Die Schenkung wird bei Privatpersonen und Geschäftsleuten immer beliebter, nicht zuletzt, weil dabei das Finanzamt in Bezug auf Erbschaftssteuer leer ausgeht. Allerdings muss der Schenkende auf die 10-Jahres-Regel aufpassen und auf die Tatsache, dass einmal weg für immer bedeutet.

Richtiges Timing zu Lebzeiten

Es ist sicher richtig, dass eine Erbschaft ebenso wie eine Schenkung mit hohen Freibeträgen zu geringer Steuerbelastung führt. Die Freibeträge im Einzelnen:

  • 500.000 Euro können steuerfrei von Ehegatten vererbt oder verschenkt werden.
  • Bei Kindern ist der Freibetrag auf 400.000 Euro festgesetzt.
  • Enkelkinder verfügen über einen Freibetrag von 100.000 Euro.

Der Vorteil einer Schenkung liegt im rechtzeitigen Handeln, wer früh mit dem Verschenken seines Vermögens beginnt, kann die Freibeträge nach zehn Jahren erneut nutzen.

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Über das ganze Berufsleben verteilte Schenkungen führen zur völlig steuerfreien Übertragung des Vermögens. Bei unpassendem Timing werden alle Schenkungen des letzten Jahrzehnts zusammengefasst und können in diesem Fall zur steuerlichen Belastung werden. Allerdings sollte eine Schenkung immer reiflich überlegt sein.

Eine Schenkung ist unabhängig von der persönlichen Lebenssituation

Der Schenkende darf daher nie vergessen, dass einmal Verschenktes für immer weg ist. Grundsätzlich orientiert sich die Gültigkeit von Schenkungen nicht an den persönlichen Familienverhältnissen. Das gilt auch bei mittlerweile zerstrittenen Familienmitgliedern. Das hier oft anzutreffende Argument des groben Undanks kann nur in wenigen Ausnahmen zur Rückforderung der Schenkung herhalten.

Schenkungen mit Absichten versehen

Bevor es innerhalb der Familie zu Schenkungen kommt, sollten sich die Schenkenden über die Voraussetzungen im Klaren sein und in den Verträgen festlegen, unter welchen Bedingungen sie Rückforderungen stellen. In der Regel steht bei einer Schenkung die Versorgung der nachfolgenden Generation im Fokus. Bei einer Immobilie lassen sich die Interessen des Schenkenden perfekt mit denen der Beschenkten verbinden. Hier wird im Schenkungsvertrag einfach eine Klausel verankert, die dem Schenkenden ein lebenslanges Wohn- oder Nutzungsrecht (Nießbrauchrecht) zusichert.

Darüber hinaus sind Immobilien-Schenkungen unter Ehegatten besonders vorteilhaft, weil selbst genutzte Eigenheime bei der Übertragung völlig steuerfrei sind und auch die Freibeträge nicht tangiert werden.

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Familie Frommholz in Feststimmung | Mandantenbrief 12/19

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