Das Brüsseler Dreigestirn, bestehend aus Europaparlament, Europarat und EU-Kommission, konnte sich nicht auf ein radikales Provisionsverbot nach britischem Vorbild einigen. Gleichwohl führt das Regelwerk MiDIF II zu verbessertem Verbraucherschutz und unterscheidet klar zwischen Beratung in Abhängigkeit und unabhängiger Finanzberatung.

Kein Provisionsverbot – ein sinnvoller Kompromiss?

Aus der Sicht der Banken ist der Verzicht auf das Provisionsverbot ein Schritt in die richtige Richtung, bei ihnen lässt sich eine Finanzberatung ohne Provisionen nur schwer realisieren.

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Die Verbraucher können sich frei entscheiden, welche der beiden Beratungsformen für sie infrage kommt. Die Berater, die sich für Unabhängigkeit und Bezahlung per Honorar entscheiden, leben das Provisionsverbot bereits, denn ihnen ist die Annahme solcher Vergütungen schon durch ihren Ehrenkodex untersagt. Darüber hinaus sind sie durch den aktuellen Mangel an Netto-Verträgen noch öfters zum Weiterreichen von Provisionen gezwungen.

Bei vielen Verbraucherschützern wurde das Provisionsverbot sehnlich erwartet, für sie geht der gefundene Kompromiss nicht weit genug, doch ist das britische Modell wirklich so unfehlbar?

Die Briten leben seit einem Jahr mit dem Provisionsverbot

In Großbritannien haben zahlreiche Fehlberatungen durch Provisionsanreize zu enormen Anlegerverlusten geführt, die Regierung reagierte darauf mit einer Verordnung zur Offenlegung der Provisionen. Das staatliche Engagement erwies sich als äußerst unzureichend, die Banken fanden schnell die nötigen Schlupflöcher. Die Offenlegung wurde daher bereits nach kurzer Zeit von einem totalen Provisionsverbot in den Schatten gestellt.

Die Folgen

Zunächst erfuhr der britische Finanzmarkt eine umfassende Bereinigung, von den ehemals knapp 200.000 Bankberatern gehen heute die meisten andere Wege. Mittlerweile beugen sich zunehmend viele Finanzberater dem Verbot und arbeiten auf Honorarbasis. Des Weiteren spalten sich die Anleger inzwischen in zwei Lager, vermögende Investoren favorisieren Finanzberatungen gegen Honorar. Die Kleinanleger nehmen vermehrt die automatisierte Beratung bei standardisierten Anlageprodukten wahr.

Das Internet unterstützt das Provisionsverbot indirekt mit einschlägigen Webseiten, auf denen Privatpersonen beratungsvereinfachte Vorsorge- und Sparmodelle abschließen können. Dieser Trend wird mit oder ohne Vergütungsverbot auch bald Deutschland erreichen.

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