ist das ITA selbst aber auch nicht. Das Institut hatte jüngst im Auftrag der Bundesregierung ein Verfahren zur Ermittlung der Effektivkostenquote bei Lebensversicherungs-Angeboten erarbeitet. Sie tritt an die Stelle der ursprünglich vorgesehenen Angabe von Vermittlerprovisionen – nicht unbedingt ein Beitrag zu mehr Transparenz.
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