Saubere Luft in Hamburg: Das Thema beschäftigte das dortige Verwaltungsgericht, welches sich mit einer Klage des Umweltschutzverbands BUND auseinandersetzen musste. Das Urteil fordert die hanseatischen Entscheidungsträger auf, mehr für die Verbesserung der Luftqualität zu tun.

Hamburg verstößt gegen Grenzwerte

Die Umweltorganisation BUND klagte zusammen mit dem Anwohner einer stark frequentierten Straße der Hansestadt vor dem Verwaltungsgericht das Bürgerrecht auf saubere Luft ein.

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Der Hintergrund dazu: Hamburg übertrifft seit mehreren Jahren die europäischen Grenzwerte bei Stickstoffdioxid erheblich. Damit ist Hamburg allerdings kein Einzelfall, in zahlreichen europäischen Metropolen wird saubere Luft zunehmend knapp.

Jedoch haben sich die anderen Großstädte dem Kampf für saubere Luft aktiver verschrieben und richteten dazu Umweltzonen ein oder reagierten mit drastischen Geschwindigkeitsbegrenzungen. Hamburg habe solche Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität bisher unterlassen, daher entschlossen sich der BUND und ein privater Kläger zur Einbeziehung der Richter. Nach ihrer Ansicht verstößt die Hansestadt auch gegen das Bundesemissionsgesetz, welches vorschreibt, die gegebenen Grenzwertüberschreitungen zeitnah zu unterbinden. Saubere Luft wäre für über 200.000 Hanseaten im Umkreis der Messstellen keine Realität mehr, eine Folgeerscheinung sei das vermehrte Auftreten von Erkrankungen der Atemwege.

Hamburger Politiker wollen in Berufung gehen

Die Regierenden der Hansestadt verweisen auf ihren umfangreichen Luftreinhalteplan, über den hinaus keine Maßnahmen auf Länderebene möglich seien. Effizientere Vorgehensweisen im Segment saubere Luft können nach Ansicht der Hanseaten nur auf Bundesebene oder im Rahmen einer europäischen Gesetzgebung umgesetzt werden. Hamburg fordert daher:

  • Deutlich strengere Abgasnormen müssen in Brüssel für die gesamte Eurozone beschlossen werden.
  • Die Bundesregierung wird zum Abbau bestehender Steuervorteile für Dieselfahrzeuge aufgefordert.

Denn diese Kraftfahrzeugtypen sind die Hauptverursacher der als hochgiftig geltenden Stickoxide.

Damit macht Hamburg klar, dass saubere Luft nicht nur von einzelnen Kommunen geschaffen werden kann, sondern vielmehr eine Herausforderung für die ganze Europäische Gemeinschaft ist. Was die Hamburger konkret für saubere Luft tun sollen, ließ das Verwaltungsgericht in seinem Urteil offen. Die Hanseaten akzeptieren den Richterspruch nicht und gehen in Berufung.

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